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Thema: Steuerberater hat geschlampt. regress möglich ?

  1. #1
    foh
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    Thumbs down Steuerberater hat geschlampt. regress möglich ?

    hallo liebe leutz,

    ich bin neu hier, habe aber schon gesehen, daß einige im forum ähnliche probleme mit steuerberatern haben.

    ich habe heute die kündigung meines mandats verfasst.
    die buchführung übernehme ich zukünftig selber.
    für den jahresabschluss werde ich mir dann einen vertauenswürdigen KLEINEN berater suchen. ich denke die arbeiten gewissenhafter als die großen büros.

    ich würde nun gerne wissen, ob ich einen regressanspruch gegen den STB stellen kann. hinsichtlich seiner hohen gagen und hinsichtlich der steuerverluste die ich wegen seiner schlampigen arbeit in kauf nehmen musste.

    im folgenden poste ich nun mal mein kündigungsschreiben, in dem ich (nicht ohne bauchweh) alles mal aufgelistet habe was mich zu der kündigung bewegt hat.

    vielleicht habt ihr ja ideen, anregungen, erfahrungen oder einwände zu dem ein oder anderen reklamierten thema.
    eure meinung würde mich jedenfalls sehr interessieren ...


    Kündigung des mandat bei Steuerberater (STB)

    Hiermit kündige ich, XXX, mein mandat aus den im folgenden genannten vorfällen :

    1.) STB Honorare: (siehe auch punkt 7-10)

    Ich werde seit jahr 2000 von STB betreut.
    Bis inkl 2003 habe ich die buchführung selbst gebucht.
    2004 bat mich STB dies zu übernehmen, weil sich daraus mehr vorteile für mich ergeben würden. Die kosten hingegen würden nur unwesentlich höher für mich ausfallen.
    Die mündlich zugesagte kostennote für den jährlichen gesamtvorgang hat STB mit 1000-1200 euro veranschlagt.

    Anfang 2008 habe ich alle rechnungen von STB für das jahr 2007 summiert.
    Dabei ergab sich ein rechnungsbetrag für den gesamtvorgang 2007 von ca, 2400,-€.
    Ich teilte STB dieses ergebnis mit, und bat um erklärung wie es zu so einer hohen differenz zwischen dem vorveranschlagten wert und den rechnungstellungen kommen konnte.
    Er sagte, das könne ja garnicht sein, und er würde das nicht glauben.
    Ich bat ihm an, die rechnung einzusehen und dann stellung zu beziehen.
    Er sagte, das wolle er garnicht sehen.
    Ich habe ihm die auflistung seiner rechnungssummen trotzdem geschickt, jedoch ohne darauf ein statement von ihm bekommen zu haben.

    Info zum leistungsumfang:

    STB macht die belegbuchung/buchführung, anhand meiner kontoauszüge und gesammelter belege. 1x pro jahr Ust und EkSt. ( in 2005 Ust voranmeldung ¼ jährlich)
    Der umfang aller buchungen beträgt ca. 250 einzelbelegbuchungen pro jahr.
    Meine einnahmen sind (geschätzt), durchschnittlich ca. 60.000€ erlöse, 35.000€ ausgaben, 25.000€ betriebsgewinn.
    In 2005 hat STB meine eigenheimzulage beantragt und die baukosten für mein tonstudio meinem betriebsvermögen zugeteilt.
    In 2007 hatte ich noch eine betriebsprüfung durch das FA die von STB betreut wurde.

    Ich habe mich bei anderen selbständigen erkundigt, die bei ca. gleichen umsätzen und aufgaben durch ihren STB wesentlich weniger an ihren STB bezahlen.
    Ich vermute, daß die berechneten sätze meines STB viel zu hoch angesetzt wurden.
    Die ursprünglich vorausgesagte kostennote über 1000-1200 euro kommt dem normalen honorar eines STB schon näher.

    2.) Einsicht in die Belegbuchung / Kontenbuch

    Nachdem STB in 2004 die belegführung übernommen hatte, fehlte mir die einsicht in die verbuchung der belege. Ich bat um eine detailierte auflistung der verbuchten belege in form eines kontenbuchs, o.ä.
    Ich bekam die auskunft, daß dies nur über die online schnittstelle zu dem vom STB benutzen datenspeicher, DATEV, möglich wäre.
    STB veranlasste diese schnittstelle gegen eine gebühr für mich bereit stellen zu lassen.
    Leider hat das EDV-system mit meinem PC nicht funktioniert. Die gebühr wurde trotzdem erhoben.
    Die einzelbelegführung blieb für mich bis 2008 weiter uneinsichtig und nicht prüfbar.
    Es bleibt mir bis heute unverständlich wieso es nicht möglich gewesen sein sollte das kontenbuch incl. einzelbelegbuchungen für mich im papierformat auszudrucken.
    Jedenfalls war es mir unter diesen umständen nicht möglich die arbeit von STB in einzelbelegfragen zu prüfen. Die in den auswertungen und steuerbescheiden aufgeführten summen habe ich dann immer ohne detailprüfung akzeptieren müssen, im vertrauen und guten glauben, daß STB alles korrekt verbucht hat.

    2007 bat ich erneut um eine möglichlkeit der einsicht in die einzelbelegführung.
    Wieder wurde mir unter erhebung einer gebühr die DATEV online schnittstelle zugesendet, die ich aber aufgrund der ersten, schlechten erfahrung, ablehnte.

    Ich bat um andere alternativen. Dann wurde mir ein programm angeboten, daß jährlich ca. 250 euro kosten sollte, und mit dem ich die DATEV EDV dateien einlesen könnte.
    Eine andere möglichkeit würde es laut info von STB und DATEV nicht geben.

    Mir schien das alles so, als würde ich hier doppelt zur kasse gebeten.
    Schließlich bezahle ich STB seit langem für eine arbeit, die ich aber nicht einsehen und prüfen kann, es sei denn ich kaufe diese teuren programme.

    Ich habe mich dann eigenständig auf die suche nach einer lösung gemacht, und habe bei dieser suche festgestellt, daß es eine ganze handvoll freeware programme von unabhängigen softwarefirmen gibt, die durchaus in der lage sind die DATEV dateien einzulesen, und sogar als detailiertes kontenbuch darzustellen und auszudrucken.
    Ganz ohne kosten.

    Ich frage mich, wieso ein professioneller STB, sowie auch der software anbieter DATEV davon angeblich nichts weiss …

    3.) Betriebsprüfung vom FA

    In 2007 wurde dann die betriebsprüfung vom FA durchgeführt.
    Diese wurde von STB in seinem büro betreut.
    u.a. wurde mir gesagt, daß ich dazu von DATEV eine datenCD erstellen lassen müsse.
    Diese kostet 120€.
    Bis heute ist es mir schleierhaft, wieso ich 120,-€ für daten bezahlen muss, die schießlich schon auf meine rechnung erstellt wurden, und die, wie ich heute weiss, jedes steuerprogramm mit einem simplen mausklick für 0,-€ ausgeben kann.

    Bei der steuerprüfung durch FA wurden dann einige fehler erkannt, die berichtigt werden mussten.
    Um welche fehler es sich im einzelnen handelt ist mir nicht bekannt, weil dies zwischen dem FA-prüfer und STB ohne mein wissen abgehandelt wurde.

    Nur für eine frage wurde ich ins büro von STB gebeten.
    Es handelte sich um einen erlös über 10.000€ der nicht verbucht wurde.
    Ich wurde gebeten das unter meiner mithilfe aufzuklären.
    Ziemlich schnell wurde klar, daß STB zwei rechnungen/erlöse über jeweils 10.000€ mit 10.000€ zu einer buchung zusammengefasst hatte. Ein fehler bei der buchführung, der unter keinen umständen auf mich zurückführbar ist.
    STB sagte dazu nur : „herr xxx, es geht hier doch nicht um eine schuldzuweisung, sondern um die richtigstellung des sachverhalts“
    Meiner meinung nach hätte STB diesen sachverhalt auch selber klären können. Wieso er dazu nicht in der lage war, und wieso ich desshalb extra in sein büro gerufen wurde ist mir schleierhaft. … vielleicht weil er mir für diesen besprechungstermin wieder eine beratung in rechnung stellen konnte ?!
    Jedenfalls hat mir sein kommentar zur sache überhaupt nicht gefallen. Ich hatte den eindruch STB versucht nur die verantwortung von sich abzuweisen
    Meiner meinung nach wäre hier zumindest eine entschudigung angebracht gewesen, denn schließlich hatte ich die konsequenzen für seine fehler zu tragen. Ca. 3000,-€ steuernachzahlung für das jahr 2005, sowie auch kleinere steuernachzahlungen für andere geprüfte jahre und damit verbundene zinsen.
    Im besten fall, wäre STB, (wie auch jeder andere verantwortungsvolle auftragnehmer bei so einem fall), so kulant gewesen mir mit einem skonto auf seine arbeit für die mir entstandenen umstände entgegen zu kommen.
    Zu meinem bedauern blieb es aber bei seinem retorisch geschickt formulierte kommentar, mit dem STB sich jeder verantwortung für diesem fehler entzieht.

    4.) Zinsen und Versäumniszuschläge

    In den jahren in denen ich durch STB betreut wurde habe ich öfters (ca. 3 mal) mahnungen und versäumniszuschläge an das FA zahlen müssen, obwohl ich immer alle zahlungsanweisungen umgehend beglich, wenn STB mir eine notwendige zahlung an das FA mitgeteilt hatte.
    Die versäumnisse sind entstanden, weil STB nicht fristgerecht gehandelt hat.
    Ich bin der meinung, daß dies nicht vorkommen dürfte, und wenn, daß dann der veräntwortliche, nämlich STB, diese versäuniszuschläge zahlen müsste.
    Schließlich bezahle ich STB dafür, daß alles korrekt und fristgerecht behandelt wird,
    also liegen die versäumniszuschläge in seiner verantwortlichkeit.

    5. Nicht gebuchte Krankenversicherung

    In der EkSt 2007 war mir aufgefallen, daß die beschränkt abzugsfähigen sonderausgaben eine unerwartet geringe summe darstellten. Ich musste mich fragen, ob dort eventuell etwas nicht aufgeführt wurde. Dies ist mir zum glück noch aufgefallen, bevor ich die steuererklärung beim FA abgegeben habe.
    Meine recherchen und rückfragen beim STB hatten dann ergeben, daß der ARAG-krankenversicherungsbeitrag nicht gebucht wurde, obwohl dieser auf meinem extra-infoblatt „laufende-kosten“ vermerkt ist.
    Auf meine frage, wieso dieser betrag nicht verbucht wurde, antwortete STB, daß er ja nicht wissen konnte, daß es sich dabei um beschränkt abzugsfähige sonderausgaben handelt.
    In meinem extrablatt und in den kontoauszügen steht allerdings ganz offensichtlich „ARAG-Krankenversicherung“.

    Wenn STB selber nicht weiss was das ist, wieso fragt er dann nicht wenigstens bei mir nach ?

    6.) Selbstbuchung und eigene Prüfung der Buchführung von STB

    Die in 1-5) genannten vorfälle haben mein vertrauen in die arbeit von STB erheblich beschädigt, und dazu veranlasst die buchführung wieder in eigener regie durchzuführen.

    Weil ich nun endlich auch die Möglichkeit hatte die von STB übermittelten EDV-daten in meinem PC-Buchführungsprogramm einzusehen, zu vergleichen und zu überprüfen,
    sind mir dabei leider noch mehr fehler aufgefallen als die, die von dem betriebsprüfer des FA festgestellt wurden :

    6a) Strom und Gas Betriebsverbrauch

    strom und gas wurden zu einem falschen verteilungsschlüssel auf meine privat und geschäftlich genutzen räume angerechnet.
    Der verteilungsschlüssel ist vom FA anerkannt, und zwar :

    A: betrieblich genutzer teil 36%
    B: privat genutzter teil 36%
    C: ungenutzter teil 28% (zum späteren ausbau vorgesehen)

    Strom und gas wurden von STB auf den ungenutzen teil-C mitverteilt, obwohl STB durch persönliche besichtigung davon in kenntnis ist, daß in diesem teil niemand wohnt, und dort folglich auch keine nebenkosten anfallen. Faktisch besteht dort nicht einmal ein gas oder stromanschluss.
    Die richtige verteilung für strom und gas wäre also zwischen A und B = 50/50 anzusetzen.

    STB antwortete auf diese beanstandung, daß die nebenkosten für C geschätzt werden müssten.
    Auf meine frage, wieso ein definitiver 0 verbauch noch einer schätzung bedarf habe ich keine antwort erhalten.

    Bei monatlichen zahlungen von strom und gas über 200€ incl Ust gehen mir also schonmal 14% dieser summe als absetzbarer betrag, sowie die darin enthaltene vorsteuer verloren.

    6b) Hausgeld Betriebsverbrauch

    In den jahren 2005-2007 wurden haus-nebenkosten (hausgemeinschaftskosten) von STB gänzlich nicht gebucht, obwohl diese in meinen kontoauszügen klar ersichtlich sind, und ich diese in meinem extrablatt zur steuer (laufenden-kosten) stehts mit aufgeführt hatte.
    STB stimmt zwar zu, daß diese kosten gebucht werden müssten, hat sich zu einer korrektur aber bislang nicht bereit erklärt.
    Der verteilungsschlüssel wäre ebenfalls zwischen A und B anzuwenden.
    Bei ca.150,-€/monat über die jahre 2005-2007 ist das auch ein relevanter betrag.

    Wieso diese zahlungen komplett von STB ignoriert wurden bleibt unbeantwortet.

    6c) Nicht gebuchte Belege

    Bei beleghafter stichprobenprüfung des jahres 2007 ist mir aufgefallen, das eine rechnung über 360,-€ incl. MwSt nicht verbucht wurde.
    STB sagte dazu, man könnte diese rechnung noch nachträglich der AfA für den ausbau des betrieblichen teils der wohnung hinzufügen. Dies ergäbe einen zusätzlichen jährlichen abschreibungsbetrag über 11,-€.
    Das klingt für mich natürlich erstmal so, als wäre das ein völlig irrelevanter betrag, der den aufwand einer korrektur nicht rechtfertigen würde.
    Allerdings erwähnt STB die in dem betrag enthaltene vorsteuer nicht.
    STB versucht also wieder mich in unkenntnis über die für mich entstanden nachteile zu belassen. Ich denke aber es ist mein recht und seine pflicht mich auch darüber in kenntnis zu setzen.

    6d) Nicht gebuchte Investition in Eigenheimzulage

    STB hat für die eigenheimzulage das jahr 2005 veranlagt.
    Alle aufwendungen für den bau des eigenheims nach 2005 sollten der eigenheimzulage nachträglich hinzugefügt werden.
    Mir ist allerdings aufgefallen, daß sich meine eigenheimzulage-bezüge seit 2005 nicht gesteigert haben, obwohl ich in 2006 nochmal ca. 16.000€ und in 2007 nochmal ca. 5000€ investiert hatte. Das habe ich STB auch so bekannt gegeben.

    Auf meine frage, wieso die eigenheimzulage nicht erhöht wurde, antwortete STB, daß die steuerprüfung ein erhöhtes einkommen in 2005 ergeben hat, welches mich nicht mehr zum bezug der eigenheimzulage berechtigen würde.
    Dies wäre bislang vom FA unbemerkt.
    Desshalb würde er mir nicht empfehlen die aufwendungen in 2006 und 2007 der eigenheimzulage nachträglich anzurechnen.
    Dies klingt soweit logisch.
    Trotzdem frage ich mich, wieso die 16.000 in 2006 nicht gleich der eigenheimzulage angerechnet wurden, denn zu diesem zeitpunkt war die steuerprüfung des FA noch nicht angesetzt.
    Ich gehe also davon aus, daß er das in 2006 einfach vergessen hatte.

    Ich habe STB dann gebeten zu prüfen, ob es möglich wäre das erstjahr auf 2003 (kaufjahr) oder 2004 zu legen, weil ich in diesen jahren eventuell im berechtigten einkommenserhältnis für die genehmigung der eigenheinmzulage liegen könnte.
    Dazu habe ich bislang keine antwort erhalten.

    6e) Bewirtungskosten

    In 2007 wurden die bewirtungskosten privatanteile zu 30%brutto verbucht.
    Richtig wäre netto.
    STB antwortete auf diese beanstandung, daß er das so gemacht hätte, weil meine bewirtungsbelege unvollständig seien.
    In vergangenen jahren lagen meine bewirtungsbelege allerdings in selber form vor, und wurden auch vom FA akzeptiert.
    Ob diese änderung wirklich begründet ist kann ich nicht beurteilen, scheint mir jedoch sehr fragwürdig, zumal ich im fall der richtigkeit der aussage von STB dazu zuvor doch zumindest eine notiz erhalten haben sollte, mit bitte um belege im notwendigen format.

    6f) KFZ Betriebsausgaben / 1%-methode

    In 2005 habe ich ein PKW Mercedes Benz Vaneo 1.6 Trend gekauft.
    Bruttolistenpreis 20.500,-€
    Der eigenverbrauch wurde von STB mit der 1% pauschale reguliert.
    Richtig wäre dann folgender eigenverbauch anzurechnen :
    12% / Jahr = 2460,-
    -20 % Abschlag für Kosten ohne Umsatzsteuer = 492,-
    =Bemessungsgrundlage für ein Jahr : 1968,-
    in 2005, z.B., hat STB die bemessungsgrundlage mit 2456,-€ (+16% USt) veranlagt,
    und den abschlag für kosten ohne USt mit 614, - €.
    Wie STB diese zahlen ermittelt hat ist nicht nachvollziehbar.

    Rückschlussfolglich hat STB den PKW bruttolistenpreis mit 25.583,33€ veranlagt.
    Durch diese falsche veranlagung hatte ich jedenfalls wesentlich höhere USt & EkSt zu zahlen, als ich es nach der 1% pauschale eigentlich müsste.
    Die USt, die ich auf die 2456,-,€ abführen musste ist sogar höher, als die vorsteuer, die ich aus den laufenden KFZ betriebskosten verrechnen kann, und mein steuerpflichtiger betriebsgesinn wird ausserdem auch noch unangemessen erhöht, bzw. auch hier liegen die privatanteile weit über den tätsächlichen betriebskosten.
    Ob STB in diesem fall wenigstens von der kostendeckelung geraucht gemacht hat, lässt dich aus den unterlagen nicht ermitteln.

    Zumal meine laufenden KFZ-betriebsausgaben weit unter der bemessungsgrundlage der 1%-methode liegen, macht die 1%-methode ohnehin keinen sinn, bzw. wirkt sich gegenüber der fahrtenbuch-methode extrem nachteilig auf meine steuerschuld aus.

    Meiner meinung nach müsste ein gewissenhaft arbeitender STB sowas wissen, und mich darüber, sowie über alternativen, rechtzeitig informieren. Dies ist leider nicht geschehen.

    Zum glück habe ich mich für 2008 frühzeitig beim FA erkundigt und daraufhin selbständig entschieden, daß es das effektivste ist wenn ich ein fahrtenbuch führe.
    Nach dem derzeitigem stand der dinge kann ich dadurch z.B. in 2008 ca. 77% meiner KFZ kosten als betriebsausgaben absetzen. Mein betriebsgewinn wird durch die KFZ betriebskosten gemindert und ich erhalte die vorsteuer aus meinen KFZ betriebskosten erstattet. Hätte ich mich auf STB verlassen, so könnte ich 0% absetzen, bzw. müsste sogar noch USt an das FA abführen.

    6g) Pauschale Arbeitskleidung

    Ich habe STB schon in früheren jahren gebeten auch sämtliche möglichen pauschalen anzuwenden und abzusetzen.
    Er sagte, wenn da was möglich wäre, dann würde er das natürlich machen.
    Abgesehen von der KFZ 12% pauschale ist aber keine weitere pauschale angewendet worden.

    Nach eigenen erkundigungen habe ich herausgefunden, daß arbeitskleidung und reinigung bis zu einem pauschbetrag von 103,- € vom FA akzeptiert wird.
    Dies wird sogar von der WISO buchaltung empfohlen.

    Wieso STB mir das nicht empfiehlt ist ungeklärt.

    6h) Pauschalen für doppelte Haushaltsführung

    Weitere meiner erkundigungen haben ergeben, daß ich pauschalen für doppelte haushaltsführung absetzen kann.
    Dazu gehören reisekosten : unterkunft und verpflegungsmehraufwand.
    Die offiziellen pauschtabellen findet man problemlos über google.

    Zumal STB über meine arbeit bescheid weiss, und meine gagen für auftritte im in- und ausland als einkünfte verbucht, müsste er dafür eigentlich auch die entsprechenden reisepauschalen verbucht haben. Ist aber leider nicht passiert.
    z.B. in 2008 ergeben sich dadurch für mich immerhin schon ca. 1000,-€ absetzbar.



    6i) Nicht gebuchte Sonderausgaben in der EÜR

    Die laufenden kosten meiner gesetzlichen krankenversicherung (KSK) wurden in der buchführung nur sporadisch mit großen lücken verbucht.
    Dadurch ergeben sich auch entsprechend falsche einträge in der anlageEÜR.
    In der EkSt hat STB dann die komplette jahresabrechnung der KSK verbucht.
    Wieso die buchungen in der buchhaltung nicht komplett verbucht wurden hat STB nicht erklärt. Ob die falschen einträge in der anlage EÜR eine nachteilige auswirkung auf meine steuer haben kann ich nicht beurteilen.
    jedenfalls ist diese art des buchens sehr inkonsequent und scheint chaotisch.

    6k) Unvollständige Belegbuchung der Baukosten

    Die baukosten für den betrieblich genutzen teil meiner wohnung wurden nicht vollständig erfasst. Welche belege hier im einzelnen nicht erfasst wurden, oder eventuell falsch zugeordnet wurden habe ich noch nicht nachgeprüft.
    Eine info dazu habe ich von STB auch nicht bekommen, abgesehen von seiner äusserung, daß er seiner meinung nach alles richtig gemacht hätte, jedoch ohne konkret bezug zu den beanstandeten summen zu nehmen.

    7) Untransparente rechnungstellungen

    In 2005 bat ich STB die rechnungen transparenter und jahresbezogen auszustellen, so daß der jahresbezogene gesamtvorgang und die darauf bezogenen STB honorare für mich überschaubar werden.
    Zumal ich aber in 2006 noch rechnungen erhielt die sich auf einzelene leistungen aus 2004 bezogen und in 2008 rechnungen in denen noch leistungen bezüglich 2005 enthalten waren,
    muss ich feststellen, daß die abrechnungen für den jahresbezogenen gesamtvorgang nicht umgesetzt wurden.

    STB Gebührenerhebung für vorgänge ohne vorherige mitteilung zu der kostennote

    STB hat vereinzelt gebühren für vorgänge in rechnug gestellt, über deren sonerkostennote er mich zuvor nicht informiert hat.
    z.B.: ein Antrag auf Verrechnug EkSt-Ust über 53,-€.
    Zumal der kosteneffekt somit den nutz effekt für mich überschreitet, hätte ich solche anträge mit wissen über die STB-gebühr nicht gewollt.

    9) Auslagen

    Die AUSLAGEN wurden in den rechnungen von STB meiner meinung nach sehr großzügig zu gunsten von STB veranschlagt.

    10) Schriftsatz vom 29.08.2005 / pauschale Gebühren / Honorarabrechnunegen

    In den rechnungen Nr.1677 & Nr.1604 bezieht zich STB auf einen von ihm verfassten schriftsatz vom 29.08.2005. dieser schriftsatz ist bei mir nicht aktenkundig.
    Wahrscheinlich bezieht sich STB in dem genannten schriftsatz auf das persönliches gespräch, in dem vereinbart wurde, daß der rechnungsbetrag für den gesamtvorgang eines jahres auf pauschal maximal 1200,-€ auszustellen ist.
    Der gesamtvorgang sollte die FiBu mit quartals Ust voranmeldung und die EkSt & Ust jahresabschlüsse umfassen.
    Die kosten für die berechnung der eigenheimzulage und der einbeziehung der baukosten für das tonstudio zu meinem betriebsvermögen sollten dabei jedoch nicht inbegriffen sein, sondern extra in rechnung gestellt werden.
    Darüber hinaus sollten keine weiteren kosten anfallen. So der sinngemäße inhalt aus meinen notizen.

    Ich war bei diesem gespräch von einem rechnungsbetrag incl. MwSt ausgegangen. STB hat sich jedoch auf nettobeträge bezogen. (Dies ist vielleicht nur ein mißverständnis dessen klärung ich im vorfeld genauer bezeichnet haben sollte.)

    STB hat zu den vereinbarten kosten offensichtlich noch auslagen hinzugerechnet. Dies war nicht vereinbart.

    Die tatsächlich berechneten netto gebühren, die STB in den jahren 2004-2007 für den jährlichen gesamtvorgang in rechnung gestellt hat, betragen tatsächlich jedoch zwischen 1670,-€ und 2008,- €, (exclusive der leistungen für eigenheimzulage und berechnung des tonstudios).

    Das ist wesentlich mehr als ich mit STB pauschal vereinbart hatte.

    11) Kosten der Ermittlung für Herstellungskosten Tonstudio u. enthaltene Vorsteuer

    Für die Ermittlung der Herstellungskosten des Tonstudios u. enthaltene Vorsteuer hat STB 2x 350,-€ netto berechnet.
    Zumal die buchungen der einzelbelege von mir selber durchgeführt wurden, brauchte STB diese nur als kommulative summe übernehmen.
    Die buchungen standen als papierformat, und als EDV format (exel, PDF & word.doc) zur verfügung. Die zahlen mussten also nur mit simplen copy-paste mausklick in die EDV von STB übernommen werden, oder hätten auch in der exel tabelle unter berücksichtigung der entsprechenden formeln errechnet werden können.
    Die einarbeitung der buchungen in meine steuererklärung und das errechnen der enthaltenen Ust hätte für einen erfahrenen EDV arbeiter also kaum mehr als eine stunde gedauert.
    Dafür 700,- € zzgl. 125,-€ auslagen zu berechnen halte ich jedenfalls für sehr übertrieben.

    .12) Abhanden gekommene Belegordner 2003 und 2004

    Die belegordner 2003, 2004 und 2005 habe ich STB zur betriebsprüfung bereitgestellt.
    Am 18.06.08 wurde mir der belegordner 2005 bis 2006 ausgehändigt.
    Als ich am 13.11.08 meine restlichen belegordner abholen wollte, waren die belegordner 2003 und 2004 nicht auffindbar. Der verbleib der ordner ist bislang ungeklärt.


    Fazit :

    Alles in allem bestätigen die obig aufgeführten mängel doch offensichtlich, dass sowohl die buchführung, als auch die beratende tätigkeit von STB nicht mit der angemessenen sorgfalt und professionalität durchgeführt wurde und diverse mängel aufweist.
    Ob dieses arbeitsniveau zu derart hohen honoraren berechtigt wird von mir jedenfalls stark bezweifelt. Ich denke, ich könnte genau so gut einen BWL studenten mit dieser aufgabe betrauen, und das ergebnis wird kaum schlechter ausfallen. Allerdings würde mich das dann höchstens einen bruchteil des STB honorars kosten.

    Insbesondere bin ich von der art enttäuscht, wie STB versucht seine fehler und versäumnisse zu einer unbedeutsamkeit herunter zu spielen, bzw. versucht diese mit einer ignorierenden art und weise zu vertuschen.

    Zu den unumkehrbaren konsequenzen, bzw. den höheren steuerzahlungen die sich für mich ergeben haben, hat sich STB nie geäussert.
    Eine entschuldigung, oder ähnliches zugeständnis, halte ich in dem ein und anderen fall für mindestens angebracht.

    Es lässt sich auch vermuten, dass STB keine eingeständnisse zu seinen versäumnissen verlauten lässt, weil ich dann auf die idee kommen könnte eine mitverantwortung, bzw. einen schadenersatz oder eine honorarminderung zu verlangen …

    Wie dem auch sei,
    ich sehe mich durch STB jedenfalls schlecht beraten, und ich sehe nicht, dass STB willens, oder in der lage wäre die fehler und versäumnisse in irgendeiner form zu berichtigen.

    Ich gehe davon aus, dass STB weiss, dass es keinen guten sinn mehr macht das mandat vortzusetzen.

    Ich sehe das mandat hiermit als einvernehmlich beendet.

    Mit freundlichen Grüßen,
    xxx
    Geändert von foh (21.11.2008 um 16:02 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von foh Beitrag anzeigen

    ich würde nun gerne wissen, ob ich einen regressanspruch gegen den STB stellen kann. hinsichtlich seiner hohen gagen und hinsichtlich der steuerverluste die ich wegen seiner schlampigen arbeit in kauf nehmen musste.
    Dann solltest Du einen Anwalt fragen. Individuelle Rechtsberatung ist in solchen Foren weder möglich noch legal. Aber so viel kann ich Dir sagen: Einen "Regressanspruch" hast Du nicht, guck' mal, was das ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Regress_(Recht)

    Ob Du ANspruch auf Schadensersatz hast -> Rechtsanwalt.

    Meine _Meinung_: Überarbeite das Schreiben noch einmal. Nicht nur in sprachlicher Hinsicht ist das holprig. Auch solche Dinge würde ich da raus lassen:

    Mir kam das alles etwas nach einem „rupf die gans versuch“ vor.
    Was willst Du denn damit erreichen? Lass' diesen ganzen emotionalen Schei** raus. Du kündigst, fertig.

    copy
    Geändert von copy (15.11.2008 um 00:44 Uhr)

  3. #3
    foh
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    hi copy,

    kann deine bedenken verstehen. ist schon ziemlich emotional und persönlich.
    ist vielleicht eine gegenreaktion weil der STB typ stock steif ist ;-)

    nur, daß er den fall für sich selber abgeschlossen hat, und auch auf emails nicht mehr reagiert. am telefon legt er auf, bevor er sich wenigstens förmlich verabschiedet.

    "rupf die ganz" ist natürlich arg umgangssprachlich.

    mit dem schreiben möchte ich ihm zumindest mal deutlich machen, daß ich sein verhalten besser checke als ihm lieb ist.

    bei einem spezi anwalt hatte ich auch schon nachgefragt, der startet aber erst bei 300,-€ ... pro stunde.

    zumal ich dem STB wahrscheinlich einen vereidigten buchprüfer schicken müsste, der dann 4 jahre rückwirkend auf die einzelnen beanstandungen durchleuchten müsste, würde mich das wohl etwas teuer zu stehen kommen.

    ich wollte jetzt eigentlich nur wissen, ob jemand weiss ob ich da irgendwo wirksam und zu realistischen konditionen einen hebel ansetzen kann, mit dem ich etwas zurück bekommen könnte von dem was er verschlampt und mir aus den rippen geschnitten hat,
    oder ob ich mir das so gefallen lassen muss.

    regress finde ich nach der definition nicht verkehrt.
    ich habe vor dem finanzamt für seine arbeit gehaftet. (habe ja alle abrechnungen unterschrieben die er mir vorgelegt hat).
    STB ist aber der verursacher des schadens. und ich verlange meine erbrachte leistung von ihm zurück.
    naja, kann auch sein, daß ich da falsch verstehe.
    schadenersatz passt zu überhöhten honoraren allerdings auch nicht.

    ach schnickschnack. .. es geht doch um den sachverhalt und nicht um schriftliche form, oder !?

    aloha,
    foh

    ps: und ich würde natülich gerne wissen, ob ich eventuell in irgendeiner der beanstandungen zu unrecht reklamiere.

    zu 1) sind solche honorare in diesem fall gerechtfertigt ?

    zu 2) kann ein STB die liste der einzelbuchungen vor dem mandanten verborgen halten ?
    bzw. bin ich dazu verpflichtet mir teure programme andrehen zu lassen wenn ich die möglichkeit der einsicht in die einzelbuchungen haben möchte ?

    zu 3)+4), etc. ... muss ich die versäumniszuschläge und zinsen zahlen, für die konsequenzen der unsachgemäßen buchungen oder fristüberschreitungen meines STB ?

    zu 6e) ist das argument von STB richtig, daß bewirtungsbelege ohne die angabe von den bewirteten personen, dann der privatanteil zu 30% brutto, statt netto gebucht wird ?
    kennt jemand so eine regelung ???

    zu 6f) kann es sein, das der STB irgendeine andere möglichkeit hat meine KFZ betriebsausgaben abzusetzen, ohne die vorlage eines fahrtenbuchs ?

    sind meine beanstandungen in irgendeinem punkt unberechtigt ?
    Geändert von foh (15.11.2008 um 13:14 Uhr)

  4. #4
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    Zitat Zitat von foh Beitrag anzeigen

    bei einem spezi anwalt hatte ich auch schon nachgefragt, der startet aber erst bei 300,-€ ... pro stunde.
    Eine anwaltliche Erstberatung darf nach dem BRVG (Bundesrechtsanwaltsvergütungsgesetz) maximal 190,- Euro zzgl. USt kosten, kann aber darunter mit dem Anwalt frei vereinbart werden.

    regress finde ich nach der definition nicht verkehrt.
    ich habe vor dem finanzamt für seine arbeit gehaftet. (habe ja alle abrechnungen unterschrieben die er mir vorgelegt hat).

    STB ist aber der verursacher des schadens. und ich verlange meine erbrachte leistung von ihm zurück.
    Ja, von ihm. Aber nicht von einem Dritten, den Du in Regress nehmen würdest.

    ach schnickschnack. .. es geht doch um den sachverhalt und nicht um schriftliche form, oder !?
    Die Frage ist, was Du erreichen willst, indem Du Deine Sicht der Dinge in dieser Form vorträgst.

    copy

  5. #5
    foh
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    >>Die Frage ist, was Du erreichen willst, indem Du Deine Sicht der Dinge in dieser Form vorträgst.<<

    meine grundsätzliche frage ist ja erstmal, was kann ich realistisch überhaupt erreichen ?
    hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht ?
    muss ich das so schlucken ?
    sind meine reklamationen berechtigt ?

    gibt es vielleicht sowas wie eine aufsichtsbehörde für steuerberater, bei der man sich beschweren kann ?
    schließlich schadet so ein STB doch seinem ganzen berufsstand.

    wenn ich gegen STB privat klage, und dann auf XXX€ anwalt, buchprüfer und gerichtskosten hängen bleibe und dafür im endeffekt 0,X von STB zurückbekomme, dann wäre das natürlich quatsch.

    jedenfalls, bevor ich mich da weiter in ungewissen kosten stürze, lasse ich es lieber dabei, daß ich ihm mit dieser kündigung einfach mal meine meinung zu seiner arbeit darstelle und behalte die erfahrung für mich als lehrgeld.

    ich weiss noch nict was ich jetzt tun soll.
    kurz und knapp kündigen, und das wars, wäre bestimmt das beste was dem STB jetzt noch passieren kann.

    grüße,
    foh

  6. #6
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    sind meine reklamationen berechtigt ?
    die eine Hälfte sicherlich gar nicht und die andere Hälfte vielleicht. Alles andere lässt sich über einen anderen Fachmann klären

    gibt es vielleicht sowas wie eine aufsichtsbehörde für steuerberater, bei der man sich beschweren kann ?
    die Steuerberaterkammer

    jedenfalls, bevor ich mich da weiter in ungewissen kosten stürze, lasse ich es lieber dabei, daß ich ihm mit dieser kündigung einfach mal meine meinung zu seiner arbeit darstelle und behalte die erfahrung für mich als lehrgeld.
    also unnütze Zeit- und Papierverschwendung.

    Gruß
    Sven
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  7. #7
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    >>die eine Hälfte sicherlich gar nicht<<

    welche denn gewiss nicht ??

    >>also unnütze Zeit- und Papierverschwendung<<

    für mich persönlich nicht.
    zumindest für meinen erfahrungswert ;-)

    >>die Steuerberaterkammer<<

    könnte ich mich an die mit meinen gesammelten beschwerdewerk richten ?
    welche konsequezen könnten dem folgen ?

    grüße,
    foh

  8. #8
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    ich schaffe es kaum, diesen langen Salm zu lesen - vor allem bei permantenter Kleinschreibung ist es fast eine Zumutung!

    Aber dazu nur einige Fragen: warum erst nach vielen Jahren dieser Aufstand? Das hätte man doch gleich nach dem 1. Jahr gemerkt, dass die Rechnungen so hoch waren und dass Ausgaben nicht eingetragen wurden. Durch die eigenhändige Unterschrift unter den Erklärungen signalisiert man doch, dass man hinter dieser Erklärung steht und dazu sollte man sie sich auch angeshen haben!
    Und wenn angeblich vorher selbst gebucht wurde, muss man doch etwas buchhalterisches Wissen haben?? Aber oft ist es einfacher selber zu buchen, als die Buchführung eines Laien zu kontrollieren und zu berichtigen.

    Solchen Mandate gehören nicht zu den Traummandaten und ich bedaueer schon den von Ihnen ausgesuchten "kleinen" Berater!

    E.

  9. #9
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    Zitat Zitat von foh Beitrag anzeigen
    >>Die Frage ist, was Du erreichen willst, indem Du Deine Sicht der Dinge in dieser Form vorträgst.<<

    meine grundsätzliche frage ist ja erstmal, was kann ich realistisch überhaupt erreichen ?
    hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht ?
    muss ich das so schlucken ?
    sind meine reklamationen berechtigt ?
    Ohne auch die andere Seite zu hören, lässt sich das kaum beurteilen. Einiges klingt arg wirr und manches ist eher verwunderlich. Zum Beispiel, dass Du 2008 merkst, dass Dein StB schon 2004 Fehler gemacht oder eine zu hohe Rechnung geschrieben hat.

    Vieles lässt sich sicher nur klären, wenn man ins Detail geht - etwa Deine Klage darüber, dass sich Deine Eigenheimzulage nicht erhöht hat. Du weisst schon, dass es eine Obergrenze gibt, darüber erhöht sich die Eigenheimzulage nicht mehr, egal wie viel Du noch investierst.

    Oder auch das:

    "In 2007 wurden die bewirtungskosten privatanteile zu 30%brutto verbucht.
    Richtig wäre netto."

    Kommt darauf an. Wo sind die Bewirtungskosten angefallen? In Deutschland oder im Ausland?

    gibt es vielleicht sowas wie eine aufsichtsbehörde für steuerberater, bei der man sich beschweren kann ?
    Ja, die Steuerberaterkammer. Aber ich würde Dir dringend raten, das Ganze vorher in eine lesbare Form zu bringen und mich an Deiner Stelle allzu emotionaler oder umgangssprachlicher Äusserungen enthalten.

    schließlich schadet so ein STB doch seinem ganzen berufsstand.
    Das ist ja erst mal nur eine Behauptung von Dir. Das mag Dein Empfinden sein, aber ob das objektivierbar ist?

    copy

  10. #10
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    @ copy

    eigenheimzulage obergrenze wäre in meinem fall, nach meinem wissen 1.278 €
    ich bekomme 808,-

    bewirtungsbelege alle in D und incl. MwSt.
    ... mich wundert das argument des STB.
    gibt's sowas ? oder ist das nur eine ausrede von STB, womit er versucht seinen fehler vor mir zu begründen ?

    >>Das ist ja erst mal nur eine Behauptung von Dir. Das mag Dein Empfinden sein, aber ob das objektivierbar ist?<<

    naja, zuerst war es wohl mein subjektives empfinden.
    aber als ich nachgerechnet habe und geprüft, wurd es dann belegbar,
    und somit objektiv.
    subjektiv ist natürlich meine meinung über seine persönlichkeit.

    >>dass Du 2008 merkst, dass Dein StB schon 2004 Fehler gemacht oder eine zu hohe Rechnung geschrieben hat.<<

    habe ich für eugene auch nochmal erklärt. (s.u.)

    --------------------------------------------------------------------------
    @eugene (nichts neues in diesem teil des postings)

    >>warum erst nach vielen Jahren dieser Aufstand?<<

    weil ich vorher keine einsicht in die belegbuchungen, also die buchführung, hatte.
    das hatte ich auch mehrfach bemängelt. (steht alles in dem kleingeschriebenen ;-)
    ich habe dem STB umständehalber alles geglaubt.
    eine möglichkeit zu prüfen, was STB gebucht hat, und was eventuell nicht, hat nicht bestanden.

    ... fehlte nur noch, daß ich ihm einen blanko check vorlegen muss auf dem er sein honorar eintragen kann ;-)

    >>Das hätte man doch gleich nach dem 1. Jahr gemerkt, dass die Rechnungen so hoch waren und dass Ausgaben nicht eingetragen wurden<<

    no ! die rechnungen waren nie auf eine jahreserklärung bezogen, sondern setzen sich immer aus vielen verschiedenen positionen mehrerer jahre zusammen.
    manchmal habe ich über ein jahr keine rechnung bekommen, im nächsten jahr dafür dann gleich 3 oder 4.
    ich hatte öfter darum gebeten die rechnungen einmal jahresbezogen auszustellen. das wollte STB dann auch machen, hat er aber nicht gemacht.

    wegen eigenheimbau, beruflichen und gesundheitlichen gründen, hatte ich nie die zeit gefunden den steuerberater zu prüfen.
    wieso auch ? schließlich hat er mir vorgegaukelt, daß er alles super richtig machen würde, wofür ich ihn schließlich auch beauftragt und bezahlt habe.

    wenn man nicht vertraut, und alles prüfen muss, dann kann man es auch gleich selber machen.
    an diesem punkt bin ich jetzt. da wollte ich aber nie hin !

    >>Durch die eigenhändige Unterschrift unter den Erklärungen signalisiert man doch, dass man hinter dieser Erklärung steht und dazu sollte man sie sich auch angeshen haben<<

    angesehen hab ich die steuererklärungen. um sie zu verstehen fehlten mir aber die kontenbücher mit einzelauflistung. diese konnte (oder wollte) STB mir nicht zur verfügung stellen, bzw. das wäre nach seiner aussage nur mit dem DATEV programm möglich gewesen.

    >>Aber oft ist es einfacher selber zu buchen, als die Buchführung eines Laien zu kontrollieren und zu berichtigen.<<

    ja logo ist das einfacher. besonders wenn STB dann machen kann wie er will, ohne daß mandant daran etwas beanstanden kann, weil mandant da ja keinen zugriff darauf hat.
    ... und mehr geld verdient STB damit dann auch noch.

    ich kam mir z.t. schon unmündig vor, weil ich jedesmal wenn ich einen beleg in meinen ordnern gesucht habe (z.B. wegen reklamation eines geräts) den STB anrufen musste um ihn zu fragen unter welcher belegnummer und datum ich den beleg wohl finden könnte.
    mit dem kontenbuch vor augen ist das kein problem.

    >>Solchen Mandate gehören nicht zu den Traummandaten und ich bedaueer schon den von Ihnen ausgesuchten "kleinen" Berater! <<

    8 jahre war ich bestimmt der gutgläubiger allesfresser. mit sicherheit ein traummandant. darauf bin ich allerdings nicht stolz, sondern könnte mich dafür in den hintern beissen. denn schließlich ging das alles auf kosten meines portemannaies.
    um den "kleinen berater" musst du dir keine sorgen machen. der freut sich schon auf einen einfachen kleinen nebenverdienst.
    der bekommt von mir die komplette jahresabrechnung, und muss nur korregieren.
    damit verdient der KLEINE natürlich nicht soviel wie der alte STB.
    es gibt aber vielleicht noch STBs die auch im sinne der finanziellen möglichkeiten des mandaten arbeiten.
    mein alter STB hat an so kleinen jobs überhaupt kein interesse.
    zumal ich jetzt die möglichkeit hätte auch zukünftige buchführungen einzusehen, und bestimmt die ein oder andere frage stellen würde, würde ich natürlich unbequem für ihn werden.
    erklären tut er ganicht gern. und von jemanden wie mir möchte er sich bestimmt nichts vorhalten, gescheige denn korregieren lassen.

    ... und noch'ne frage zum abschluss:
    was macht es eigentlich für einen sinn, wenn man so einen teuren staatlich geprüften steuerberater beauftragt, letztendlich aber doch für dessen fehler mit eigener unterschrieft grade stehen muss ??
    Geändert von foh (15.11.2008 um 20:20 Uhr)

  11. #11
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    Mal meine Gedanken, die ich so beim Lesen des Threads hatte:

    Du bist gerade bitter böse sauer und möchtest das jetzt alles am STB auslassen und ihn kräftig bluten lassen. Aber auf welcher Basis weisst Du selbst nicht so recht.

    Schönes Beispiel: Du verlangst Zugang zu den Daten, es wird mit DIR abgesprochen, dass Dir ein Online-Zugang eingerichtet wird, aber dann schaffst DU es nicht, die Software zu installieren bzw. zum laufen zu bekommen und willst Dein Geld zurück. Sorry, aber das ist DEIN Problem, wenn vorher mit Dir abgestimmt war, wie der Zugang laufen wird.

    Ebenso verstehe ich nicht, warum Du erst nach 5 Jahren merkst, dass Dir der STB mehr als doppelt so viel in Rechnung stellt wie veranschlagt, und warum Du dann wiederum viele Monate vergehen lässt, bis Du das Thema konsequent mit ihm durchsprichst.

    Kurzum: Lass' dich mal individuell beraten, vielleicht bist Du an der ein oder anderen Stelle im Recht, wenn alles wirklich so ist wie Du es schreibst. Aber vergiss' nicht, Dir auch mal ein die eigene Nase zu fassen und eigene Versäumnisse einzugestehen.

    Wenn Du unterschreibst, dass die Erklärung korrekt ist und sie nicht prüfst - warum auch immer - ist es einzig und alleine Dein Problem.

  12. #12
    foh
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    >>Ebenso verstehe ich nicht, warum Du erst nach 5 Jahren merkst, dass Dir der STB mehr als doppelt so viel in Rechnung stellt wie veranschlagt, und warum Du dann wiederum viele Monate vergehen lässt, bis Du das Thema konsequent mit ihm durchsprichst.<<

    na, das hatte ich nun ja schon zweimal beschrieben wieso das so gelaufen ist.
    allerdings habe ich das thema nicht konsequent mit ihm durchgesprochen.
    konsequent wäre, wenn STB zu allen mängeln einmal stellung beziehen würde.
    das tut er aber nicht.
    mängel die (soweit ich weiss) unumkehrbar sind, wie z.B. vorsteuer aus nicht gebuchten rechnungen, ignoriert er in seinen antworten.
    eine übersichtliche jahresbezogene rechnungstellung hat er zwar zugesagt, aber nicht durchgeführt, etc. ..

    ich denke, ihm ist sehr wohl bewusst, was er verpatzt hat, er möchte dazu aber keine stellung beziehen, weil das ja schließlich unangenehm für ihn ist, und negative folgen für ihn haben könnte.


    könnte sich bitte jemand speziell zu den einzelnen mängeln äussern ?

    danke,
    grüße,
    foh

  13. #13
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    könnte sich bitte jemand speziell zu den einzelnen mängeln äussern ?
    und dann?
    Das Schreiben wird ohnehin im Papierkorb landen.

    wie schon geschrieben, du solltest dir einen anderen Fachmann suchen.

    Gruß
    Sven
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  14. #14
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    Du schreibst ER würde keine Stellung beziehen etc. Hast Du ihm schon mal eine Liste mit den offenen Punkten zukommen lassen und ihn unter Fristsetzung aufgefordert, zu den einzelnen Punkten Stellung zu nehmen oder war das alles am Telefon / zwischen Tür und Angel nach dem Motto "was sagen Sie eigentlich dazu"?

    Warum bezahlst Du Rechnungen, wenn diese nicht wie besprochen aufgeschlüsselt sind? Ich würde solche Rechnungen zurückschicken mit einer Kopie der Vereinbarung, wie die Rechnung aussehen soll, und erst dann zahlen, wenn er die Rechnung in der vereinbarten Form stellt.

    Ich denke es wird sich hier keiner aus dem Fenster lehnen und auf Basis einer solch offensichtlich überzogenen einseitigen Darstellung konkrete Aussagen machen, was der STB falsch gemacht hat und was nicht. Zumal dies wohl in den Bereich der individuellen Rechtsberatung geht, die für uns hier gesetzlich untersagt ist.

  15. #15
    foh
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    >>Ich würde solche Rechnungen zurückschicken mit einer Kopie der Vereinbarung, wie die Rechnung aussehen soll<<

    wo du recht hast hast du recht.
    da war ich leider nicht konsequent genug.
    hinterher ist man immer schlauer ... so schlau, daß ich nun weiss, ich hätte das alles selber besser gemacht ... wenn ich die zeit dazu gehabt hätte mich so intensiv mit der materie zu beschäftigen wie ich es jetzt, als konsequenz aus meinen erfahrungen, mache.

    >>Hast Du ihm schon mal eine Liste mit den offenen Punkten zukommen lassen und ihn unter Fristsetzung aufgefordert, zu den einzelnen Punkten Stellung zu nehmen <<

    ja, habe ich. per email.
    z.B. 6a bis 6d und 6i und 6k hat STB ja teilweise beantwortet. (wie auch in meinem schreiben ausgeführt)
    aber antworten eben nur soweit wie er kein verschulden dabei äussern musste. der restliche teil blieb unkommentiert.

    am ende seiner teilbeantwortung hat er geschrieben, daß der gesamtvorgang somit in seinem haus abgechlossen wäre.
    d.h. er macht einfach dicht, bevor er sich in die situation begibt auf fragen zu antworten bei denen er ein eingeständnis zu seinen fehlern äussern müsste. (ausnahme 6b+c)
    ich hatte ihm dann nochmal gebeten zu den unbeantworteten fragen stellung zu beziehen, aber seither reagiert er nicht mehr.

    allerdings, auch zu 6b+c hat er keine korrektur veranlasst.
    vielleicht weil das nachträglich nicht geht !?
    ... ich weiss es nicht, weil keine antwort von STB.

    den schriftverkehr habe ich auch als PDF chronologisch gesammelt.
    ist versandfertig,
    aber ich denke mal das möchte sich hier bestimmt niemand durchlesen.

    in meinem kündigungsschreiben ist ohnehin alles zusammengefasst, inkl. seiner antworten.

    grüße,
    foh

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