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Thema: Nicht GWG unter 50€ als Betriebsausgaben?

  1. #1
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
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    Nicht GWG unter 50€ als Betriebsausgaben?

    Hi,

    Beispiel: USB Hub, Kosten 11,00 €, nicht selbstständig nutzbar

    Muss ich das teil wirklich aktivieren oder kann ich es auch auf Betriebsausgaben im Anschaffungsjahr direkt als Betriebsausgabe voll buchen?

    Bei so kleinen Beträgen weiss ich nie wirklich ob man diese wirklich nach Afa abschreiben muss, kann mich da mal jemand genau aufklären?

    Danke :-)
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

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  2. #2
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    Theoretisch müsstest Du ihn in den Abschreibungspool aufnehmen. Ob jemand meckert wenn Du einmal im Jahr 11 Euro direkt als Ausgabe verbuchst, ich weiß ja nicht

  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Theoretisch müsstest Du ihn in den Abschreibungspool aufnehmen.
    nö, er ist ja nicht selbstständig nutzbar, also kein GWG. Also müsste man den Hub auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben und nicht im Pool über 5 Jahre.

    Buch das Ding als Aufwand weg und fertig.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  4. #4
    TP-Junior kady macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    habe folgendes auf http://www.ecombase.de/forum/lofiver....php?t361.html
    gefunden:
    "...Bei Beträgen unter 50 EUR hat es die Finanzverwaltung akzeptiert, wenn diese sofort als Aufwand verbucht werden. ..."

    M.E. hatte ich von meiner Cousine (Wirtschaftsprüferin) so etwas auch gesagt bekommen. Ich denke nicht, dass die beim Finanzamt da meckern. Die sind auf ganze andere Größen scharf!!

    Mfg
    Kady

    Nachtrag: Kann sein, dass diese Aussage für die alte GWG-Regelung galt. Da die neue aber erst seit ein paar Monaten in Kraft ist, wird es hier noch keine Praxis-Regelungen geben. Also würde ich die alte Vorgehensweise weiter so anwenden.
    Die Werte für GWG wurden ja sogar erhöht von 61 auf 150 Eur.

    Ach ja, Hinweis: Bin keine Steuerberaterin, hab das auch nicht studiert. Alle Infos sind meine Meinung und Erfahrungswerte aus 7 Jahre Selbständigkeit und viel Lesen. Ich übernehme keine Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit!!
    Geändert von kady (01.10.2008 um 14:33 Uhr)

  5. #5
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    Ja Danke euch, habs jetzt einfach als Aufwand weggebucht...
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

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