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Thema: Wandlung vom Einzelunternehmer zur GbR

  1. #1
    H-R
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    Question Wandlung vom Einzelunternehmer zur GbR

    Wenn ein Einzelunternehmer zu seinem Unternehmen jemanden dazu holen möchte und aus dem Unternehmen eine GbR gründet, dann geht das nach Aussage des Finanzamtes nur so:

    1. Alte Gewerbe abmelden
    2. Beide neuen Unternehmer melden ein neues Gewerbe als GbR an.

    Scheinbar gibt es nicht die Möglichkeit das alte Unternehmen fortzuführen, sondern man bekommt eine neue Steuernummer und UST-ID.

    Wie muss man das ganze jetzt mit der Buchführung machen?
    Die Ummeldung wurde am 1.10.08 durchgeführt und UST wird ausgewiesen.
    Mir geht es hier besonders um das Thema Wirtschaftsgüter, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Muss man die umbuchen und wenn ja, wie?

    Was ist noch zu beachten?

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    1. Alte Gewerbe abmelden
    ich frag' mich jetzt wie man das gemeint hat. Der Gewerbeschein wird umgeschrieben werden, da ja eine zweite Person hinzukommt.

    2. Beide neuen Unternehmer melden ein neues Gewerbe als GbR an.
    jepp, beide haben einen Gewerbeschein, in dem drin steht, dass eine GbR vorliegt.

    Das hat für die Besteuerung aber keine Bedeutung.

    Scheinbar gibt es nicht die Möglichkeit das alte Unternehmen fortzuführen, sondern man bekommt eine neue Steuernummer und UST-ID.
    die GbR bekommt eine eigene Steuererklärung, richtig und auch eine eigene UStID-Nr., da die GbR für die Unternehmenssteuern der Steuerschuldner ist und nicht die Gesellschafter.

    Wie muss man das ganze jetzt mit der Buchführung machen?
    auf jeden Fall eine neue Gewinnermittlung anfangen. Ob man letztlich die Buchwerte fortführen möchte oder nicht muss man selbst entscheiden. Ich empfehle mal ein Gespräch beim Steuerberater.

    Die Ummeldung wurde am 1.10.08 durchgeführt und UST wird ausgewiesen.
    wobei wird USt ausgewiesen, in der Rechnung vom Gewerbeamt, in den Rechnungen an die Kunden oder hat man sich selbst eine Rechnung für die Umbuchung der Wirtschaftsgüter in die GbR geschrieben?

    Mir geht es hier besonders um das Thema Wirtschaftsgüter, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Muss man die umbuchen und wenn ja, wie?
    kommt drauf an welches Wahlrecht man bei der Einbringung des bestehenden Gewerbebetriebs genutzt hat. Wie schon geschrieben: Ich empfehle mal ein Gespräch beim Steuerberater.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    H-R
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    Hallo Sven,

    mit UST wird ausgewiesen habe ich nur gemeint, dass hier keine Kleinunternehmer Regelung vorliegt.
    Mit der Besteuerung ist eigentlich auch klar, da jeder den Gewinn in seiner Steuererklärung mit versteuert.

    Mir geht es erst mal nur um die Frage, was mache ich mit meinen Wirtschaftsgütern aus dem alten Unternehmen? Mit dem Restwert in das neue Unternehmen zum 1.10.08 einbuchen? Es ändert sich nichts am laufenden Geschäft, nur dass es jetzt zwei Gesellschafter gibt.

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    eine Einbringung zu Buchwerten in eine GbR ist möglich nach § 24 Umwandlungsteuergesetz. Es würde also der Restwert fortgeführt werden. Ob noch mehr zu beachten ist sollte jedoch vom Steuerberater beurteilt werden.
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  5. #5
    H-R
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    Also wenn ich das dann so richtig verstehe, kann man das Betriebsvermögen des alten Betriebes zum Buchwert (oder mit einem höheren Wert, was ich hier jetzt aber nicht betrachten will), was ja alles netto Beträge sind, in die GbR überführen.

    Bei der UST macht man einen Abschluss zum Ende der Personengesellschaft und fängt dann mit der GbR neu an.
    Ich gehe davon aus, dass beim Betriebsvermögen dann nur noch Netto Beträge umgeschrieben werden.

  6. #6
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    Exclamation

    Achtung: Umwandlungen sind ein heißes Eisen.

    Machst du vorher, während oder auch nach der Umwandlung einen Fehler, kommt es zu einer sofortigen Versteuerung der Stillen Reserven.

    Da kommen nicht unerhebliche Steuern auf dich zu, obwohl du nicht einen Euro eingenommen hast.

    So etwas hat schon ein paar Unternehmern das Genick gebrochen...

    Ich kann deine jetzige Situation nicht genug beurteilen, aber mache mal ein Inventar (musst du so wie so) und ermittele die Teilwerte (ganz grob, was du bekommen würdest, wenn du es verkaufst [das ist zwar nicht der Teilwert, aber eine Näherung]).

    Dann ziehst du von diesem Wert den Buchwert ab. Dieses Ergebns könnte der Besteuerung unterliegen. Ab einem fünfstelligen Betrag würde ich definitiv zu einem StB gehen!

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