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Thema: Steuerberater hat geschlampt. regress möglich ?

  1. #16
    foh
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    kennt sich jemand mit STB gebührenverordnung aus ?

    öff,

    nun habe ich mal die STB rechnungen in ihre einzelnen positionen zerlegt und den wirtschaftsjahren zugeordnet.
    jetzt ist das schon etwas überschaubarer.
    leider habe ich dabei u.a. auch festgestellt, daß er die betriebsprüfung noch nicht in rechnung gestellt hat. die prüfung war ende 2007 abgeschlossen.
    da wird wohl auch noch eine saftige rechnung kommen.

    bei manchen positionen könnte ich echt an die decke gehen.
    ich weiss allerdings nicht ob die gebühren, die STB berechnet hat, so rechtens sind.

    z.B. in 2005 1380,-netto für die quartalsbuchhaltung !
    wenn ich das selber mache, ist das insgesamt 1 Tag arbeit.
    überschussermittlung 300,- wird wahrscheinlich für die jahresabschlüsse sein.
    das wäre dann wieder sehr OK.

    aber allein seine auslagen finde ich schon ziemlich gesalzen, zumal, abgesehen von ein paar normalen briefen und wenige kurze telefonate, nichts vorgekommen ist was meiner meinung nach dazu berechtigen könnte.

    könnte mir vielleicht jemand der sich mit den gebühren auskennt, sagen, ob diese gebühren normal sind, oder obere grenze, oder wie oder wo, in welcher liga setzt der STB seine honorare hier an ... !?

    ich denke mal, daß auch die qualität der arbeit von STB jedenfalls nicht zu gebühren über dem unteren mittelfeld berechtigt, oder ?!

    STB rechnungszusammenstellung: (aufs bild clicken)


    vielen dank für eure kommentare.

    beste grüße,
    foh

  2. #17
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    Was erwartest du eigentlich?!

    Das man dir rät, ihn zu verklagen weil er zuviel kostet und nicht den wirtschaftlichen Erfolg gebracht hat??!

    Schreib eine normale Kündigung/Anschreiben/2 Zeiler diplomatisch freundlich,
    informiere kurz, knapp, klar und freundlich deinen "Finanzbeamten".

    Was für Möglichkeiten du hast "Schadensersatz/Regress/sonstiges"
    einzufordern würde ich mich von einem entsprechenden Anwalt beraten lassen - es ist deren Aufgabe,
    somit keine Erfahrungsberichte aus einen (hauptsächlichen) Webdesign-Forum
    welches dir beim zentrieren von Layouts oder mit div. anderen Tutorials zur Seite steht.

    Sollte aus wirtschaftlichen Gründen keine Beratung beim Anwalt möglich sein,
    kann man sich auch (Wie oben geschrieben) mit den entsprechenden Bearbeiter auseinandersetzen.
    Im schlimmsten Fall als Lehrgeld verbuchen.

    Solche Schreiben wie in #1 bringen unterm Strich nichts,
    sinnvoller ist es in Kissen zu brüllen.

    Viel Erfolg für die Zukunft.
    Newsflash:
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  3. #18
    foh
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    na, ich hoffe, daß mir jemand auskunft geben kann, bevor ich noch mehr geld sinnlos zum fenster rauswerfe, was im fall einer konsultierung eines anwalts, der mir dann erzählt, daß die STB honorare völlig legitim und normal wären, wohl der fall wäre.

    kennt ihr ein anderes forum wo ich solche frage stellen könnte, insofern hier niemand weiter helfen kann ?

    danke für die gut gemeinten wünsche ;-)

    grüße,
    foh

  4. #19
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    Zitat Zitat von foh Beitrag anzeigen
    na, ich hoffe, daß mir jemand auskunft geben kann, bevor ich noch mehr geld sinnlos zum fenster rauswerfe, was im fall einer konsultierung eines anwalts, der mir dann erzählt, daß die STB honorare völlig legitim und normal wären, wohl der fall wäre.
    Wenn Dir ein Fachmann erklärt, dass Du auf dem Holzweg bist, wäre das nicht sinnlos.

    kennt ihr ein anderes forum wo ich solche frage stellen könnte, insofern hier niemand weiter helfen kann ?
    Individuelle Rechts- und Steuerberatung ist überall verboten. Und rechtsverbindlich wären die Auskünfte natürlich auch nicht. Das ist nun mal die Sachlage. Du wirst also entweder weiter im Nebel stochern müssen oder einen Fachmann aufsuchen.

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  5. #20
    foh
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    >>Wenn Dir ein Fachmann erklärt, dass Du auf dem Holzweg bist, wäre das nicht sinnlos.<<

    ... aber teuer !

    muss man das alles so eng sehen mit der individuellen rechtsberatung ??

    ausserdem is das doch garnicht persönlich, wenn man ohne angabe von namen in einem forum fragt, oder ?!

    und die antworten könnten ja uch ganz allgemein gehalten werden.
    z.B.: "ein STB kann pauschal bis zu 300,- auslagen pro jahr berechnen",
    "ein STB kann nach oberen satz der gebührenverordnung bei einem betriebsgewinn unter 20.000€ bis zu 1000,- euro für die FiBu berechnen"
    ... oder so ...

    grüße,
    foh

  6. #21
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    Zitat Zitat von foh Beitrag anzeigen
    ... aber teuer !
    Nicht unbedingt.

    muss man das alles so eng sehen mit der individuellen rechtsberatung ??
    Ja. Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz sind nämlich strafbar. Und warum Dir jenseits der Strafbarkeit hier keiner helfen kann, ist jetzt auch oft genug geschrieben worden, oder?

    und die antworten könnten ja uch ganz allgemein gehalten werden.
    z.B.: "ein STB kann pauschal bis zu 300,- auslagen pro jahr berechnen",
    "ein STB kann nach oberen satz der gebührenverordnung bei einem betriebsgewinn unter 20.000€ bis zu 1000,- euro für die FiBu berechnen"
    ... oder so ...
    Dann "oder so".

    Das hatte ich Dir schon einmal geschrieben: "Eine anwaltliche Erstberatung darf nach dem BRVG (Bundesrechtsanwaltsvergütungsgesetz) maximal 190,- Euro zzgl. USt kosten, kann aber darunter mit dem Anwalt frei vereinbart werden."

    und:

    Anwälte rechnen nach Gesetz ab.

    http://bundesrecht.juris.de/rvg/index.html

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  7. #22
    foh
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    Red face

    naja, wenn ihr das alle so streng versteht, dann bleibt mir wol nicht anderes übrig ausser, entweder still halten, oder den sprung ins kalte wasser und eventuell noch mehr geld in den sand setzen.
    ich hätte gehofft, daß ich wenigstens eine tendenz ermitteln könnte, bevor ich mich noch tiefer in die nesseln setze.

    vielleicht kann ich ja im zuge der gespäche mit meinem neuen STB etwas über die richtig- oder unrichtigkeit der gebühren vom alten STB erfahren.

    das gespräch wird allerdings erst im januar08 sein.
    ob ich mit der kündigung des alten STB wohl noch solange abwarte ?
    der hat immer noch einige unterlagen von mir, und die daten der buchführung hat er mir auch noch nicht vollständig ausgehändigt ... naja, wohl weil er mit seinem EDV steuerprogrmm nicht zurechtkommt, wäre zu vermuten.

    na, dann jedenfalls trotzdem vielen dank für eure aufmerksamkeit, auch wenn mir eure distanzierte auskunftsbereitschaft aufgrund der gesetzlichen vorschriften leider nicht weiterhelfen konnte :-(
    tja, kann man eben nix machen.

    dann verabschiede ich mich jetzt mal von diesem posting.
    snieff, solong,
    foh

  8. #23
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    äh ... abschließend, ich doch nochmal ;-)

    ich habe die kündigung etwas gekürzt und behalte mir die mängelliste mal vor.
    falls jetzt noch die rechnung vom STB für die betriebsprüfung2007 kommt, würde ich die mängelliste wieder ausgraben und eine minderung seiner gebühren fordern.

    in dem kündigungsschreiben habe ich das so formuliert, daß alles gegessen ist. quasi eine einigung unter der prämisse, daß er mich auch nicht weiter mit seinen forderungen "beglückt".
    ... aber falls er beabsichtig mir noch weitere rechnungen zu stellen, würde ich dann zu einem anwalt und seine honorare und leistungen beanstanden.

    was meint ihr, ist das so ok formuliert ?
    --------------------------------------------------------------------------
    Betr.: Kündigung des Mandats / Ihre E-Mail vom 7.11.08


    Sehr geehrter STB,

    in ihrer E-Mail vom 7.11.08 teilten Sie mir mit, dass der Gesamtvorgang bei Ihnen abgeschlossen sei.
    Sie beantworteten seitdem keine weiteren Fragen und haben mir keine weiteren Informationen zu den im Einzelnen beanstandeten Sachverhalten mitgeteilt.
    Ich sehe ihre Aussage betreffend des Abschlusses des Gesamtvorgangs nunmehr als umfassend.
    Folglich werden keine Klärungen und Korrekturen durch ihr Haus zu den Vorgängen mehr möglich sein.
    Wie ich Ihnen bereits mitteilte bin ich mit dem Verlauf der Angelegenheiten und ihrer Arbeit bezüglich Auskunftsbereitschaft, Buchführung, STB gebühren und Ihrer Beratung sehr unzufrieden.
    Einer Fortsetzung des Mandats ist somit die Grundlage entzogen.
    Ich gehe davon aus, dass sie derselben Ansicht sind.
    Hiermit kündige ich das Mandat bei ihrem Haus.
    Insgesamt liegen meiner Entscheidung 19 im Einzelnen beschriebene Mängel zugrunde,
    die ich Ihnen auf ihren Wunsch, oder im Fall einer Notwendigkeit zukommen lassen werde.
    Einen Großteil dieser Mängel habe ich Ihnen mit aktuellen E-Mails zwischen dem 27.6.08 und dem 7.11.08 bereits bekannt gegeben.

    Ich verstehe hiermit alle geschäftlichen Abwicklungen zwischen ihrem und meinem Haus als endgültig abgeschlossen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    --------------------------------------------------------------------------
    ... thanx für ganz unindividuelle hinweise ;-)
    foh

  9. #24
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    Schicke es ab und warte auf Anwort.
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  10. #25
    foh
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    steuerberater regress, status qoue

    hallo leute,

    falls der verlauf der dinge jemanden interessiert :

    der STB stellt sich weiter quer.

    er hat lediglich eine der bemängelten positionen (doppelbuchung) eingeräumt und an seine versicherung weiter geleitet.
    die versicherung hat für den steuerschaden dieser einzelnen position 6000,- angeboten.
    der schaden aus dieser einzelnen position beläuft sich aber auf 6900+ca. 1200 zinsen.
    mit der unterzeichnung dieses vergleichvorschlags hätte ich auch gleichzeitig auf alle weiteren regress ansprüche verzichten müssen.
    die füchse halten mich wohl für ein dummes huhn.

    ich habe dann einen anwalt beauftragt.
    der anwalt hat mir leider von einigen der bemängelten positionen von einer klage abgeraten, weil sie vor gericht nur schwer zu beweisen wären und der STB sich jede menge ausreden einfallen lassen könnte um gegen meine beweisführung zu halten.

    naja. hätte ich früher genau mit rechnen müssen, bzw. dann die steuer auch gleich selber gemacht.

    es bleiben nach prüfung auf gerichtsfestigkeit (durch den anwalt geprüft) immerhin noch insgesamt 12.500 steuerschaden (inkl. zinsen) zu beklagen ! (von ca. 22.000 die der STB im laufe der letzten 5 jahre insgesamt durch schlechtleistung in den sand gesetzt hat)
    die klage ist heute an das gericht geschickt worden.
    obendrauf wird der STB natürlich auch noch die kosten des verfahrens tragen müssen. der depp !

    ich werde dann wieder posten wenn die verhandlungen zu einem ergebnis geführt haben.

    also, passt gut auf und lasst euch von eurem STB nichts gefallen !
    lasst euch auch nicht verunsichern von leuten, die meinen ihr hättet eine macke, weil ihr es besser wissen wollt als euer "profi-berater".

    solong,
    foh
    Geändert von foh (01.07.2009 um 19:52 Uhr)

  11. #26
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    Danke für das Update.

  12. #27
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
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    da bin ich aber auch gespannt, was dabei heraus kommt!!

    Und ich bin froh, nicht solche Mandanten zu haben, die nach Jahren anfangen zu meckern und nicht gleich ihre Änderungswünsche äußern - oder gleich sich jemand anders suchen, der es so macht, wie sie es sich vorstellen!

    E.

  13. #28
    TP-Supporter Medienmacher bringt sich richtig ein Medienmacher bringt sich richtig ein Avatar von Medienmacher
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    350
    Zitat Zitat von foh Beitrag anzeigen
    obendrauf wird der STB natürlich auch noch die kosten des verfahrens tragen müssen. der depp !
    Ich würde fast darauf Wetten dass es auf einen Vergleich hinausläuft und ihr Euch die Kosten teilt.
    Zitat Zitat von Medienmacher
    Realität 2.0 statt Xing & Co || Aufträge bekommt man im Internet, Kunden nicht!
    Silence! I kill you! Me² Me² Me² Me² Me² Me² Me²

  14. #29
    foh
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    ich bin froh, nicht solche Mandanten zu haben, die nach Jahren anfangen zu meckern und nicht gleich ihre Änderungswünsche äußern
    wenn du keinen mist machst, dann brauchen deine mandanten auch nicht zu mekkern.

    ein STB sollte aber schon wissen:
    wie man einen GEMA vorschuss ohne doppelbuchung bucht,
    wie man die KFZ% pauschale richtig berechnet,
    wie man den korrekten KFZ-BLP erkundigt,
    (und auch seinen mandanten über die alternative eines fahrtenbuchs informieren),
    wie man die nebenkosten einer leerstehenden wohnung bucht in der keine nebenkosten anfallen,
    wann man pauschale reisekosten absetzen kann,
    was HAUSGELD bedeutet und das man das als betriebliche nebenkosten buchen muss, insofern sich in dem haus für das hausgeld bezahlt wird der betriebliche raum befindet.

    natürlich kann einem STB das auch alles egal sein. das FA wird sich nicht beschweren, und wenn der mandant nix davon bemerkt, weil er von sowas ebenfalls keine ahnung hat, dann werden deine mandanten auch nicht in den "genuss" des mekkerns kommen und du kannst es easy so weiter treiben !

    wenn das FA dann doch was merkt (wie bei mir im rahmen der betriebsprüfung) dann hast du immer noch die möglichkeit das vor deinem mandanten zu verschleiern. musst einfach nur ankreuzen, daß du nicht möchtest, daß der betriebsprüfungsbericht an deinen mandanten gesendet wird.
    also, alles janz easy, die arbeit als STB. da haste beste voraussetzungen zum pfuschen !

    viel spass bei deiner arbeit wünscht,
    foh

  15. #30
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    Zitat Zitat von foh Beitrag anzeigen
    also, alles janz easy, die arbeit als STB. da haste beste voraussetzungen zum pfuschen !

    viel spass bei deiner arbeit wünscht,
    foh
    Muss so etwas eigentlich sein? Wenn du Frust schiebst, geh joggen aber werde hier nicht persönlich, o.k.?

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