Deutschland
... oder ist der Sachverhalt nur unvollständig dargestellt, weil du im Threadtitel etwas von Quellensteuern schreibst.
Gruß
Sven
Hallo zusammen,
ich bin als Freiberufler in Deutschland tätig und arbeite
als Dienstleister für eine Schweizer Firma von Deutschland aus.
Dass ich keine USt/MWST auf der Rechnung ausweisen brauche ist mir klar,
aber wie sieht es mit der Einkommensteuer aus? Wo bin ich für die erbrachte
Leistung steuerpflichtig, Deutschland oder Schweiz?
Deutschland
... oder ist der Sachverhalt nur unvollständig dargestellt, weil du im Threadtitel etwas von Quellensteuern schreibst.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Hi Sven!
Nee, eigentlich nicht. Das Wort "Quellensteuer" hatte ein Schweizer Kollege in
den Raum geworfen. Ich dachte er wird es wissen. War der Ausdruck in dem Zusammenhang jetzt vollkommen falsch?
nö, bin nur ein bisschen verwirrt über die Frage, frei nach dem Motto: Willst du mich verarschen, das ist doch total simpel, wo ist der Haken.![]()
Du bist in D unbeschränkt steuerpflichtig. Also unterliegen alle deine Einkünfte in Deutschland der Einkommensteuer. Da du keine Betriebsstätte in der Schweiz hast und das Unternehmen von Deutschland aus betrieben wird liegen keine ausländischen Einkünfte vor, die man in der Schweiz besteuern könnte. Somit kann auch keine ausländische Quellensteuer anfallen.
Gruß
Sven
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poste es ruhig, vielleicht hab' ich ja gerade ein Brett vor'm Kopp.
Gruß
Sven
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Ich fasse es mal zusammen, was er schrieb:
Das Problem ist dass bei einer Dienstleistung über die Landesgrenzen das andere Land eigentlich Quellensteuer einbehalten müsste.
Man stellt die Rechnung ohne MwSt aber der Kunde bezahlt nur zwei drittel des Betrags. Die restlichen ein drittel muss man sich über das Finanzamt in Deutschland holen.
Das ist ein langwieriger Prozess... Kann länger als ein Jahr dauern.
Damit soll sichergestellt werden, dass der Dienstleister im anderen Land das Geld ordentlich versteuert.
Wenn man öfter mit der selben Firma arbeitet kann man eine Freistellung der Quellenbesteuerung beantragen, welche dann über mehrere Jahre gültig ist.
Geändert von Stevie1 (14.11.2008 um 19:16 Uhr)
das wäre in meinen Augen nur der Fall, wenn du eine Betriebsstätte in der Schweiz inne haben würdest. Dann würde das Besteuerungsrecht an den Quellenstaat Schweiz fallen, so dass der Ansässigkeitsstaat Deutschland die Doppelbesteuerung durch Anrechnung der ausländischen Quellensteuer oder durch Freistellung durch Progressionsvorbehalt vermeiden müsste. Das Gewerbe (bei DBA's gibt es keine Unterscheidung in Gewerbe und Freiberufler) wird aber in Deutschland betrieben.
Ich bin aber auch schon länger raus aus dem Steuerrecht.
Gruß
Sven
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genau das hatte mich verunsichert.
bin jetzt echt etwas ratlos. noch nicht mal mein
steuerberater wusste bescheid.
gibt doch so viele leute aus den "schweiz mwst" threads,
wie habt ihr das gehandhabt?
stell dir vor VW müsste in jeden Staat wo sie Autos hin liefern Quellensteuern zahlen, obwohl die Arbeit in Deutschland erbracht wird. Allein von der Logik her abwegig, so sehe ich deinen Fall auch, oder?
Gruß
Sven
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klingt extrem logisch
thanks!
obwohl, eigentlich ein schlechtes Beispiel, weil VW Betriebsstätten in anderen Staaten unterhält. Naja, du hast ja verstanden worauf ich hinaus wollte.
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jep klar![]()
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