Wenn man die UstId beantragt, dann bekommt man auch eine. Das ist unabhängig von der Besteuerung. Also: Ja.1. Als Kleinunternehmer kann man eine Ust-ID beantragen und man bekommt diese auch ohne den Kleinunternehmerstatus nach §19 Abs. 1 verlassen zu müssen. Also nach wie vor keine Regelbesteuerung und auch weiterhin keine Ausweisung der Mehrwertsteuer in den Rechnungen.


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