ich frag' mich jetzt wie man das gemeint hat. Der Gewerbeschein wird umgeschrieben werden, da ja eine zweite Person hinzukommt.1. Alte Gewerbe abmelden
jepp, beide haben einen Gewerbeschein, in dem drin steht, dass eine GbR vorliegt.2. Beide neuen Unternehmer melden ein neues Gewerbe als GbR an.
Das hat für die Besteuerung aber keine Bedeutung.
die GbR bekommt eine eigene Steuererklärung, richtig und auch eine eigene UStID-Nr., da die GbR für die Unternehmenssteuern der Steuerschuldner ist und nicht die Gesellschafter.Scheinbar gibt es nicht die Möglichkeit das alte Unternehmen fortzuführen, sondern man bekommt eine neue Steuernummer und UST-ID.
auf jeden Fall eine neue Gewinnermittlung anfangen. Ob man letztlich die Buchwerte fortführen möchte oder nicht muss man selbst entscheiden. Ich empfehle mal ein Gespräch beim Steuerberater.Wie muss man das ganze jetzt mit der Buchführung machen?
wobei wird USt ausgewiesen, in der Rechnung vom Gewerbeamt, in den Rechnungen an die Kunden oder hat man sich selbst eine Rechnung für die Umbuchung der Wirtschaftsgüter in die GbR geschrieben?Die Ummeldung wurde am 1.10.08 durchgeführt und UST wird ausgewiesen.
kommt drauf an welches Wahlrecht man bei der Einbringung des bestehenden Gewerbebetriebs genutzt hat. Wie schon geschrieben: Ich empfehle mal ein Gespräch beim Steuerberater.Mir geht es hier besonders um das Thema Wirtschaftsgüter, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Muss man die umbuchen und wenn ja, wie?
Gruß
Sven


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