Ruf doch mal an...
Hast du deine Umsatzsteuer-Nummer?
Kannst dich ja schonmal bei Elster anmelden.
Hallo,
ich möchte zu 2009 auf Regelbesteuerung wechseln.. was muss ich beachten? Ich habe mitte des Jahres einen brief an mein FZ geschickt und den Wechsel angekündigt.. reicht das?
Grüße
Ruf doch mal an...
Hast du deine Umsatzsteuer-Nummer?
Kannst dich ja schonmal bei Elster anmelden.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Meinst du Umsatzsteuer-Indifikationsnummer ?
Nein die habe ich nicht bekommen... ich kann diese auch nicht über das Internetformular beantragen.. da kommt ne Fehlermeldung weil Kleinunternehmer.. ich habe nur die allgemeine "persönliche Indifikationsnummer" per Post erhalten... sowie jeder andere Bürger auch
Eben, dann frag doch einfach pers. nach...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Hallo!
Kann nach dem Wechsel eigentlich die einfache EÜR weiter gemacht werden oder muss man dann mit x Konten buchen?
LG, Annie
Hallo miteinander,
bei mir besteht ebenfalls Interesse zu 2009 auf Umsatzsteuer zu optieren.
Nun jedoch meine Frage:
Wie schaut das mit den Buchungen aus?
Wenn ich angenommen Mitte Dezember 08 eine Rechnung stelle, der Betrag
aber erst im Januar 09 gebucht wird. Fällt dann Ust. auf diesen Betrag ebenfalls
an? Oder nicht, da keine Ust. auf der 08er Rechnung ausgewiesen war?
Oder sollte ich dann im Dezember 08 schon mit Ust ausweisen (kann ich das überhaupt)?
Grüße
Hallo Jiptik,
die Leistungen, für die im Dezember Rechnungen (umsatzsteuerfrei) erstellt werden, bleiben steuerfrei, auch wenn sie wegen der späteren Bezahlung erst im Januar gebucht werden. Ich verstehe allerdings nicht, warum sie nicht im Dezember gebucht werden sollen, wo sie doch hingehören!?
@ Annie: Ansonsten hat die Steuerfreiheit nach § 19 nichts mit EÜR oder Bilanzierung zu tun.
- Jürgen -
Hallo Jürgen,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Gut dann muss ich mir da ja keine Gedanken machen.
Das hat mit etwas längerfristigen Zahlungszielen inIch verstehe allerdings nicht, warum sie nicht im Dezember gebucht werden sollen, wo sie doch hingehören!?
meinem Arbeitsbereich zu tun.
Vielen Dank nochmal!
Grüße
Sorry Annie,
ich meinte natürlich die "Umsatzsteuerbefreitheit nach § 19 UStG", darum habe ich den Paragrafen eben erwähnt...
- Jürgen -
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)