Hallo
ich habe seit 4 Monaten ein Kleinunternehmen angemeldet als "Fotograf" habe nur noch ein paar offene Fragen:
Bekomme ich KM Geld wenn ich zu Aufträgen Fahre? Wenn ja dann nur die hinfahrt 30 Cent je km ?
Wo muss ich dann diese ausgaben eintragen? in der EÜR ?
Muss oder darf ich KM Geld vom Auftraggeber nehmen oder auf der Rechnung angeben, zB: Auftrag XY 500 € + 20 Cent je KM und wenn ich dann noch je km 30 Cent vom FA bekomme habe ich ja 50 Cent je KM ?!?! oder wie geht es genau?
Wenn ich die EÜR vom Steuerberater machen lasse muss ich eine für das unternehmen machen und eine Private Steuererklärung oder kann man alles in einer machen?
Wie ist es mit den Abschreibungen von Fotozubehör und Objektive? jann ich da jedes jahr nur 150 € je Ware als ausgaben angeben?
zB Objektiv gekauft für 2000 € dann muss ich ja knapp 13 jahre je 150 € Abschreiben? Woher weis ich was ich auf einmal als ausgaben eintragen muss oder was über einige jahre ?
Ich will zwar die EÜR vom steuerbearter machen lassen aber ich will ES AUCH VERSTEHEN WIE ES GEHT , gibts da anleitungen im internet irgendwo?
Muss ich in dieser EÜR
http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile.pdf
nur jeweils die Gesammteinnahmen und Gesamtausgaben eintragen oder auch irgendwo alle ein und ausgaben auflisten und mitschicken zum FA ?
Welche Kostenlose Programme könnt ihr empfehlen für Rechnungen schreiben und das ganze verwalten?
ok danke für die antworten was mir noch einfällt wie kann ich dem FA beweisen wieviel km ich immer zu den aufträgen gefahren bin? ich kann ja angeben jeden tag 100 km obwol es ja nihct stimmt wa sich aber nicht machen werde!!
muss ich da eine unterschrift von den auftraggebern bekommen wo die km eingetragen sind?
hab da nochmal eine frage
ich bin gerade dabei meine kamera zu verkaufen mit objektiven da ich vor einer woche mir neue zugelegt habe die alte kamera die ich verkaufe habe ich 2 jahre und ein kleinunternehmen habe ich vor 4 monaten gegründet meine frage
wie soll ich die kamera in der EÜR verbuchen? da ich sie ja lange vor der eröffnung erst als hobby gekauft habe und nun als Privat verkaufen darf oder als geschäftlich? muss ich dazu eine rechnung schreiben und es als gewinn in der EÜR angeben?
Nein, aber das Finanzamt prüft Deine Angaben auf Plausibilität. Wenn Du jeden Tag Fahrtkosten für 100 km geltend machen würdest, müssten dem irgendwelche Einnahmen gegenüber stehen.
Was hat denn die Kamera mit Deinem Gewerbe zu tun? Offenbar gar nichts, wieso sollte sie dann in der EÜR auftauchen?wie soll ich die kamera in der EÜR verbuchen? da ich sie ja lange vor der eröffnung erst als hobby gekauft habe
Wenn ich mir Deine Fragen so betrachte, würde ich Dir ganz dringend empfehlen, mal ein Existenzgründerseminar zu besuchen.
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Kamera ? Habe ja ein Gewerbe als fotograf und da spielt eine Kamera bekantlich eine rolle und da ich die alte bisher immer benutz habe und nun verkaufe obwohl ich sie vor der Gewerbeanmeldung gekauft habe wollte ich nun genau wissen ob ich den betrag in der EÜR als einnahmen eingeben muss ????
Kannst du es mir schnell beantworten da sie gleich verkauft wird (bringe ich gleich weg was man aber noch verhindern kann)
und wenn ich dann die einnahmen versteuern muss wenn es in die EÜR kommt wäre ja nihct so toll d aich sie ja schon günstig verkaufe
Eine Frage wird mit fünf Fragezeichen nicht fragender. Nur penetranter.
Die Kamera hat in der EÜR überhaupt nichts zu suchen, Du hast sie vor Jahren privat beschafft und ja wohl auch nicht zum Zeitwert ins Betriebsvermögen eingelegt (richtig?). Jetzt verkaufst Du sie auch privat. Fertig. Deine unternehmerische Tätigkeit ist da nicht tangiert.
Und das mit dem Existenzgründerseminar meinte ich durchaus ernst.
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Wenn die nicht in's Betriebsvermögen eingelegt werden/wurden... ja. Also auf gut deutsch: du hast die Dinge nicht als gewerbliche Ausgabe geltend gemacht.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
ne das habe ich nicht habe sie auch mitlerweile Privat verkauft
aber ist es den nicht sinnvoller gewesen sie in das Betriebsvermögen einzurechnen (auch alle anderen sachen die beim verkauf einen kleineren preis haben)
denn wenn ich auch vor jahren etwas gekauft habe und es ins Betriebsvermögen mit einrechne habe ich ja eigentlich nur "Gewinn" den wenn ich es für sagen wir mal 2000 € gekauft habe und nun für 1500 € verkaufe dann habe ich sozusagen in der EÜR einen "Gewinn" von 500 € die ich NICHT versteuern muss
ODER
ist es so wenn ich etwas ins Betriebsvermögen einrechne dann zählt der aktuelle Marktwert beim zeitpunkt wenn ich es in das Betriebsvermögen mit einrechen oder der neupreis?
Logischerweise zählt der Zeitwert und wenn du etwas ins BV einlegst oder eben für das Gewerbe kaufst, so hast du eine Ausgabe. Diese schmälert also deinen zu versteuernden Gewinn. Wenn du dann das BV verkaufst, ist es eben eine gewerbliche Einnahme.
Beschäftige dich mal mit Abschreibung.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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