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Thema: Wechsel von Kleinunternehmer auf Regelbesteuerung

  1. #1
    TP-Junior DusaMeda macht alles soweit korrekt
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    Wechsel von Kleinunternehmer auf Regelbesteuerung

    Hallo,

    ich möchte zu 2009 auf Regelbesteuerung wechseln.. was muss ich beachten? Ich habe mitte des Jahres einen brief an mein FZ geschickt und den Wechsel angekündigt.. reicht das?

    Grüße

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Ruf doch mal an...

    Hast du deine Umsatzsteuer-Nummer?
    Kannst dich ja schonmal bei Elster anmelden.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior DusaMeda macht alles soweit korrekt
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    Meinst du Umsatzsteuer-Indifikationsnummer ?

    Nein die habe ich nicht bekommen... ich kann diese auch nicht über das Internetformular beantragen.. da kommt ne Fehlermeldung weil Kleinunternehmer.. ich habe nur die allgemeine "persönliche Indifikationsnummer" per Post erhalten... sowie jeder andere Bürger auch

  4. #4
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    Eben, dann frag doch einfach pers. nach...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Member anniekosmetik ist auf einem guten Weg
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    Hallo!

    Kann nach dem Wechsel eigentlich die einfache EÜR weiter gemacht werden oder muss man dann mit x Konten buchen?

    LG, Annie

  6. #6
    TP-Newbie Jiptik macht alles soweit korrekt
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    Hallo miteinander,

    bei mir besteht ebenfalls Interesse zu 2009 auf Umsatzsteuer zu optieren.

    Nun jedoch meine Frage:

    Wie schaut das mit den Buchungen aus?
    Wenn ich angenommen Mitte Dezember 08 eine Rechnung stelle, der Betrag
    aber erst im Januar 09 gebucht wird. Fällt dann Ust. auf diesen Betrag ebenfalls
    an? Oder nicht, da keine Ust. auf der 08er Rechnung ausgewiesen war?

    Oder sollte ich dann im Dezember 08 schon mit Ust ausweisen (kann ich das überhaupt)?

    Grüße

  7. #7
    TP-Member petit macht alles soweit korrekt
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    Hallo Jiptik,

    die Leistungen, für die im Dezember Rechnungen (umsatzsteuerfrei) erstellt werden, bleiben steuerfrei, auch wenn sie wegen der späteren Bezahlung erst im Januar gebucht werden. Ich verstehe allerdings nicht, warum sie nicht im Dezember gebucht werden sollen, wo sie doch hingehören!?

    @ Annie: Ansonsten hat die Steuerfreiheit nach § 19 nichts mit EÜR oder Bilanzierung zu tun.

    - Jürgen -

  8. #8
    TP-Member anniekosmetik ist auf einem guten Weg
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    Zitat Zitat von petit Beitrag anzeigen
    @ Annie: Ansonsten hat die Steuerfreiheit nach § 19 nichts mit EÜR oder Bilanzierung zu tun.

    - Jürgen -
    Oh, jetzt verwirrst du mich, Kleinunternehmer sind nicht steuerbefreit, sondern dürfen nur keine MwSt Steuern ausweisen, dachte ich..?

    Aber gut zu wissen dass ich bei meiner "kleinen" Buchführung bleiben kann.

    LG, Annie

  9. #9
    TP-Newbie Jiptik macht alles soweit korrekt
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    Hallo Jürgen,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort.
    Gut dann muss ich mir da ja keine Gedanken machen.

    Ich verstehe allerdings nicht, warum sie nicht im Dezember gebucht werden sollen, wo sie doch hingehören!?
    Das hat mit etwas längerfristigen Zahlungszielen in
    meinem Arbeitsbereich zu tun.

    Vielen Dank nochmal!

    Grüße

  10. #10
    TP-Member petit macht alles soweit korrekt
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    47
    Sorry Annie,

    ich meinte natürlich die "Umsatzsteuerbefreitheit nach § 19 UStG", darum habe ich den Paragrafen eben erwähnt...

    - Jürgen -

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