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Thema: Einfuhr... und Europa

  1. #1
    TP-Member TimBowen macht alles soweit korrekt
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    Question Einfuhr... und Europa

    Hallo!

    Vorweg: Kleinunternehmerreglung gegeben und Umsatzsteuer-Idendifikations-Nummer vorhanden.

    Fällt Einfuhrumsatzsteuer an, wenn aus dem europäischen Ausland(Niederlande) nach Deutschland ein Nahrungsmittel (Schokolade) importiert und hier an Privat verkauft wird?


    Oder fällt Einfuhrumsatzsteuer etwa nur an, wenn Waren von außerhalb Europas importiert werden?

    MfG
    Tim

  2. #2
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    Zitat Zitat von TimBowen Beitrag anzeigen
    Oder fällt Einfuhrumsatzsteuer etwa nur an, wenn Waren von außerhalb Europas importiert werden?
    Funktioniert da, wo Du lebst, Google eigentlich nicht?

    http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...uer/index.html

    copy

  3. #3
    TP-Member TimBowen macht alles soweit korrekt
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    Doch doch, kenne ich bereits. Das hier stammt auch von Zoll.de

    Mit Inkrafttreten des EG-Binnenmarktes am 01. Januar 1993 wurde im Warenverkehr zwischen den EG-Mitgliedstaaten die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer durch die Zollverwaltungen abgeschafft. Die gewerblich gelieferten Waren gelangen grundsätzlich unversteuert über die innergemeinschaftlichen Grenzen, die Belastung mit der Umsatzsteuer erfolgt erst im Bestimmungsland, in Deutschland durch die Abgabe einer Steuererklärung bei den Landesfinanzbehörden (Finanzämter).

    "..., die Belastung mit der Umsatzsteuer erfolgt erst im Bestimmungsland..."

    Ich soll hier also 7% (Nahrungsmittel) auf meine Artikel packen, obwohl ich Kleinunternehmer bin?

  4. #4
    TP-Member petit macht alles soweit korrekt
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    ...durch die Angabe Deiner Umsatzsteuer-identnummer teilst Du dem Verkäufer im EU-Ausland mit, dass seine Ware hier in Deutschland korrekt steuerrechtlich behandelt wird, als Kleinunternehmer nach § 19 heißt das eben, ohne Mehrwertsteuer weiter verkauft wird. Als Endverbraucher müsstest Du die ausländische Mehrwertsteuer bezahlen, weil eben keine ID-Nummer...

    - Jürgen -

  5. #5
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    na copy, nicht gleich so stürmisch. Der nächste wär bestimmt wieder eingeschnappt.

    Ich soll hier also 7% (Nahrungsmittel) auf meine Artikel packen, obwohl ich Kleinunternehmer bin?
    richtig, nennt sich innergemeinschaftlicher Erwerb. Steuerfrei in Holland, steuerpflichtig in Deutschland. Gilt auch für Kleinunternehmer.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  6. #6
    TP-Member TimBowen macht alles soweit korrekt
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    danke, auch an den mürrischen copy.

  7. #7
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    Zitat Zitat von TimBowen Beitrag anzeigen
    danke, auch an den mürrischen copy.
    Ich bin keineswegs mürrisch – das war nur eine der viel zu vielen Fragen, denen nicht anzusehen ist, dass sich der Fragende selbst um eine Antwort bemüht hat.

    copy

  8. #8
    TP-Member TimBowen macht alles soweit korrekt
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    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie regelmäßig mit Butter beschmiert.

  9. #9
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    Zitat Zitat von petit Beitrag anzeigen
    ...durch die Angabe Deiner Umsatzsteuer-identnummer teilst Du dem Verkäufer im EU-Ausland mit, dass seine Ware hier in Deutschland korrekt steuerrechtlich behandelt wird, als Kleinunternehmer nach § 19 heißt das eben, ohne Mehrwertsteuer weiter verkauft wird.
    Ähm, und was ist wenn ich als Regelbesteuerte meine USt.-ID weitergebe?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
    TP-Member petit macht alles soweit korrekt
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    ...dann kaufst Du im EU-Ausland ebenso ohne Vorsteuer ein und verkaufst in Deutschland mit Ausweis der Umsatzsteuer und Meldung und Zahlung an's Finanzamt.

  11. #11
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von TimBowen Beitrag anzeigen
    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie regelmäßig mit Butter beschmiert.
    Getretener Quark wird breit, nicht stark.

    copy

  12. #12
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von petit Beitrag anzeigen
    ...dann kaufst Du im EU-Ausland ebenso ohne Vorsteuer ein und verkaufst in Deutschland mit Ausweis der Umsatzsteuer und Meldung und Zahlung an's Finanzamt.
    Ich weiss das - und meine Frage war auch nicht wirklich ernst gemeint - nur deine Interpretation was eine UST-ID für den igE beim Kleinunternehmer bewirkt, finde ich mehr als seltsam und für Laien völlig missverständlich.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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