wenn beide Autos Betriebsvermögen sind, können alle Ausgaben angesetzt werden und durch die Abrechnungen nach Fahrtenbuch auch genau aufgeteilt werden in privat und beruflich! Da ist es egal, wie alt das Auto war und dass es nur einen Monat gehalten hat! Aber: dann ist auch der Verkaufserlös in voller Höhe Einnahme!!
Aber was haben Sie jetzt für ein Problem?
E.


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