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Thema: Keine Ust-Id? Keine Ust-Voranmeldung?

  1. #1
    TP-Newbie larevial macht alles soweit korrekt
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    Question Keine Ust-Id? Keine Ust-Voranmeldung?

    Erstmal ein "Hallo" an Alle!

    Ich bin neu hier und dachte hier könnt mir vielleicht ein bisschen weiterhelfen? Hier mein "Problem":

    Ich habe im Jahr 2006 ein Gewerbe angemeldet. Kleinunterunternehmer im Bereich Webdesign und Werbung. Ich habe nach meiner Anmeldung auch ca. 4 Wochen später ein Schreiben vom hiesigen Finanzamt bekommen (Antrag auf Ust.Id-Nr., Umsatzschätzung, etc.). Dieses Formular hatte ich auch ausgefüllt und zurückgeschickt. Um der Sache etwas vorzugreifen: Ich habe bis heute keine Ust.-Id und hatte auch noch keine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht. Meine Einnahmen (Rechnungen mit ausgewiesener Mwst.) beliefen sich bis zum heutigen Tage auf ca. 7200 EUR (2006-200. Ich habe also nicht wirklich viel Umsatz gemacht und das Gewerbe dient auch mehr einem kleinen Nebenverdienst.

    Jetzt habe ich, wie oben schon erwähnt, bis zum heutigen Tage nichts mehr vom Finanzamt gehört Weder Ust-Id-Nr. noch Umsatzsteuervoranmeldung etc. Gut, war mir bis dato natürlich auch recht und bei den geringen Einkünften habe ich jetzt mir auch keine weiteren Gedanken hierzu gemacht.

    Nun werden meine Einnahmen für das nächste Jahr wahrscheinlich ein bisschen mehr, aber nicht deutlich. Ich habe auch schon die Überlegung gefasst das Gewerbe einfach wieder abzumelden. Ich weiß jetzt nur leider nicht wie ich weiter verfahren soll. Ich möchte natürlich keine Ärger bekommen und falls das Alles weiterläuft, sollte das schon auch seinen gewohnten und regulären Weg gehen!

    Könnt Ihr mir dazu vielleicht etwas Hilfestellung geben?

    Im vorraus schon mal herzlichen Dank für alle Antworten.

  2. #2
    TP-Insider mogidala hilft, wo's geht mogidala hilft, wo's geht mogidala hilft, wo's geht Avatar von mogidala
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    Ruf doch einfach mal beim FA an und frag, was da für dich an Informationen hinterlegt sind. Hattest du denn damals die Kleinunternehmerregelung für dich gewählt?

    Du wirst wohl die Umsatzsteuermeldungen nachreichen müssen und die Einkommensteuererkläreungen ebenfalls.

    Die Umsatzsteuer ID benötigst du eigentlich sowieso nicht, sofern du nicht außerhalb Deutschlands innerhalb der EU Geschäfte machst.

    Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
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    Virtuelle Babyparty
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    ich will mehr grüne kästchen!


  3. #3
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Anscheinend weist du nicht mehr was du tatsächlich angemeldet/beantragt hast... denn als Kleinunternehmer brauchst du erstmal keine USt.-ID und machst auch keine USt.-Voranmeldungen.
    Wenn du tatsächlich von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen wollstest, hättest du allerdings keinesfalls Rechnungen mit ausgewiesener USt. schreiben dürfen. Denn diese ist abzuführen.
    Rechne schonmal zusammen was das FA von dir bekommt...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #4
    TP-Specialist SonKite lebt für das TP und seine User SonKite lebt für das TP und seine User SonKite lebt für das TP und seine User SonKite lebt für das TP und seine User SonKite lebt für das TP und seine User SonKite lebt für das TP und seine User SonKite lebt für das TP und seine User SonKite lebt für das TP und seine User Avatar von SonKite
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    Das man die USt ID nicht direkt bekommt wenn man sich als Kleinunternehmer anmeldet kann schon mal passieren. Ging einer Bekannten damals auch so. Sie hat sie dann einfach nochmal beantragt und dann ging das ganz fix.

  5. #5
    TP-Member Lexhelfer ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Zitat Zitat von larevial Beitrag anzeigen
    Erstmal ein "Hallo" an Alle!

    Ich bin neu hier und dachte hier könnt mir vielleicht ein bisschen weiterhelfen? Hier mein "Problem":

    Ich habe im Jahr 2006 ein Gewerbe angemeldet. Kleinunterunternehmer im Bereich Webdesign und Werbung. Ich habe nach meiner Anmeldung auch ca. 4 Wochen später ein Schreiben vom hiesigen Finanzamt bekommen (Antrag auf Ust.Id-Nr., Umsatzschätzung, etc.). Dieses Formular hatte ich auch ausgefüllt und zurückgeschickt. Um der Sache etwas vorzugreifen: Ich habe bis heute keine Ust.-Id und hatte auch noch keine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht. Meine Einnahmen (Rechnungen mit ausgewiesener Mwst.) beliefen sich bis zum heutigen Tage auf ca. 7200 EUR (2006-200. Ich habe also nicht wirklich viel Umsatz gemacht und das Gewerbe dient auch mehr einem kleinen Nebenverdienst.

    Jetzt habe ich, wie oben schon erwähnt, bis zum heutigen Tage nichts mehr vom Finanzamt gehört Weder Ust-Id-Nr. noch Umsatzsteuervoranmeldung etc. Gut, war mir bis dato natürlich auch recht und bei den geringen Einkünften habe ich jetzt mir auch keine weiteren Gedanken hierzu gemacht.

    Nun werden meine Einnahmen für das nächste Jahr wahrscheinlich ein bisschen mehr, aber nicht deutlich. Ich habe auch schon die Überlegung gefasst das Gewerbe einfach wieder abzumelden. Ich weiß jetzt nur leider nicht wie ich weiter verfahren soll. Ich möchte natürlich keine Ärger bekommen und falls das Alles weiterläuft, sollte das schon auch seinen gewohnten und regulären Weg gehen!

    Könnt Ihr mir dazu vielleicht etwas Hilfestellung geben?

    Im vorraus schon mal herzlichen Dank für alle Antworten.
    Hallo larevial,

    die UST.-ID Nummer, wird nicht beim FA beantrag, sondern, unter: http://www.bzst.bund.de/003_menue_li...abe/index.html

    Die USt.-ID Nummer, ist an sich nur dafür da, wenn Du mit bzw. im (Europa)EU-Ausland tätig (Rechnungen und Waren versenden würdest) bist, ansosten hast Du ja deine FA-Steuernummer, nur diese Nummer wird bei der USt-Voranmeldung benötigt.
    mit freundlichen Grüßen

    Lexhelfer
    Lexware Schulungen, Beratungen & Support
    www.fbs-varga.de

    “Mich interessiert vor allem die Zukunft, denn das ist die Zeit, in der ich leben werde.” (Albert Einstein)

  6. #6
    TP-Newbie larevial macht alles soweit korrekt
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    Smile Vielen Dank!

    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten

    Ich werde mich jetzt einfach mal mit dem netten Menschen vom Finanzamt in Verbindung setzten und Ihnen meine Situation offenlegen. Gut, die Ust. werd ich dann natürlich nachzahlen bzw. durchreichen müssen - sind pi*daumen 1200,00 EUR. Das kann doch evtl. auch in 3 oder 4 Raten zahlen, oder? Ich werde dann wahrscheinlich eh im neuen Jahr das Gewerbe abmelden und dann hat sich die Sache von selbst erledigt. Was mich jetzt vielleicht noch interessieren würde: Mit einer "Strafe" hab ich jetzt aber nicht zu rechnen? Ich meine, weil ich ja sozusagen seit 2006 keine Ust. abgeführt habe Oder ist es denen dann primär mal wichtig dass sie das Geld bekommen? Ich möchte ja keinensfalls unter die Steuerhinterzieher gehen :-D (ich hab auch soweit alle Rechnungen die rausgegangen sind in einem Excelsheet festgehalten und mit Rechngs.-Nr. und Datum versehen).

    Aber auf jeden Fall schon mal Herzlichen Dank für Eure Antworten und Bemühungen

    An Alle noch einen schönen Abend und Beste Grüße
    Larevial

  7. #7
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von larevial Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten

    Ich werde mich jetzt einfach mal mit dem netten Menschen vom Finanzamt in Verbindung setzten und Ihnen meine Situation offenlegen. Gut, die Ust. werd ich dann natürlich nachzahlen bzw. durchreichen müssen - sind pi*daumen 1200,00 EUR. Das kann doch evtl. auch in 3 oder 4 Raten zahlen, oder?
    Das könnte u.U. schwierig werden. Auf so etwas lässt sich das FA oft nur dann ein, wenn Du das geschuldete Geld auf keinen Fall anders besorgen kannst, also etwa durch Aufnahme eines Kredites. Das FA könnte im Extremfall auch Dein Konto pfänden oder Dein Gehalt. Dazu braucht das FA auch gar kein Gericht, darum kümmert sich dann direkt die Zwangsvollstreckungsabteilung.

    Und dass Du im Zweifel zusätzlich natürlich auch Ratenzinsen an das FA zahlst, ist Dir auch klar, oder?

    Ich werde dann wahrscheinlich eh im neuen Jahr das Gewerbe abmelden und dann hat sich die Sache von selbst erledigt.
    Oh nein, hat sie nicht. Du musst natürlich noch Deine Steuererklärungen für 2006, 2007 und 2008 inkl. Umsatzsteuererklärungen machen und da das Ganze für Dich ja ein 'Zuverdienst' war, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch Einkommensteuer nachzahlen. Und die Schlussbilanz ist auch noch fällig.

    Und was sich auch nicht "von selbst erledigt":

    Was mich jetzt vielleicht noch interessieren würde: Mit einer "Strafe" hab ich jetzt aber nicht zu rechnen? Ich meine, weil ich ja sozusagen seit 2006 keine Ust. abgeführt habe
    "sozusagen"?

    Oder ist es denen dann primär mal wichtig dass sie das Geld bekommen? Ich möchte ja keinensfalls unter die Steuerhinterzieher gehen
    :-D
    Ich will hier nicht den Teufel an die Wand malen und Dir Angst machen, aber so lustig ist das nicht. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe und an Deiner Stelle würde ich mir _morgen_ mal rechtlichen und/oder steuerberaterischen Beistand organisieren.

    http://www.wsp.de/bibliothek/steuerrecht/bib076.php

    copy

  8. #8
    TP-Newbie larevial macht alles soweit korrekt
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    Unhappy oh!

    Das könnte u.U. schwierig werden. Auf so etwas lässt sich das FA oft nur dann ein, wenn Du das geschuldete Geld auf keinen Fall anders besorgen kannst, also etwa durch Aufnahme eines Kredites. Das FA könnte im Extremfall auch Dein Konto pfänden oder Dein Gehalt. Dazu braucht das FA auch gar kein Gericht, darum kümmert sich dann direkt die Zwangsvollstreckungsabteilung.

    Und dass Du im Zweifel zusätzlich natürlich auch Ratenzinsen an das FA zahlst, ist Dir auch klar, oder?
    ja, schon - das problem ist eben nur das ich es wohl nicht anderst machen kann, zumindest vorerst nicht, da ich mich noch in der ausbildung befinde und mein finanzielles Budget sehr sehr stark begrenzt ist (Miete, Strom, etc.)

    Oh nein, hat sie nicht. Du musst natürlich noch Deine Steuererklärungen für 2006, 2007 und 2008 inkl. Umsatzsteuererklärungen machen und da das Ganze für Dich ja ein 'Zuverdienst' war, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch Einkommensteuer nachzahlen. Und die Schlussbilanz ist auch noch fällig.
    klar! das hab ich schon verstanden. ich meinte das auch eher so, dass wenn ich die sache mit dem finanzamt gänzlich geklärt habe und alle nachzahlungen beglichen habe, ich das gewerbe abmelde werde. so dass sich die "problematik" eben künftig "von selbst erledigt hat".

    Ich will hier nicht den Teufel an die Wand malen und Dir Angst machen, aber so lustig ist das nicht. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe und an Deiner Stelle würde ich mir _morgen_ mal rechtlichen und/oder steuerberaterischen Beistand organisieren.
    nein, ganz und garnicht. lustig ist das wirklich nicht. das entsprang wohl mehr dem galgenhumor. ich möchte die sache schnellstmöglich aus der welt schaffen und werde dafür auch alles nötige in die wege leiten. zuletzt wird mir nur die hoffnung bleiben dass es weitesgehend "gut" ausgeht und ich keine größeren schwierigkeiten bekomme

    ich werde jetzt einfach mal vorab einen brief an das fa schreiben, mit einer kurzen schilderung der sachlage und bitte gleichzeitig um ein persönliches gespräch mit dem jeweiligen sachbarbeiter(in). alles andere würde wohl in der jetzigen situation keinen großen sinn machen...denk ich mal.

    trotz alle dem, vielen vielen dank für die unterstützung und hinweise. ich werde "euch" posten wie die ganze geschichte ausgegangen ist und vielleicht bin ich dann zumindest ein gutes beispiel dafür wie man es besser nicht machen sollte *galgenhumordiezweite*

    sollte das ganze nicht vor weihnachten bzw. dem neuen jahr stattfinden, euch allen ein frohes fest und natürlich einen guten rutsch ins neue jahr

    danke nochmal, viele grüße
    larevial

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