Wie viele Threads willst Du zu dem Thema noch auf machen??????????
hallo,
wenn die KFZ-privatanteil-1%-pauschale eine größere summe als die realen betriebskosten ergibt, dann wird die "kostendeckelung" angewendet.
d.h. der pauschale privatanteil soll nicht größer sein, als die realen laufenden KFZ-kosten.
wie trägt man diese kostendeckelung richtig in die anlge EÜR ein ?
bzw. wie wird das gegen gerechnet ?
ich sehe 2 möglichkeiten :
1.)
wird der 1%-pauschal-privatanteil bis zu den tatsächlichen betriebskosten reduziert ?
(bei anlage EÜR-einnahmen / private KFZ-nutzung pos.106 und 10
oder
2) wird der reale KFZ-betriebskosten betrag bis zum 1%-pauschal-privatanteil erhöht ?
(bei anlage EÜR-ausgaben / KFZ-kosten pos. 140 bzw 143)
... oder sind beide varianten möglich ?
... oder geht das irgendwie ganz anders ?
grüße,
foh
Geändert von foh (24.11.2008 um 15:56 Uhr)
Wie viele Threads willst Du zu dem Thema noch auf machen??????????
zum thema kostendeckelung ?
eins sollte eigentlich reichen.
brauchst du mehr ?
ps:
oder meinst du zum thema 1%-methode ?
da könntest du genausogut fragen wieviele threats noch zum thema steuern kommen sollen.
die 1%-methode ist zu umfangreich um sie in einem threat übersichtlich und ohne zuviel ducheinander und sinnlose postings übersichtlich zu halten.
siehst doch was jetzt schonwieder unnötig dazwischen gerutsch ist ...
Geändert von foh (24.11.2008 um 21:02 Uhr)
ok. scheint mir so auch logisch.1.)
wird der 1%-pauschal-privatanteil bis zu den tatsächlichen
betriebskosten reduziert ?
=> genau das
Bsp:
1%-Anteil: 5.000 €
tatsächliche Kosten: 2.500 €
somit 1%-"Kostendeckelung": 2.500 €
Totalgewinn: 0,00 €
Hier nochwas zum Thema PKW-Nutzung:
http://www.steinbau.net/iris/pdf/pdf_...
(allerdings hat besagter STB von Unternehmer das scheinbar anders gemacht, denn in der Zeile 25 und 27 "KFZ-Kosten" in der anlage EÜR-2007 steht ein wesentlich höherer betrag, ca. 1000,-€ mehr, als die realen betriebskosten sind. ... hm ...)
wenn ich das richtig verstehe, und in der anlage EÜR alles richtig eingetrage wurde, dann sollte der betrag der für private KFZ-betriebskosten (in anlage EÜR zeile 10) eingetragen wurde (privatanteil kfz-betriebskosten nach 1%-methode), also unter keinen umständen einen höheren wert darstellen, als der wert der unter KFZ-betriebskosten lt.belege (in anlage eür zeile 25 - laufende und feste KFZ betriebskosten) eingetragen wurde ...
und der in zeile 25 eingetragene wert sollte immer den realen ausgaben lt. belege entsprechen !
... sehe ich das so erstmal richtig !?
ist die jährlichen abschreibung des KFZ (insofern eine bsteht) bei der kostendeckelung zu den laufenden und festen KFZ-kosten hinzuzuaddieren, bevor die kostendeckelung angewendet werden kann ?
... dies alles betrifft die Anlage EÜR, gehört also zu der ESt, richtig ?
im zuvor geposteten zitat steht dann noch der link zu der erklärung wie mit der USt bei der kostendeckelung verfahren werden kann.
wenn ich es richtig verstehe, dann besagt dieser artikel,
daß man im fall der kostendeckelung nur 50% der vorsteuer aus den realen kfz-kosten als USt einnahme verbuchen muss, ... richtig ?!
(... in diesem fall sicherlich ohne die beträge der kfz-abschreibung, oder ?!)
diese 50% regulierung gild aber nur für die USt.
für die ESt (also in der anlage EÜR) ist es nicht zulässig nur 50% der realen KFZ ausgaben als Privatnutzung anzugeben, ... oder doch !?
(hm ... rein logisch müsste das in der ESt ja auch so greifen, denn auch hier ist schließlich von mindestens 50% betrieblicher nutzung auszugehen)
durch diese 50% USt regulierung wäre jetzt ja (rein intuitiv) ein scenario denkbar, indem es von vorteil sein könnte, wenn man die ein oder andere tankquittung einfach nicht als ausgabe verbucht, um in den "genuss" der kostendecklung zu kommen, und somit USt zu "sparen".
richtig ?
vielen dank für ergänzugen und ggf. berichtigungen ...
beste grüße,
foh
Es geht doch bei Deinen Fragen die ganze Zeit nur um die Versteuerung der Privatnutzung des KFZ, egal ob jetzt Deckelung, 1% Regel oder Fahrtenbuch. Wenn Du zu diesem Themenkomplex so viele Fragen hast solltest Du dir professionelle Hilfe einholen.
@thomas
wenn du keine antwort weisst, schreib einfach nix !
ich denke aber ich kann mein geld für professionelle hilfe auch sparen,
und anderen wird auf diesem forum-weg auch geholfen !
dafür sind solche foren u.a. da !
schon recht inflationär
dieser Thread und dann noch:
- http://www.traum-projekt.com/forum/1...-entnahme.html
- http://www.traum-projekt.com/forum/1...1-methode.html
- http://www.traum-projekt.com/forum/1...rleistung.html,
- http://www.traum-projekt.com/forum/1...-pkw-habe.html
- http://www.traum-projekt.com/forum/1...rten-80-a.html
- http://www.traum-projekt.com/forum/1...ngewendet.html
und eigentlich immer das gleiche Thema![]()
danke,
wie du wahrscheinlich weisst, hatte ich die links schon alle durch.
zum thread von mikemabc hätte das kostendeckel thema zwar auch gepasst,
ich fands thematisch aber übersichtlicher einen neuen thread aufzumachen.
ich hab wohl eine eigene ansicht zur übersichtlichen ordnung.
das müsste aber eigentlich auch nicht breitgetreten werden, ... oder doch ?!
na, nu is zu spät.
wie ich die kostendeckelung in der anlage EÜR korrekt verbuche, so daß die einträge auch die korrekten USt beträge ergeben weiss ich allerdings immer noch nicht so recht :-(
naja, im zweifelsfall werden mir das dann wohl spätestens bei der nächsten betriebsprüfung die profis vom FA erklären.
für private wirtchaftsprüfer habe z.Z. leider auch kein geld mehr übrig.
... und die wollen'ne ganze menge.
solong,
foh
hast du mal kalkuliert, in welcher Relation die von dir investierte Zeit in dein ellenlanges Jejammer über unfähige Steuerberater und doofe Steuergesetze zu ein paar Euro fuffig mehr oder weniger bezahlten Steuern je nach Abrechnungsmethode steht?
ca. 2000 - 4000 euro im jahr.
abgesehen davon, daß ich diese euros nicht mehr übrig habe,
beiss ich mich auch schon in den hintern, wenn ich auf die letzten 4 jahre zurückschaue.
... und was ich mit eigener und korrekter steuererkläung sparen kann, könnte ich mit meiner eigenen arbeit in selber zeit jedenfals nicht verdienen.
n'abend !
foh
hast du mal kalkuliert, in welcher Relation die von dir investierte Zeit in dein ellenlanges Jejammer über unfähige Steuerberater und doofe Steuergesetze zu ein paar Euro fuffig mehr oder weniger bezahlten Steuern je nach Abrechnungsmethode steht?nein.2000-4000 für'n Moped?
moped und pkw und stuerberater honorar und dessen schlechte beratung, sowie unvollständige buchführung und und und ... aber das hatten ich ja schon im anderen thread zusammengefasst.
http://www.traum-projekt.com/forum/1...regress-m.html
... weil zahlen mehr sagen als worte,
die frage, ob diese rechnung inkl. EÜR einträge so richtig wäre :
kaufpreis = 9.000,- brutto, (keine MwSt enthalten)
AfA 3 jahre = 3.000,- (in anlage-EÜR2007 zeile 21)
bruttolistenpreis = 20.000,-
KFZ-Steuer = 100,-
pauschal-privatanteil:
12% BLP = 2400,- (in anlage-EÜR2007 zeile 10)
besteht aus:
80% USt-behaftet = 1920,- (zzgl. 364,80 abzuführende USt - in diesem fall nicht, weil keine vorsteuer im kaufpreis war)
20% nettoteil = 480,-
1.) angenommen 2007 ist das 3. abschreibungsjahr :
KFZ-kosten :
versicherung (ohne Mwst) = 500,- (anlage-EÜR2007 zeile 25)
KFZ-Steuer (ohne Mwst) = 100,- (anlage-EÜR2007 zeile 25)
benzin (mit MwSt) = 700,- netto (anlage-EÜR2007 zeile 25)
AfA = 3000,- (in anlage-EÜR2007 zeile 21)
KFZ-kosten insgesamt, also 4300,- € (in anlage-EÜR2007 zeile ?keine?)
zumal die AfA schon 3000,- beträgt wäre eine kostendeckelung also garnicht
möglich, weil AfA > 12%-pauschalbetrag.
ist das soweit korrekt ?
2.) angenommen 2007 ist der PKW voll abgeschrieben :
KFZ-kosten :
versicherung (ohne Mwst) = 500,- (anlage EÜR2007 zeile 25)
KFZ-Steuer (ohne Mwst) = 100,- (anlage-EÜR2007 zeile 25)
benzin (mit MwSt) = 700,- netto (anlage EÜR2007 zeile 25)
AfA = keine
KFZ-kosten insgesamt, also 1300,- (in anlage EÜR2007 zeile 25 und selber
betrag in zeile 10 als gedeckelte kosten, anstelle des 2400 pauschbetrags)
ist das soweit korrekt ?
dann bleiben wir bei dem kostendeckel-fall 2.) und weiter geht's zur USt, bzw. zu der besagten sonderregel die mir nicht so recht in den kopf will.
>>
Das BMF Schreiben vom 27.08.04 erlaubt im Falle der Kostendeckelung bei
der 1% Methode eine sachgerechte Schätzung der Umsatzsteuer. Liegen
keine Schätzwerte vor, wird von 50% Privatnutzung ausgegangen. In diesem
Fall wird die Umsatzsteuer wie folgt berechnet:
<<
http://www.steinbau.net/iris/pdf/pdf...chwierge_g.pdf
d.h., der USt-behaftete privatnutzungsanteil (hier im beispiel nur benzin) ist also nur noch zu 50% anzugeben:
KFZ-privatanteilberechnung bei kostendeckelung :
versicherung (ohne MwSt) = 500,- (anlage-EÜR2007 zeile 10)
KFZ-Steuer (ohne Mwst) = 100,- (anlage-EÜR2007 zeile 10)
benzin 50% (mit MwSt) = 350,- netto (anlage-EÜR2007 zeile 10)
folglich, private KFZ-Nutzung = 950,- (summe, anlage-EÜR2007 zeile 10)
d.h. man "spart" 19% auf 350 = 66,50,-€
ausserdem würde sich diese rechnung aufgrund dieser USt regel auch auf die
EkSt auswirken, weil sich die 50% abzug auf den USt behafteten betrag
gewinnmindernd auf die betriebseinnahmen auswirken.
angenommen der steuersatz liegt bei 35%, dann wären das also 122,50€,
summesummarum dann 122,50 EkSt + 66,50 USt = 189,-€ "ersparnis"
insgesamt.
ist das so wirklich alles richtig ??
eigentlich müssten doch nochmal 350,- ohne MwSt, brutto, auf den
privatanteil (in anlage-EÜR2007 zeile 10) hinzugerechnet werden. ... oder
wird das vom FA wegen vereinfachung nicht verlangt ?
und irgendwie macht das so gar keinen sinn, weil im KFZ-kaufbetrag keine vorsteuer enthalten war
tja, so richtig verstehen tue ich das alles nicht, weil es in sich soviel
nonsense verwurschtelt.
aber, wenn das die praxis ist, dann mache ich das eben so mit.
also, könnte mir bitte jemand der's weiss sagen, ob das jetzt so alles korrekt ist, bzw. wo noch fehler in der rechnung stecken ?
besten dank,
foh
ps: sorry falls ich hier die begriffe MwSt und USt verwechsel.
ich hoffe ihr versteht was gemeint ist.
Geändert von foh (25.11.2008 um 13:20 Uhr)
die Linkliste Steuerrecht in meiner Signatur und die dort unter 1 und 8 genannten Skripte kennst du?
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
hi,
ja, danke, hatte ich mir schon durchgelesen.
unter 8 ist's etwas durcheinander mit den ganzen gesetzlichen änderungen.
unter 1 der letzte is ja ziemlich das selbe, aber chronoligisch besser nachzuvollziehen ...
und beim thema "Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" steige ich auch nicht ganz durch, das muss mich zum glück aber nicht interessieren, weil ich zuhause arbeite und den PKW nur für besorgungen und kundenbesuche fahre.
die anderen habe ich auch durchsucht, aber keine antworten auf meine fragen gefunden. ... dafür aber noch mehr fragen.
z.B.: wenn ich meinen motor reparieren lasse, oder ein neues autoradio kaufe, wird das dann den privatanteil noch weiter erhöhen ??
wird die kfz AfA dann auch erhöht ?
wenn keine AfA mehr läuft, wird die dann wegen einer neuen KFZ ausstattung wieder aktiviert ??
eigentlich wär ich auch froh, wenn ich von manchen nichmal'ne ahnung hätte.
aber so, kommt eine antwort kommen 2 neue fragen. verflixt.
irgendwo muss doch mal'ne grenze sein !
aber da hab ich jetzt doch noch etwas sehr interessantes dazwischen gefunden:
http://www.traum-projekt.com/forum/a...pkw_privat.pdf
dazu eine ganz wichtige frage :
wenn man das KFZ ohne MwSt kauft, muss man dann überhaupt USt auf die privatanteile abführen ?
nee, oder ?
allerdings verstehe ich absatz 3 aus dem document dann auch wieder nicht.
ist die folge, dann zwingend, daß die vorsteuer aus benzin und anderen laufenden kosten dann auch nicht (voll-)erstattet wird ?
oder nur teilweise ? wie berechnet man dann die privat/betrieblich aufteilung ?
50/50 ? ... und wenn, wie wird das dann wieder gebucht ??
oder habe ich das falsch verstanden (hoffe ich) ?
...beschreibt absatz 3 vielleicht nur den fall wenn man garkeine privatanteile verbucht ?
guten morgen,
foh
Geändert von foh (25.11.2008 um 11:13 Uhr)
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