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Thema: MwSt bei Kunde aus Luxemburg ?

  1. #1
    TP-Insider IamLEGEND ist auf einem guten Weg Avatar von IamLEGEND
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    Post MwSt bei Kunde aus Luxemburg ?

    Hallo,

    war Kleinunternehmer, bin seit 2008 pflichtbesteuert, das Schöne an der Sache ist: Ich weiß es erst seit nem Monat.

    Nun muss ich alle Rechnungen neu erstellen mit MwSt und meine Kunden bitten nachträglich die MwSt zu überweisen. Man sollte denken das wäre ein großes Problem, ist es aber anscheinend nicht (die meisten Kunden waren ganz kooperativ). Meine Frage ist aber:

    Habe nen Kunden aus Luxemburg - wird dafür auch MwSt berechnet? (EU-Geschäfte usw.), habe da viel drüber gelesen aber komme auf keinen grünen Zweig.

    Es handelt sich um die Entwicklung eines kompletten Internetportals mit Shop usw. (keine Waren also), der Server steht in Deutschland, die Arbeit wurde in Deutschland gemacht, der Kunde sitzt in Luxemburg.

    MwSt ja oder nein ?

  2. #2
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    also innergemeinschaftliche B2B Dienstleistung mit USt.-ID bei beiden Vertragspartnern?

    check mal z.B. diese Threads:

    http://www.traum-projekt.com/forum/9...eistungen.html
    http://www.traum-projekt.com/forum/9...lieferung.html
    http://www.traum-projekt.com/forum/1...tleistung.html

    mit den Suchbegriffen "innergemeinschaftlich" + "Dienstleistung" solltest du noch mehr zum Thema finden

  3. #3
    TP-Insider IamLEGEND ist auf einem guten Weg Avatar von IamLEGEND
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    Kunde + ich --> beide gewerbetreibend

    Kunde hat USt-ID, ich aber nicht.

    --> Ich werde dann eine USt-ID beim Finanzamt beantragen (richtig?) und beide USt-IDs auf die Rechnung schreiben - dann brauch ich keine USt ausweisen - richtig?

  4. #4
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    bei Dienstleistungen spielt die UStID-Nr. keine Rolle.

    Es reicht aus wenn aus den Unterlagen hervorgeht, dass es sich beim Kunden um einen Gewerbetreibenden handelt. Die UStID-Nr. ist lediglich ein geeignetes Mittel die Unternehmereigenschaft nachzuweisen, aber kein gesetzliches MUSS in Bezug auf innergemeinschaftliche Dienstleistungen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  5. #5
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    Die USt.-ID bekommst du sowieso, da du ja jetzt regelbesteuert bist.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Die USt.-ID bekommst du sowieso, da du ja jetzt regelbesteuert bist.
    krieg ich das dann automatisch zugeschickt ?

  7. #7
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    Hast du denn schon für dieses Jahr USt.-VA abgegeben?
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  8. #8
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    Die UStID-Nr. gibt es nur auf Antrag.

    Gruß
    Sven
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  9. #9
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    Was schreibe ich dann anstelle MwSt rein? (hatte sowas vorher noch nicht sorry)

    Also an die MwSt-Stele schreibt der Kleinunternehmer "§19-Kleinunternehmerregelung" rein, was schreibe ich in diesem Fall?

    "Innergemeinschaftliche Dienstleistung an Gewerbetreibenden mit SItz in Luxemburg, daher keine MwSt." -> so in der Art wäre das okay?

  10. #10
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    Hast du denn schon für dieses Jahr USt.-VA abgegeben?
    nein noch nicht. Bin seit 01.09.2008 hauptberuflich selbständig.
    Müsste ich dann am 01.10. machen oder?

  11. #11
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    Warum telefonierst du denn nicht mal mit dem FA? Du musst ja eh die VAs für die anderen Monate nachreichen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  12. #12
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    Zitat Zitat von rami8585 Beitrag anzeigen
    Was schreibe ich dann anstelle MwSt rein? (hatte sowas vorher noch nicht sorry)?
    ich formuliere das in Absprache mit meinem Stb. auf meinen Waren (!!)-Rechnungen so:

    Lieferung abzügl. MWSt. (innergemeinschaftlicher B2B-Handel)
    mitgeteilte und überprüfte Ust.-ID-Nr. des Kunden: ES-B92512345
    sollte sinngemäß auch für Dienstleistungen passen, also ungefähr so:

    Leistung abzügl. MWSt. erbracht (innergemeinschaftliches B2B-Geschäft)
    aber wie dorintia schon sagt: ein Anruf beim FA sollte das klären

    ist ggf. eine "Zusammenfassende Meldung" dieser Umsätze an's BZSt auch noch notwendig?
    Bin da überfragt, ob das wirklich nur für Warenlieferungen oder auch für Dienstleistungen erforderlich ist ... sollte aber auch das FA beantworten können

  13. #13
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    Dienstleistungen bitte nicht mit Lieferungen verwechseln. Das sind 2 völlig verschiedene Welten.

    Als Text würde ich Schreiben: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG"

    Gruß
    Sven
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  14. #14
    TP-Junior kady macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    also ich würde folgenden Satz auf die Rechnung schreiben:
    "steuerfrei nach § 4 Nr. 1 b UStG- Umsatzsteuergesetz; innergemeinschalftliche Lieferung/Intra-Community delivery"
    (Quelle: http://www.hk24.de/produktmarken/rec...ieferungen.jsp )

    Die UST-ID-NR bekommst du in Saarlouis beim Bundeszentralamt für Steuern. Die wird nicht automatisch verschickt.
    Die UST-ID-NR ist wichtig, wenn du im Ausland Waren umsatzsteuerbefreit kaufen möchtest. Gibst du die Nummer nicht an, bekommst du eine Endkundenrechnung inklusive der im Land geltenden Umsatzsteuer.

    Ich würde nie umsatzsteuerfrei an jemanden Waren liefern, der keine UST_ID_NR angibt. Ach ja. Man ist als Unternehmer selbst für die Prüfung der Nummer des Kunden verantwortlich!!!
    Hier gibt es eine einfache Anfrage, ob die UST_ID_NR überhaupt existiert: http://evatr.bff-online.de/eVatR/

    Am 10. nach jedem Kalendervierteljahr (bzw. einmal jährlich bei sehr geringen Summen) muss eine Zusammenfassende Meldung (ZM) ans Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. Dort müssen die Netto-Beträge mit den dazugehörigen UST-ID-NR angegebenen werden.

    Hinweis: ZM nur für Lieferungen von Waren ins Ausland (keine Dienstleistungen). Der Einkauf im Ausland muss nicht gemeldet werden.

    Okay.
    Hinweis wie immer: Dies ist keine Beratung. Ich übernehme keine Haftung oder Gewährleistung.

    kady

  15. #15
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    @ kady: Es geht hier um Dienstleistungen, nicht um innergemeinschaftliche Liferungen

    Gruß
    Sven
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