+ Antworten
Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Wertloser Gebrauchtwagen mit Gewinn verkauft -> Lfd. Kosten absetzen?

  1. #1
    TP-Newbie LincolnTC macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Nov 2008
    Ort
    München
    Beiträge
    4

    Wertloser Gebrauchtwagen mit Gewinn verkauft -> Lfd. Kosten absetzen?

    Hallo,

    ich habe wegen diverser Themen bzgl. meiner Steuererklärung im Internet schon gestöbert und bin oft auf dieses Forum gestossen - und nachdem ich noch keine Antwort auf meine aktuelle Frage gefunden habe, könnt ihr mir ja vielleicht weiterhelfen

    Ich bin Freiberufler. In meine Selbstständigkeit habe ich mein fast 18 (!) Jahre (!) altes Auto (gebraucht gekauft vor 6 Jahren) "mitgebracht". Nach knapp 1 Monat (!) Selbstständigkeit hat uns der TÜV endgültig getrennt und ich habe mir ein neues Auto gekauft. Das alte Auto konnte ich noch für ein paar Hundert Euro als "Teile-Spender" an eine Werkstatt verkaufen (mit ordentlicher Rechnung). Für beide Auto habe ich Fahrtenbücher; beide Autos mit deutlich mehr als 50% geschäftlicher Nutzung -> automatisch Betriebsvermögen...

    Ich würde natürlich gerne meine Kosten auch für mein altes Auto beim Finanzamt geltend machen - in den 3 Wochen sind ca. 1000km geschäftliche Kilometer dazugekommen. Aber wenn ich die Kosten als Betriebsausgabe absetze, müsste ich doch den Gewinn beim Verkauf (nach 18 Jahren Wert=0, aber trotzdem Geld beim Verkauf) als Einnahme angeben und versteuern...

    Da der Geschäftsanteil der Nutzung höher als 50% ist, kann ich ja nicht einfach die Km mit 0,30€ abrechnen. Und wenn ich einfach sage, dass es nur 50% sind, hätte ich Angst, dass das Finanzamt stutzig wird und erstmal versucht das Fahrtenbuch für das NEUE Auto zu zerlegen...

    Hmmm, oder doch besser einfach das Thema vergessen, sind ja nur "ein paar Euro"...? Hat jemand Tipps, Gedanken, Informationen?

    Vielen Dank & Grüße,
    LincolnTC

  2. #2
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
    Registriert seit
    May 2007
    Beiträge
    407
    wenn beide Autos Betriebsvermögen sind, können alle Ausgaben angesetzt werden und durch die Abrechnungen nach Fahrtenbuch auch genau aufgeteilt werden in privat und beruflich! Da ist es egal, wie alt das Auto war und dass es nur einen Monat gehalten hat! Aber: dann ist auch der Verkaufserlös in voller Höhe Einnahme!!

    Aber was haben Sie jetzt für ein Problem?

    E.

  3. #3
    TP-Newbie LincolnTC macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Nov 2008
    Ort
    München
    Beiträge
    4
    Danke schon mal für die Antwort!

    ACHTUNG, im Folgenden nur meine persönliche Meinung bzw. meine persönlichen Gedanken!

    Mein Problem: Wenn das Auto z.B. 4 Jahre alt gewesen wäre, hätte ich natürlich noch einen entsprechenden Anteil abschreiben können. Aber in meinem Fall bringe ich ein "Arbeitsmittel" von meinem Privatvermögen in meine "Firma" ein, OHNE dass ich als "Privatmann" dafür eine "Entschädigung" bekomme. Nach einem Monat wird das "Arbeitsmittel" verkauft/ entsorgt, und die "Firma" muss den Gewinn aber versteuern - was für den "Privatmann" natürlich ein Verlust bedeutet. D.h. meiner Meinung nach wurde der "Privatmann" zweimal belangt: Einmal bei dem erzwungenen Einbringen in das Firmenvermögen und einmal beim Verkauf.

    Für die private Nutzung eines Arbeitsmittels (z.B. PC, Telefon) muss der Privatmann bezahlen - das finde ich ok. Aber wie schon gesagt, nachdem das Auto zu mehr als 50% geschäftlich genutzt wurde, ist es ja zwingend in das Firmenvermögen übergegangen. Hier geht es es um die berühmten "Peanuts". Aber man stelle sich vor, es ginge um einen 15 Jahre alten Ferrari, der dann für 20.000€ verkauft wird.

    Für mich läuft es irgendwie darauf hinaus: Ich habe als Angestellter Geld verdient und normal über die Einkommensteuer versteuert. Von diesem bereits versteuerten Geld kaufe ich privat ein Auto. Von diesem bereits versteuerten Geld pflege ich das Auto so, dass es trotz Alter noch einen gewissen Wert behält. Dann bringe ich das Auto in meine Firma ein und muss den eigentlich schon versteuerten Wert nochmal versteuern - auch wenn ich in dieser Zeit KEINE wertsteigernden/ werterhaltenden Kosten (z.B. Neuteile bei Reparaturen, etc.) aus der Firma in das Auto gesteckt habe.

    Die Frage habe ich hier hauptsächlich aus Neugier gestellt; vielleicht hat es ja schon mal eine ähnliche Diskussion gegeben, oder jemand hatte schon mal ein ähnliches Thema.

    LincolnTC

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Aber in meinem Fall bringe ich ein "Arbeitsmittel" von meinem Privatvermögen in meine "Firma" ein, OHNE dass ich als "Privatmann" dafür eine "Entschädigung" bekomme.
    Einlage mit dem Teilwert, den Wert den ein fremder Dritter für den PKW gezahlt hätte. Die fortgeführten Anschaffungskosten sind nicht anzusetzen, da PKW älter als 3 Jahre.
    Einen Monat später wird der PKW verkauft. Wie kann also innerhalb eines Monats ein Gewinn entstehen?

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  5. #5
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.886
    Hast du das Auto denn nicht für den "entsprechenden" Wert eingebracht?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
    Registriert seit
    May 2007
    Beiträge
    407
    noch mal genauer:
    der PKW wird mit einem Teilwert zum 1.1.2008 eingebracht - z.B. 300,--, dann werden alle Kosten erfasst und nach Fahrtenbuch entsprechend aufgeteilt!
    Verkauf am 1.2.2008 für z.B. 250,--.

    Wo ist da ein Verlust?

    Und wenn das doch so wäre, dann ist das steuerlich so erforderlich, da PKW Betriebsvermögen!

    Was sagt denn Ihr Steuerberater dazu?

    E.t

  7. #7
    TP-Newbie LincolnTC macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Nov 2008
    Ort
    München
    Beiträge
    4
    Sorry, ich war die Woche über etwas im Streß, deshalb erst jetzt...

    Zitat Zitat von eugenie Beitrag anzeigen
    der PKW wird mit einem Teilwert zum 1.1.2008 eingebracht
    Ok, jetzt lichtet sich der Nebel langsam: Ich habe also das Auto zu einem bestimmten Wert eingebracht "eingebracht". Nur, wie muß ich das "Einbringen" in der Steuererklärung angeben? Ist das dann als Betriebsausgabe zu buchen, also als ob ich Freiberufler das Auto von mir Privatmann "gekauft" hätte? Oder wie wird das untergebracht...

    Vielen Dank & Grüße,
    LincolnTC

  8. #8
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
    Registriert seit
    May 2007
    Beiträge
    407
    es erfolgt eine Buchung per Anlagevermögen an Privateinlage... und dann alles was erforderlich ist: Anlageverzeichnis, AfA, Abgang Anlagevermögen, Verkauf PKW usw.

    E.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. kosten von lebenspartnerin absetzen?
    Von sizibvb im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 21.09.2008, 12:57
  2. Kleinunternehmen - Wie KFZ Kosten am besten absetzen?
    Von Katla im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 10.04.2006, 08:33
  3. kosten gewinn steuern
    Von Fult5000 im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 22.03.2006, 23:44
  4. Kosten für Fahrzeug absetzen?
    Von Markus30 im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 11.08.2005, 16:16
  5. Wie Kfz-Kosten absetzen?
    Von Stevie im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 04.12.2003, 11:59

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51