Jetzt wäre noch die Frage: gibt es für den in DE erzielten Gewinn einen Freibetrag von EUR 7664,- (so wie bei den unbeschränkt Steuerpflichtigen) und sind die Steuersätze genauso hoch (also ansteigend und nicht pauschal) wie bei den normalen deutschen Einkommenssteuerpflichtigen?
Im EStG § 50a "Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen" habe ich herausgelesen das bei Kapitalgesellschaften pauschal 15% vom Umsatz erhoben werden. Der Gewinn ist also egal, ebenso gibt es keinen Freibetrag????
((( PS: finde ich übel das die Steuer vom Umsatz und nicht vom Gewinn fällig wird, wenn die Veranstaltung ein Flop wird hat man trotzdem jede Menge Steuern zu zahlen, auch wenn ein Minusgewinn entsteht!!!)))