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Thema: Umsatzsteuer, Kreditangaben?

  1. #1
    TP-Junior Spooky macht alles soweit korrekt
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    Question Umsatzsteuer, Kreditangaben?

    Hallo ihr Lieben, ich bin jetzt seit einem Jahr selbstständig!
    Nun ist die Unsatzsteuer fällig und ich wühle mich da so durch...
    Leider kann ich mir keinen Steuerberater leisten und ich denke ich schaffe das auch wohl allein (mit Eurer Hilfe)!

    Meine erste Frage ist! Wenn ich Mitte des Jahres angefangen habe, zählt das Jahr doch bis Dezember, oder?

    Dann ich habe einen Kredit aufgenommen! Muß ich diesen als Minus mit aufführen? Oder nur die monatl. Raten?

    Welche Kontierungen muß ich für den Kredit nehmen und für die Raten?

    Welche Formulare muß ich als unverheiratet, 1/2 Kind auf der Karte und selbstständig als Nebengewerbe und Vollzeit Angestellte ausfüllen?
    a) einfache Einkommenssteuererklärung, b) mit Anlage Kind, c) mit Anlage N??,
    und Umsatzsteuererklärung? Richtig? Oder was zu viel oder zu wenig? ;-)

    Wie muß ich Gutschriften Handhaben?? Welche Kontierung? Und wie wo müssen die bei der Gewinnermittlung auftauchen?

    Puuh, so das wäre erstmal ein Anfang! Ich hoffe ich erschlage Euch nicht mit meinen Fragen und freue mich über eine oder mehrere Antworten!
    Vielen Dank...

  2. #2
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    Zitat Zitat von Spooky Beitrag anzeigen
    Dann ich habe einen Kredit aufgenommen! Muß ich diesen als Minus mit aufführen? Oder nur die monatl. Raten?
    Du kannst maximal die Zinsen als Ausgaben geltend machen.

    Du machst das nebenberuflich? Dann setz dich mal mit dem Thema EÜR auseinander. Oder willst du unbedingt eine aufwändige Buchführung machen?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior Spooky macht alles soweit korrekt
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    Eür?

    Hey, ja nebenberuflich! Aber was ist EÜR? Du meinst also das ich die monatl. raten die von meinem Geschäftskonto als minus abgehen nicht als Verlust gerechnet werden kann? Nur die Kontof.geb. und die Zinsen??

    LG Chrissi

  4. #4
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    EÜR: Einnahmen-Überschuss-Rechnung

    Das FA hält dafür ein Formular bereit, welches man bei Umsätzen über 17500 € zwingend ausfüllen muss.

    Da du ja deine belegbaren gewerblichen Ausgaben entsprechend geltend machst/gemacht hast, würdest du mit den zusätzlichen Kreditraten das alles doppelt geltend machen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior Spooky macht alles soweit korrekt
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    Also...

    Man Du bist ja anscheinend vom Fach! GRINS...

    Also ich hab mir jetzt ja mal die Anlage EUR ausgedruckt!
    Welche Formulare muß ich jetzt alle an das Finanzamt übermitteln?

    Ich war 2007 nicht verheiratet, habe ein 1/2 Kind auf der Karte und bin nebenberuflich selbstständig!

    Ich muß doch nur die Angaben für 2007 abgeben, oder?

    Sind das denn dann die Einkommenssteuererklärung mit Anlage Kind und
    die Anlage EÜR?

    Was meinst Du mit doppelt geltend machen?? Ich habe bisher die Umsatzsteuererkl. monatl. abgegeben dabei aber ja nur die Wareneingangsbeträge und Warenausgangsbeträge mit Mwst. berücksichtigt.
    Aber ja nicht die monatl. Raten die ich zurückgezahlt habe?
    Man ich steh echt auf der Leitung, gibt es eigentlich mehr so schwere Nüsse wie mich? ;o)
    Danke für die Mühe!

    LG Chrissi

  6. #6
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    Gibt es, keine Sorge...

    Und vom Fach bin ich nicht, nur in einer ähnlichen Situation wie du.

    Du musst erstmal zwischen den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und der jährlichen Umsatzsteuererklärung und der jährlichen Gewinn-/Einkommensermittlung unterscheiden.

    In den monatlichen USt.-VA meldest du ja nur die Umsatzsteuer (keine Ausgaben oder Einnahmen!). Je nachdem bekommst du was zurück oder musst was zahlen.

    Die jährliche Umsatzsteuererklärung (Formular) ist nochmals eine Zusammenfassung.

    Zur Ermittlung deiner Einkünfte aus dem Gewerbe machst du am besten eine EÜR. Also eine Aufstellung deiner Einnahmen und Ausgaben. Schau dir mal www.easyct.de an...

    Du brauchst auf jeden Fall noch Anlage GSE.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Spooky Beitrag anzeigen
    Du meinst also das ich die monatl. raten die von meinem Geschäftskonto als minus abgehen nicht als Verlust gerechnet werden kann? Nur die Kontof.geb. und die Zinsen??
    Genau, Oder hast Du die Auszahlung des Kredites als Gewinn gebucht?

  8. #8
    TP-Junior Spooky macht alles soweit korrekt
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    Ihr seit die "Besten"

    Also, so langsam kommt Licht in die ganze Geschichte!
    Wenn ich Euch richtig verstanden habe... was bei mir manchmal doch länger dauert!

    Ich brauche also mein Kredit und die Ratenrückzahlungen nirgends mit rein oder raus rechnen! Richtig??

    Ich muß ja meine Einkommensteuer auch noch abgeben! Bin ja schon angemahnt worden!
    Da brauche ich dann ja eigentlich nur die Daten der vorhergegangenen Einkommensteuererklärungen abgleichen, oder? Plus Anlage Kind dann?
    Oder?

  9. #9
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    Für die EkSt.-Erklärung musst du aber erst deine Gewinnermittlung machen. Und alles wegen der Arbeitnehmertätigkeit musst du anhand der "Lohnbescheinigung" eintragen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
    TP-Junior Spooky macht alles soweit korrekt
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    Soo...

    Also, ich bin mit der Anlage EÜR durch!
    Folgende Fragen nun dazu:
    1) Was ist in Zeile 7) einzutragen??
    2) Muß ich meine Privateinlagen nicht vom Gewinn abziehen? Richtig?
    3) Müssen in Zeile 5,6 dieselben Summen eingetragen werden? So hab ich das verstanden?
    4) Wo ist die Summe des EG-Erwerbs einzutragen?
    5) UND NUN? Wo muß ich die Zinsen/Kontfgeb. eintragen?
    Beispiel: Ich habe 5000,- zu Geschäftsbeginn am 1 April aufgenommen,
    (siehe Kontoauszug), dann tilge ich monatl. 100,- €!
    Der jährl. Zinssatz ist 5,1%?? Muß ich da was auf meinem Vertrag nachgucken damit ich dort Zinsen raus ziehen kann?

    ODER... kann ich nur die Zinsen geltend machen die meine Bank einbehält?
    Weil unter Punkt 32, was wollen die da denn wissen??

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