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Thema: Einnahmen aus dem Ausland OHNE Umsatzsteuer

  1. #1
    TP-Junior Homwer macht alles soweit korrekt
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    Einnahmen aus dem Ausland OHNE Umsatzsteuer

    Hallo,
    ich habe gerade mein erstes Geld von Amazon bekommen, aber ohne Steuern, da Amazon die Steuer in Luxenburg abführt.
    Als kleinunternehmen "fehlen" mir ja nun die 19% ? Die ich eigenlich mit als "Einnahme" habe.
    Oder sehe ich das falsch, weil auf alles was ich einkaufe zahle ich ja die 19%.
    Kann man da was machen?
    LG Philipp

  2. #2
    TP-Member petit macht alles soweit korrekt
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    Hallo Philipp,

    für dich als Kleinunternehmer ändert sich doch eigentlich nichts. Du verkaufst doch auch im Inland ohne Mwst und die Vorsteuer bei Deinen Einkäufen sind doch eh' normale Betriebsausgaben!?

    Ich verstehe das Problem nicht so ganz

    - Jürgen -

  3. #3
    TP-Junior Homwer macht alles soweit korrekt
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    Hallo Jürgen,
    das Problem ist folgendes.
    Wenn ich in meinen Einnahmen keine Mwst. habe, aber in meinen Ausgaben, fehlt mir am ende doch was.

    Angenommen kaufe für 500 EUR ein inkl. Mwst. und verkaufe die Ware/Dienstleistung für 1000 EUR weiter, dann bekomme ich in Deutschland
    1000EUR inkl Steuern, wenn Amazon aber nun sagt, ich zahle dir nur 800EUR aus, weil wir die steuern selbst abführen, dann fehlen mir die 19% doch als Einnahme.

    Oder verstehe ich gerade was falsch?

  4. #4
    TP-Member petit macht alles soweit korrekt
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    Hallo Philipp,

    das klingt ganz so als hättest Du bei der Nennung des Preises für die Ware NICHT darauf hingewiesen, dass die 1000 der Nettopreis ist. Du solltest dann Amazon darauf hinweisen, dass sie keinesfalls Steuer von dem Preis abziehen dürfen, da keine beinhaltet ist. Auf Deine Rechnungen gehört ja auch der Hinweis, dass der Rechnungsbetrag ohne Mwst. gemäß § 19 UStG ist.

    Für Deine Verkäufe als Kleinunternehmer (§ 19) gilt kein Preis "incl. Mwst.", sondern ein Preis "ohne Mwst."! Auch im Inland sind die 1.000 dann nicht incl. Steuer, sondern rein netto.

    Wenn die 1000 Euro der Preis ist, der erzielt werden muss, müsste ein "Nicht-Kleinunternehmer" ja auch 1.190,00 vom Kunden verlangen (und 190 an's FA abführen) und im EU-Ausland ebenso, außer der Empfänger nennt seine Umsatzsteuer-Identnummer, dann nur noch die 1.000 ohne Steuer.

    Ist das damit dann etwas klarer? Ich weiss im Moment nicht, wie ich es klarer formulieren kann... / Sonst frag' einfach nochmal nach oder vielleicht kann das ja jemand anders hier im Forum besser formulieren...

    - Jürgen -

  5. #5
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Äh... hallo... hier geht's um Einnahmen. Den gleichen Betrag ohne die entsprechende MwSt. hätte auch ein Regelbesteuerter bekommen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
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    Zitat Zitat von petit Beitrag anzeigen
    Für Deine Verkäufe als Kleinunternehmer (§ 19) gilt kein Preis "incl. Mwst.", sondern ein Preis "ohne Mwst."! Auch im Inland sind die 1.000 dann nicht incl. Steuer, sondern rein netto.
    Das ist falsch. Die Preise eines Kleinunternehmers sind immr Bruttopreise incl. Mehrwertsteuer, allerdings wird die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen und nicht erhoben. Ein feiner Unterschied. Der Kleinunternehmer kauft ja auch brutto und nicht netto ein.

    Ist das damit dann etwas klarer?
    Es war jedenfalls nicht richtig.

  7. #7
    TP-Member petit macht alles soweit korrekt
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    @ ThomasMo,

    du hast ja nach dem Wortlaut des Paragrafen recht, aber doch sogar die IHK und andere "Ausbildungsstellen" sprechen von "umsatzsteuerfrei", weil das den Kern doch viel verständlicher trifft.

    Unterm Strich kommt ja auch das selbe heraus, keine Anmeldung, kein Steuerausweis auf Rechnung, kein Abführen ans Finanzamt...
    allerdings auch kein Abziehen der Vorsteuer.

    http://www.ihk-muenchen.de/internet/...ternehmer1.pdf

    - Jürgen -

  8. #8
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    Du hast oben geschrieben die Einnahmen des Kleinunternehmers wären rein netto, und das ist nun mal de facto falsch. Wie die IHK das bezeichnet ist dann wieder so eine Sache, netto nehmen die aber sicher nicht in den Mund.

  9. #9
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    So, hier mal noch das: http://www.traum-projekt.com/forum/1...tml#post883120

    falls diese Einnahmen von Amazon "solche Einnahmen" sind.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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