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Thema: Sortierreihenfolge für Belege der EüR

  1. #1
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    Sortierreihenfolge für Belege der EüR

    Hallo Leute!

    Eine sicher etwas blöde Frage, aber vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen:

    Ich habe ein Kleingewerbe für Internetwerbung (Adsense etc.) und reiche beim Finanzamt aufgrund geringer Beträge eine einfache und "formlose" EüR ein. Bisher war das auch kein Problem, doch in diesem Jahr habe ich durch neue Publisher recht viele verschiedene Belege und weiß nicht, wie ich diese Belege am besten vorsortieren soll, wenn ich sie nächstes Jahr einreiche.

    Bisher hatte ich einen Stapel Adsense sortiert nach Monaten, einen Stapel Affili.net und so weiter - allerdings frage ich mich, ob das überhaupt "erlaubt" ist oder ob eine übergreifende, komplett chronologische Sortierung nach Datum sinnvoller wäre.

    Ersteres hat den Vorteil, dass man recht schnell die jeweiligen Gesamtsummen in der EüR kontrollieren kann (weil ja alles nach Publisher sortiert eingereicht wurde) und letzteres, dass es wirklich komplett chronologisch ist.

    Was meint ihr?

  2. #2
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    Zitat Zitat von Generik Beitrag anzeigen
    Hallo Leute!

    Eine sicher etwas blöde Frage, aber vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen:

    Ich habe ein Kleingewerbe für Internetwerbung (Adsense etc.) und reiche beim Finanzamt aufgrund geringer Beträge eine einfache und "formlose" EüR ein. Bisher war das auch kein Problem, doch in diesem Jahr habe ich durch neue Publisher recht viele verschiedene Belege und weiß nicht, wie ich diese Belege am besten vorsortieren soll, wenn ich sie nächstes Jahr einreiche.
    Die Belege reichst Du überhaupt nicht ein, die bewahrst Du 10 Jahre auf. Du reichst zusammen mit Deiner Steuererklärung nur die EÜR ein.

    copy

  3. #3
    TP-Member Generik macht alles soweit korrekt
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    Bist du dir da sicher?

    Das wäre ja cool, wenn lediglich die EÜR ohne Rechnungen, Gutschriften etc. ausreichen würde!

  4. #4
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    Zitat Zitat von Generik Beitrag anzeigen
    Bist du dir da sicher?
    Ja.

    Das wäre ja cool, wenn lediglich die EÜR ohne Rechnungen, Gutschriften etc. ausreichen würde!
    Wie gesagt - Du musst das alles 10 Jahre aufbewahren. Für den Steuerprüfer, des Finanzamtes, der jederzeit vor Deiner Tür stehen kann. Und wenn Du den bei Laune halten willst, solltest Du ihm Deine Belege schon übersichtlich vorlegen können und nicht einen randvollen Schuhkarton mit ungeordneten Belegen hinstellen ...

    copy

  5. #5
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    Super, vielen Dank für die Info, copy!

  6. #6
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    Nunja, aber trotzdem musst du ja eine EÜR machen, also eine Aufstellung deiner Einnahmen und Ausgaben. Beleg dafür ist gemeinhin der Kontoauszug. Und was meinst du was dann logisch wäre zu sortieren und zu "buchen"?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Member Generik macht alles soweit korrekt
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    Chronologisch - stimmt.

    Sind denn als Belege sowohl Kontoauszüge als auch Rechnungen notwendig oder reicht im Zweifelsfall auch eins von beidem? Ich hätte zwar beides parat, dachte bisher allerdings, dass eine Rechnung als Beleg ausreicht und nicht noch zusätzlich per Kontoauszug belegt werden muss.

  8. #8
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    Nein, ich denke eher lässt sich mal eine Buchung ohne Rechnung (wenn man nicht grad vorsteuerabzugsberechtigt ist) belegen. Für den tatsächlichen Geldfluss ist der Kontoauszug (oder bei bar ein Kassenbuch) entscheidend.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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