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Thema: Rechnungsberichtigung

  1. #1
    TP-Junior Perry19 macht alles soweit korrekt
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    Rechnungsberichtigung

    Hallo, ich hätte da mal eine Frage zu einer Rechnung.
    Wenn jemand einen Ausländer(Ukrainer) hier in Deutschland einen Transporter
    aus dem Betriebsvermögen verkauft und in der Rechnung die Umsatzsteuer ausweist, muß er Sie ja abführen.
    Was passiert aber wenn der Ukrainer einen halben Monat danach kommt und den Ausfuhrnachweis (Ausgangsvermerk) vom Zoll bringt.
    Muß jetzt die Rechnung berichtigt/neu geschrieben werden, weil das ja jetzt eine steuerfreie Lieferung ist?
    Was muß er sich alles vom Ausländer geben lassen, außer den Ausgangsvermerk.
    Vielen Dank im voraus, Chris

  2. #2
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    moin auch,

    du kannst eine MWST-Gutschrift erstellen und den Betrag dem Verkäufer erstatten

    Ich formulier in Absprache mit meinem Stb. auf so einer Gutschrift folgenderweise "Gutschrift der MWSt. wegen Ausfuhr der gelieferten Ware in ein Drittland"

    Die Gutschrift heftest du zusammen mit dem Exportnachweis ab und verrechnest mit deiner nächsten USt.-Erklärung den Vorgang mit dem FA

  3. #3
    TP-Junior Perry19 macht alles soweit korrekt
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    Hallo, erst mal vielen Dank für Deine Antwort.
    Wie ist das denn dann mit der Rechnung, muß man die berichtigen, weil ja jetzt eine umsatzsteuerfreie Ausfuhr vorliegt?
    Chris

  4. #4
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    die Rechnung hast du ja quasi mit der Gutschrift "korrigiert",
    schreibst oben drüber "MWST-Gutschrift zur Rechnung-Nr. 0123456" und schickst dem Kunden für seine Unterlagen ebenfalls ein Exemplar dieser Gutschrift

  5. #5
    TP-Junior Perry19 macht alles soweit korrekt
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    Mach ich und vielen Dank für die Antworten.

  6. #6
    TP-Junior krumpirn macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    die Rechnung hast du ja quasi mit der Gutschrift "korrigiert",
    schreibst oben drüber "MWST-Gutschrift zur Rechnung-Nr. 0123456" und schickst dem Kunden für seine Unterlagen ebenfalls ein Exemplar dieser Gutschrift
    Hach dieses Forum ist doch immer wieder ein Segen!

    Habe kürzlich einen 2-stündigen Datev-Crashkurs vom Stb bekommen und buche nun die Debitoren-Rechnungen selber. Hat auch mit den Februar-Rechnungen prima geklappt, nur hänge ich jetzt bei einer solchen nur-UST-Gutschrift (wegen Export) fest. Das Programm sagte mir am Freitag, dass ein direktes Bebuchen des UST-Kontos nicht erlaubt ist und das hat mir nun das ganze Wochenende keine Ruhe gelassen.

    Mein Lösungsansatz ist:
    Umkehrbuchung der ursprünglichen Ust-Rechnung, Buchung einer eigentlich nicht existenten Rechnung ohne UST und bei der Buchung der UST-Zahlung an den Kunden wäre alles wieder in Butter.

    Darf man das so machen, obwohl es eben keine solche UST-lose Rechnung gibt, sondern nur eine Gutschrift über den UST-Betrag? Oder gibt es eine andere Lösung?

    schöne Grüße, Kartoffel

  7. #7
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    die USt-Sammelkonten sind für eine direkte Buchung gesperrt. Es müsste aber auch USt-Konten geben, auf die du direkt buchen kannst. Welchen SKR-Kontenrahmen verwendest du denn?
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  8. #8
    TP-Junior krumpirn macht alles soweit korrekt
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  9. #9
    TP-Junior krumpirn macht alles soweit korrekt
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    ich war gerade in eurem reichhaltigen Fundus am Kramen und hab mir gedacht, ich liefer mal einen Erfahrungsbericht zu der Nur-Ust-Gutschrift story.

    Alsooo
    ich hatte damals dann auch mit meinem externen Gegenstück beim Stb. hallofoniert und jene hat meinen Lösungsvorschlag mit der Buchung einer "korrigierten Rechnung" abgesegnet. Auch meinte sie, dass die Erstellung einer Gutschrift gar nicht nötig sei, da die vom Kunden zurückgesandte und vom Zoll abgestempelte Rechnung, ausreichend Beleg für die Korrekturbuchung ist.

    Nun ja, ganz koscher kommt mir das immer noch nicht vor. Bei Privatkunden, die nix buchen müssen und nur die Kohle zurück haben wollen, mag das ja noch eingehen, aber ob's bei Geschäftsleuten auch ohne Gutschrift oder korrigierte Rechnung passt, bezweifle ich etwas.

    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    die USt-Sammelkonten sind für eine direkte Buchung gesperrt. Es müsste aber auch USt-Konten geben, auf die du direkt buchen kannst. Welchen SKR-Kontenrahmen verwendest du denn?
    Nur der Neugier halber, Sven, hast du ein solches direkt bebuchbares Konto entdeckt?

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