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Thema: UST und Rechnung

  1. #1
    TP-Junior Nasenwiesel macht alles soweit korrekt
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    UST und Rechnung

    Hallo..

    ich bin die Frau vom Nasenwiesel und hoffe hier ein paar Antworten zu finden bezgl. Umsatzsteuerausweisung in Rechnungen und ein gutes Programm für Rechnung schreiben.

    Kann mir da jemand helfen?

    Also, ich habe mich nebenberuflich selbstständig gemacht und fange ganz klein an. Sprich, ich erwarte nicht viel Umsatz. Muss ich in meinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen oder nicht? Ab wann muss ich das?

    Und kennt jemand eine gute Vorlage für die Erstellung von Rechnungen?

    Freue mich auf Antwort.

    MFG Kathrin

  2. #2
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    Das kommt darauf an, ob Du von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machst oder nicht.

  3. #3
    TP-Junior Nasenwiesel macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Das kommt darauf an, ob Du von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machst oder nicht.


    Und was heisst das bitte?

  4. #4
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    Zitat Zitat von Nasenwiesel Beitrag anzeigen
    Und was heisst das bitte?
    Oh je. Hattest Du nicht geschrieben, dass Du Dich selbstständig gemacht_hast_? Du also bereits selbstständig bist? Dann hast Du doch den Fragebogen des Finanzamts zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt, oder?

    Die FAQs hier schon gelesen?

    copy

  5. #5
    TP-Veteran Fult5000 macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von Fult5000
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    also bei wenig umsatz würde ich keine mwst ausweisen. folgenden satz immer mit auf die rechnung : Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach §19 des Umsatzsteuergesetz wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen.
    ein kurzer anruf beim finanzamt könnte noch details aus dem weg räumen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Oh je. Hattest Du nicht geschrieben, dass Du Dich selbstständig gemacht_hast_? Du also bereits selbstständig bist? Dann hast Du doch den Fragebogen des Finanzamts zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt, oder?

    Die FAQs hier schon gelesen?

    copy

    Hi..

    Ich bin nur nebenberuflich selbstständig, und das erst seit kurzem. Also das vom FA kam noch nicht. Für mich ist das alles Neuland, kenne zwar einige die auch eigenes Geschäft haben aber die können mir nicht groß helfen.

    Trotrzdem danke für die Tipps.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Fult5000 Beitrag anzeigen
    also bei wenig umsatz würde ich keine mwst ausweisen. folgenden satz immer mit auf die rechnung : Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach §19 des Umsatzsteuergesetz wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen.
    ein kurzer anruf beim finanzamt könnte noch details aus dem weg räumen.
    Danke für den Hinweis. Ich habe gelesen, dass ich dann % Jahre darauf gebunden bin, oder?
    Steht ja vieles im Netz..

    MFG Kathrin

  8. #8
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    Also, FAQ Kleinunternehmer habe ich nun gelesen.. Aber irgendwie verwirrt es doch sehr zum Schluss. Was ist nun von Vorteil? Die Nichtausweisung der MwSt.? Aber dann kann ich scheinbar auch nicht meine Kosten für Büromöbel oder Bücher oder andere Kosten steuerlich absetzen, oder ist das wieder ganz was anderes?

    Wie gesagt, ist absolutes Neuland und schade das niemand aus Ulm hier ist.

    Im Moment bin ich dran, mir einen Steuerberater zu besorgen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Nasenwiesel Beitrag anzeigen
    Hi..

    Ich bin nur nebenberuflich selbstständig, und das erst seit kurzem. Also das vom FA kam noch nicht.
    Dann hast Du auch noch keine Steuernummer und kannst noch gar keine ordentlichen Rechnungen schreiben.

    Für mich ist das alles Neuland, kenne zwar einige die auch eigenes Geschäft haben aber die können mir nicht groß helfen.
    Dann musst Du Dich 'selbstständig' (!) um alles kümmern. Das gehört eben zur Selbstständigkeit.

    Ich würde Dir dringend empfehlen, mal einen Existenzgründerkurs zu machen, bei der IHK, der VHS, wo auch immer.

    Danke für den Hinweis. Ich habe gelesen, dass ich dann % Jahre darauf gebunden bin, oder?
    Wenn Du als Kleinunternehmerin, also unter 17.500 Euro Umsatz/Jahr, Dich freiwillig dafür entscheidest, Umsatzsteuer zu berechnen, einzunehmen, voranzumelden und ans Finanzamt abzuführen, bist Du an diese Entscheidung 5 Jahre gebunden.

    Also, FAQ Kleinunternehmer habe ich nun gelesen.. Aber irgendwie verwirrt es doch sehr zum Schluss.
    Versuche bitte, konkrete Fragen zu stellen.

    Was ist nun von Vorteil?
    In Bezug auf was, für wen?

    Die Nichtausweisung der MwSt.? Aber dann kann ich scheinbar auch nicht meine Kosten für Büromöbel oder Bücher oder andere Kosten steuerlich absetzen, oder ist das wieder ganz was anderes?
    Das ist etwas anderes. Du kannst Dir nur die von Dir gezahlte Umsatzsteuer, etwa bei Büromöbeln oder Büchern, nicht zurückholen. Die Sachen an sich kannst Du - in Grenzen - als Betriebsausgabe geltend machen. Erkundige Dich auf jeden Fall nach den Grenzen und Regeln, bevor Du dafür einen Haufen Geld ausgibst ...

    Wie gesagt, ist absolutes Neuland und schade das niemand aus Ulm hier ist.
    Jemand aus Ulm dürfte Dir hier auch keine individuelle Rechts- und Steuerberatung geben. Insofern ist der Gedanke mit dem Steuerberater gut.

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  10. #10
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    Es ist nicht so, dass ich dumm rumsitze und nichts tue.. Ich dachte nur, hier finde ich Unterstützung und Hinweise.

    Trotzdem danke.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Nasenwiesel Beitrag anzeigen
    Es ist nicht so, dass ich dumm rumsitze und nichts tue.. Ich dachte nur, hier finde ich Unterstützung und Hinweise.
    Unterstützung und Hinweise findest Du hier auch, aber Du musst schon konkrete Fragen stellen und darfst keine Wunder erwarten. Konkrete, individuelle Steuerberatung und Rechtshilfe ist eben den rechts- und steuerberatenden Berufen vorbehalten und für Dritte strafbar. Du kannst hier, wie in jedem anderen Forum nur Hilfe zur Selbsthilfe bekommen.

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  12. #12
    TP-Junior Nasenwiesel macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Unterstützung und Hinweise findest Du hier auch, aber Du musst schon konkrete Fragen stellen und darfst keine Wunder erwarten. Konkrete, individuelle Steuerberatung und Rechtshilfe ist eben den rechts- und steuerberatenden Berufen vorbehalten und für Dritte strafbar. Du kannst hier, wie in jedem anderen Forum nur Hilfe zur Selbsthilfe bekommen.

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    Meine Frage ist eigentlich nur, worin der Unterscheid liegt zwischen Ausweisen und nicht ausweisen. Habe es mir ja durchgelesen, und im prinzip kommt es doch aufs gleiche raus ob ich es ausweise oder nicht. Zumindest wenn ich das mit dem Rohgewinnn so verstanden habe.

    Aber ich habe mich jetzt beim Steuerberater erkundigt.

  13. #13
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    Zitat Zitat von Nasenwiesel Beitrag anzeigen
    Meine Frage ist eigentlich nur, worin der Unterscheid liegt zwischen Ausweisen und nicht ausweisen.
    Der Unterschied liegt halt genau darin. Es kommt immer auf die Situation an, in der sich jemand befindet.

    Ausweisen bedeutet etwas mehr Aufwand (zunächst monatliche Umsatzsteuervoranmeldung und -abführung), hat aber den Vorteil, dass die selbst bezahlte USt gegengerechnet werden kann. Wer hohe, umsatzsteuerpflichtige Betriebsausgaben hat, fährt damit besser. Wer die nicht hat, nicht.

    Habe es mir ja durchgelesen, und im prinzip kommt es doch aufs gleiche raus ob ich es ausweise oder nicht. Zumindest wenn ich das mit dem Rohgewinnn so verstanden habe.
    Genau genommen erhöht der USt-Ausweis in der Regel den Gewinn; warum, wird hier erklärt:

    http://www.mediafon.net/ratgeber_ein...=40e02eba6dd79


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