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Thema: spende absetzen

  1. #1
    TP-Veteran Fult5000 macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von Fult5000
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    spende absetzen

    hallo, ich habe für einen gemeinützigen verein ein eingangsschild gefertig. dieses würde ich gerne dem verein spenden. da mich der spaß ja auch einiges an zeit und material gekostet hat, stellt sich für mich die frage wie ich dies als spende absetzen kann. muss ich dafür eine rechnung schreiben und keine ahnung. wer kennt sich aus?

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    hi

    schau mal hier, ist die einfachste und sauberste Lösung

    BTW: hat übrigens nix mit Umsatzsteuer zu tun, sondern Auswirkungen auf deine Einkommenssteuer

  3. #3
    TP-Newbie Emily2003 macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    den Link hab ich mir angesehen. Hätte aber auch noch Fragen zu diesem Thema:

    1. Für eine regionale Veranstaltung werden Flyer benötigt. Ich lasse diese Drucken und zahle sie auch. Im Gegenzug wird darauf meine Werbung abgedruckt.
    Darf ich diese Rechnung dann einfach unter Kosten für Werbung buchen?

    2. Die Firma spendet für eine Einrichtung Lebensmittel Wert um die 50 Euro. Die Prozedur wie im Link beschrieben hat einen höheren Aufwand, als der Warenwert. Kann ich die Rechnung trotzdem in die Buchhaltung nehmen oder muss ich sie privat als Spende absetzen?

    LG
    Emily

  4. #4
    TP-Veteran Fult5000 macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von Fult5000
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    besten dank thomas

  5. #5
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    oh mann, das ist ja ein geiler Tip:

    Beispiel:
    Ich bin Gewerbetreibender und mein Durchschnittssteuersatz wäre 30%.

    Ich schreibe jetzt mal ne Rechnung für meinen Verein. Sagen wir 1.190,- EUR.

    Davon führe ich erst einmal 119,- UST ab. Die verbleibende 1000 sind Einkünfte, für die ich EST (ggfs. auch Gewerbesteuer) abführen muss. Bei dem oben unterstellten Steuersatz wären das 300,- EUR.
    Jetzt spende ich den gleichen Betrag und bekomme dafür eine Spendenquittung in Höhe von 1.190,- EUR. Diese Spende kann ich gemäß § 10c ESTG ansetzen. Ich mach es jetzt mal bewußt einfach und bleibe innerhalb der Freigrenzen und ohne GewSt!!!

    Bei dem obigen Steuersatz macht das eine Ersparnis von 357,- EUR (1.119,- x 30%).


    Also 490,- EUR (119 UST + 300 EST) geblecht und dafür 375,- EUR "gespart".

    Das wäre dann eine Zusatzspende fürs FA in Höhe von 115 EUR!

    Je niederiger der persönliche Steuersatz und je höher die Spende, desto höher der Verlust.

    Maximal kann man nur erreichen, dass der Ganze Aufwand steuerneutral ist, d.h. der Aufwand für Rechnung, Spendenquittung und Geldspende sinnlos ist.


    Manchmal muss man Spenden ansetzen (z.B. bei betrieblich erworbenen Sachen, Einsatz von Angestellten) dann führt kein Weg daran vorbei. "Rechnen" tut sich das allerdings nicht.

    Sinnvoller, allerdings auch aufwändiger, ist Sponsoring. Hier erhält man wenigstens noch den Mehrwert Sponsor zu sein. Die Leistungen sind Betriebsausgaben allerdings bietet die Behandlung bei dem Empfänger steuerrechtlich Fallstricke!

    Ebenfalls steuerlich sinnvoll ist die Übertragung von Anlagevermögen mit einer hohen stillen Reserve. Diese Wirtschaftsgüter können steuerlich mit dem Buchwert angesetzt werden, für den Empfänger ist jedoch nur der tatsächliche Wert interessant.

    Bsp.:
    Unternehmer X hat ein KFZ im Betriebsvermögen. Dieses ist auf 1 EUR abgeschrieben. Würde er den Wagen verkaufen, bekäme er allerdings noch 2.300,- EUR dafür.

    Wenn er diesen Wagen verkauft, dann stellt das für ihn Einkünfte dar, die er im Rahmen der EST zu versteuern hat (vereinfacht 30% = 690,- EUR) ggfs. fallen auch noch Gewerbesteuern an.

    Überträgt er allerdings den Wagen zum Buchwert von 1,- an den Verein, so erfolgt keine Versteuerung der stillen Reserven und der Verein hat bei gleichem finanziellen Einsatz des Unternehmers einen Mehrwert von 690,- EUR (oder der Unternehmer spendet entsprechend weniger...)

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