im SKR03 laufen die über Konto #1820 bzw. 1810 (weiß ich nicht aus dem Kopf, müsste "beschränkt abziehbare Vorsorgeaufwendungen" lauten). Es wird also über Privatentnahme gebucht, so dass die Gewinnauswirkung neutral ist.
Man kann es alternativ auch weg lassen, wobei dann der Saldo des Bankkontos nicht mehr stimmt und somit die eigene Buchhaltung verfälscht wird. Bei einer EÜR ist zwingend zu buchen.
In der Steuererklärung sind die Beträge auf jeden Fall im Mantelbogen anzugeben auf Seite 3 unabhängig davon ob man sie in der Gewinnermittlung bucht oder nicht.
Gruß
Sven


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Erst einmal möchte ich mich jedoch vorstellen. Mein Name ist Daniela, ich bin 31 Jahre alt und arbeite hauptberuflich in der Personalabteilung mit Lohnbuchhaltung, nebenher betreibe ich einen Reitstall. Mein Lebensgefährte ist selbständig und ich kümmere mich ein wenig um seine Buchhaltung. Hier ist auch schon mein Problem! 
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