moin auch,
du kannst eine MWST-Gutschrift erstellen und den Betrag dem Verkäufer erstatten
Ich formulier in Absprache mit meinem Stb. auf so einer Gutschrift folgenderweise "Gutschrift der MWSt. wegen Ausfuhr der gelieferten Ware in ein Drittland"
Die Gutschrift heftest du zusammen mit dem Exportnachweis ab und verrechnest mit deiner nächsten USt.-Erklärung den Vorgang mit dem FA


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