Jeder Steuerberater.
Das geht schon mal nicht. Man kann nicht Dritte "auf seinen Gewerbeschein" arbeiten lassen.Mein bester Freund hat mich auf seinen Gewerbeschein arbeiten lassen
Etwas schlecht verständlich. Du hast also 10 Rechnungen geschrieben, ohne selbst ein Gewerbe angemeldet zu haben. Und Du hast die Rechnungen auf seinen Namen ausgestellt und Umsatzsteuer kassiert?er ist als Kleinunternehmer tätig also ohne Mwst. Ich habe für ihn gearbeitet vor 3 Jahren und habe weil ich das damals nicht wußte versehentlich ehrlich! Die MWst draufgesetzt es waren 10 Rechnungen.
Und was hast Du oder habt Ihr mit der kassierten Umsatzsteuer dann gemacht?
Berechtigte Frage. Und die nächste Frage ist, wo die Umsatzsteuer geblieben ist. Die 'gehört' nämlich dem Finanzamt.Jetzt bekam mein Freund einen Brief vom Finanzamt wie das den sein kann das er mwst. ausgewiesen hat.
Davon würde ich allerdings ausgehen.ich selber habe gar keinen gewerbeschein und zu der zeit auch nicht weil ich viel im ausland bin und die rechnungen sehr klein waren ich dachte also bis 7300 im Jahr brauche ich keinen. Ehrlich dachte ich wenn dann zahlt man die mwst. und dann ist es gut aber hat jemand eine Ahnung was zutun ist ? Macht das Finanzamt bei meinem Freund jetzt eine komplette Prüfung usw.
Ganz klar: Geht beide _ganz schnell_ zu einem Steuerberater (und danach ggf. zu einem Anwalt), hier steht nämlich Steuerhinterziehung im Raum. Ihr habt ein dickes Problem.Für jede Hilfe bin sehr dankbar!!!
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