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Thema: 430 % MwSt ?

  1. #1
    TP-Member tom76 kann nur besser werden
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    430 % MwSt ?

    Ok...sagen wir ein Ausländer der nicht in der EU wohnt verkauft eine Internet Dienstleistung. Verkauft er sie an eine Privatperson in der EU dann liegt der Leistungsort ja beim Abnehmer. Im deutschen UStG ergibt sich das z.B. aus §3a Abs. 3a. Der ausländische Unternehmer muss sich nach §18 Abs. 4c in einem EU Staat registrieren und MwSt für die Umsätze zahlen, nach dem Steuersatz, des Landes des Kunden.

    Was aber wenn der ausländische Unternehmer nicht nachweisen kann an wen er die Leistung verkauft hat ? Da die Beweislast bei ihm liegt können nun alle 27 EU Staaten von ihm die MwSt verlangen...das sind ca. 430 % MwSt. Natürlich gibt es Doppelbesteuerungsabkommen...aber jedes Land kann ja sagen: Er muss erstmal beweisen, wo die Leistung erbracht wurde. Bis dahin gehen wir davon aus, dass sie gerade bei uns erbracht wurde.

    Ich will demnächst auswandern und diese Problematik macht mir zu schaffen. Ich befürchte, dass es dann nachher heißt ich soll Beweise liefern, dass auch wirklich nur 10% meines Umsatzes auf die EU fallen und dass dann jedes EU Land von mir MwSt will für die gleiche Leistung weil ich keinem EU Land beweisen kann, dass die Leistung nicht ausgerechnet bei ihnen erbracht wurde.

  2. #2
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    Wie bist Du auf die kranke Idee gekommen, dass 27 Staaten von Dir Umsatzsteuer verlangen könnten?

    Wenn ich mich nicht irre ist die Regel doch so: Bei Privatkunden versteuerst Du in dem Land, in dem Du sitzt (berühmtes Beispiel: ebay mit 15% Luxemburger Mehrwertsteuer). Bei Geschäftskunden bekommst Du seine Umsatzsteuer-ID und er ist für die Versteuerung zuständig. Wo ist jetzt Dein Problem?

  3. #3
    TP-Member tom76 kann nur besser werden
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Wie bist Du auf die kranke Idee gekommen, dass 27 Staaten von Dir Umsatzsteuer verlangen könnten?

    Wenn ich mich nicht irre ist die Regel doch so: Bei Privatkunden versteuerst Du in dem Land, in dem Du sitzt (berühmtes Beispiel: ebay mit 15% Luxemburger Mehrwertsteuer). Bei Geschäftskunden bekommst Du seine Umsatzsteuer-ID und er ist für die Versteuerung zuständig. Wo ist jetzt Dein Problem?
    Nein...bei Privatkunden versteuert man am Sitz des Kunden. Das ergibt sich aus §3a Abs. 3 UStG (iVm Abs. 4 Nr. 14).

    So...sagen wir jetzt ich ziehe in die Schweiz. Dann schulde ich nach EU Recht die MwSt für Privatkunden in der EU an die EU und muss sie auch selber abführen. Im deutschen UStG ergibt sich das z.B. aus §3a Abs. 3a und §18 Abs. 4c. Sagen wir nun ich habe z.B. 1 Kunden aus Italien, einen aus Deutschland, einen aus Frankreich und 1 aus der Schweiz. Nun trage ich z.B. ggü. Deutschland die Beweislast, dass der Kunde aus Deutschland auch der einzige ist und nicht auch alle anderen aus D kommen. Dasselbe gilt auch für alle anderen Länder. Kann ich keinem Land beweisen, dass ich die Leistung nicht an einen Privatverbraucher ihres Landes verkauft habe kann doch eigentlich jeder von mir die Mehrwertsteuer verlangen. Schließlich kann ich nicht beweisen, dass ich nicht gerade ihren Bürgern was verkauft habe.

  4. #4
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    Woher sollte die Deutsche Steuerbehörde überhaupt Deine weiteren Umsätze kennen?

  5. #5
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    Ich kann das aus den § auch nicht wirklich rauslesen...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
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    Ohne die da oben zitierten Paragraphen zu kennen bzw. Sie gelesen zu haben muss ich sagen, dass das vom Sinn her schon absoluter Humbug sein muss: Wenn es tatsächlich so wäre, wie du sagst (dass der Mwst-Satz immer der des Privatkunden wäre), dann müsste jeder Händler ja von jedem EU-Staat den Umsatzsteuersatz kennen und vorallem müsste er die eingenommene Steuer ja auch an diesen Staat abführen... Meinste nicht, dass du da irgendwas falsch verstanden hast?! ;-)

    Gruß
    Jan

  7. #7
    TP-Member tom76 kann nur besser werden
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    Zitat Zitat von Stuck Mojo Beitrag anzeigen
    Ohne die da oben zitierten Paragraphen zu kennen bzw. Sie gelesen zu haben muss ich sagen, dass das vom Sinn her schon absoluter Humbug sein muss: Wenn es tatsächlich so wäre, wie du sagst (dass der Mwst-Satz immer der des Privatkunden wäre), dann müsste jeder Händler ja von jedem EU-Staat den Umsatzsteuersatz kennen und vorallem müsste er die eingenommene Steuer ja auch an diesen Staat abführen... Meinste nicht, dass du da irgendwas falsch verstanden hast?! ;-)

    Gruß
    Jan
    Nein das ist echt so...hab ich schon in vielen Quellen gelesen. Z.B.:

    http://www.kanzlei-doehmer.de/USt_3a_1.htm

    :

    "Für Drittlandsunternehmen, die Leistungen auf elektronischem Weg an nichtunternehmerische EU-Kunden erbringen, gilt die Leistung zukünftig dort als ausgeführt, wo der Kunde seinen Sitz oder Wohnsitz hat (neuer § 3a Abs. 3a UStG). Drittlandsunternehmen müssen sich auf Grund dieser Neuregelung in einem EU-Mitgliedstaat für umsatzsteuerliche Zwecke erfassen lassen und den allgemeinen Steuersatz des Mitgliedstaates anwenden, in dem der jeweilige Kunde ansässig ist (sog. "Einlandregistrierung"). Das Umsatzsteueraufkommen wird vom Registrierungsmitgliedstaat auf die Verbrauchsmitgliedstaaten verteilt."

  8. #8
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    Ohne jetzt beurteilen zu können ob die Leistung die du von der Schweiz aus anbieten willst (wenn du Abnehmer findest) darunter fällt:

    http://www.meyer-koering.de/de/aktue...tsverkehr.html
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  9. #9
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Ohne jetzt beurteilen zu können ob die Leistung die du von der Schweiz aus anbieten willst (wenn du Abnehmer findest) darunter fällt:

    http://www.meyer-koering.de/de/aktue...tsverkehr.html
    Ja...das Problem ist jetzt halt: Was wenn Deutschland einfach dreckig behauptet ich hätte meine Umsätze in D getätigt ? Kann ja schlecht das Gegenteil beweisen.

  10. #10
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    Wieso kannst du nicht das Gegenteil beweisen?

    Und deine Wortwahl finde ich daneben...
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  11. #11
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Wieso kannst du nicht das Gegenteil beweisen?

    Und deine Wortwahl finde ich daneben...
    Na wie soll ich das machen ? Nach Amerika fliegen und mir nen Ausweis zeigen lassen ?

  12. #12
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    Du hast ja z. B. einen Zahlungsbeleg in Form eines Kontoauszuges, auf dem zu erkennen ist, wo das Geld herkam.

  13. #13
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    Du meinst du weisst überhaupt nicht wo sich deine Kunden aufhalten...

    Im übrigen wäre das ja jetzt Konstellation Schweiz - Amerika... was hat das dtsch. Steuerrecht damit zu tun?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  14. #14
    TP-Member tom76 kann nur besser werden
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Du hast ja z. B. einen Zahlungsbeleg in Form eines Kontoauszuges, auf dem zu erkennen ist, wo das Geld herkam.
    Internernationale Zahlungen kann man nicht einfach per Überweisung empfangen...das wäre viel zu teuer bei Beträgen wie 2 Dollar 50. Man verwendet einen Zahlungsanbieter und bekommt von diesem natürlich nichts schriftliches...nur online Kontoauszüge die man aber frei manipulieren könnte also keinerlei Beweiskraft.

    > Du meinst du weisst überhaupt nicht wo sich deine Kunden aufhalten...

    Doch...das geben sie auf einem Webformular ein. Ich drucke dann einen Vertrag und Rechnungen aus doch als Beweismittel kann man das in der Pfeife rauchen da es ja nur von mir ausgedruckt ist... Da kann ich ja drauf drucken was ich will.

    > Im übrigen wäre das ja jetzt Konstellation Schweiz - Amerika... was hat das
    > dtsch. Steuerrecht damit zu tun?

    Ich befürchte dass die Deutschen dann einfach behaupten die Leistung sei nach Deutschland verkauft worden. Und dass eigentlich jedes Land behaupten kann gerade bei ihnen sei die Leistung erbracht worden und dann MwSt verlangen kann.

  15. #15
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    Und du meinst für 2,50 $ ist deine Leistung auch eine die diese Regelung betrifft?

    An deiner Stelle würd ich mich ja mal an einen schweizer Steuerberater wenden...
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