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Thema: Anderer Meldebezirk + Ab- und Anmeldung des Gewerbes. Was ist mit der USt.?

  1. #1
    TP-Senior netzor ist mal kurz schlecht aufgefallen Avatar von netzor
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    Question Anderer Meldebezirk + Ab- und Anmeldung des Gewerbes. Was ist mit der USt.?

    Hallo Folks,

    ich habe nun den Ort meiner "Hauptniederlassung" in einen anderen Meldebezirk verlegt. Da man nicht "einfach" sein Gewerbe ummelden kann, musste ich jetzt nun mein Gewerbe abmelden und werde heute per Post ein Anmeldeformular mit der beigelegten Abmeldung (welche von einem anderen Gewerbeamt unterzeichnet wurde) beilegen. Was ist mit der USt. die ich in der Zwischenzeit von meinen Kunden erhalten habe? Damit ich ELSTER nutzen kann, muss doch die Ummeldung vollzogen sein. Sollte ich diese USt. nicht zahlen, werde ich ja wegen Betrug haftbar gemacht, da sie ja durch meine gewerbetreibenden Kunden nachvollziehbar ist - sie weisen diese in Ihren Rechnungen doch aus, nicht wahr?
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  2. #2
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    Im anderen Thread hast du doch was von Kleinunternehmer geschrieben?

  3. #3
    TP-Senior netzor ist mal kurz schlecht aufgefallen Avatar von netzor
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    Ja, bin ich auch. Deswegen habe ich Hauptniederlassung in Anführungszeichen gesetzt.
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  4. #4
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    Was hast du dann mit der USt zu tun?

  5. #5
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    Selbst ich schreibe Rechnungen und gebe dabei die USt. an, die ich doch abführen muss.
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  6. #6
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    Zitat Zitat von netzor Beitrag anzeigen
    Selbst ich schreibe Rechnungen und gebe dabei die USt. an, die ich doch abführen muss.
    Hallo? Jemand zuhause?

    Wenn Du Kleinunternehmer bist, hast du eigentlich _nichts_ mit der Umsatzsteuer zu tun. Wieso schreibst du dann Rechnungen mit USt?

    Du weist als Kleinunternehmer in deinen Rechnungen keine USt aus, du nimmst keine ein, du meldest keine an, du führst keine ab. Und du ziehst keine Vorsteuer.

    Oder nimmst du freiwillig die Regelbesteuerung in Kauf um Vorsteuer ziehen zu können und bist jetzt fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden?

    copy

  7. #7
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    Question

    Oh, wusste gar nicht das ich nicht an die Regelbesteuerung gebunden bin. Freut mich zu wissen.

    Also berechne ich einfach nur meine Kosten, ohne jegliche Steuern? Denn ich habe erst vor kurzem mit meiner Selbständigkeit begonnen und muss derzeit auch keine Einkommensteuer zahlen (hab diesbezüglich mit dem Finanzamt telefoniert). Bisher habe ich immer gedacht, dass man in allen Rechnungen eine Steuer einbeziehen muss. Vielleicht sollte ich an dieser Stelle erwähnen, dass ich von der Selbständigkeit lebe und sonst keine Einkünfte habe.

    Wann ist denn eine Regelbesteuerung angebracht?

    Vielen herzlichen Dank für euren Rat.
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  8. #8
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    Zitat Zitat von netzor Beitrag anzeigen
    Oh, wusste gar nicht das ich nicht an die Regelbesteuerung gebunden bin. Freut mich zu wissen.
    Zu spät. Nachdem Du bereits USt ausgewiesen hast, war's das. Du wirst das die nächsten fünf Jahre auch nicht mehr ändern können, unabhängig von deinem Umsatz. Du hast, wenn auch komplett aus Unwissenheit, deine Entscheidung getroffen.

    Also berechne ich einfach nur meine Kosten, ohne jegliche Steuern?
    Nein, jetzt nicht mehr.

    Kleinunternehmer berechnen in der Tat keine USt.

    Denn ich habe erst vor kurzem mit meiner Selbständigkeit begonnen und muss derzeit auch keine Einkommensteuer zahlen (hab diesbezüglich mit dem Finanzamt telefoniert).
    Abgerechnet wird am (Jahres)Ende. Keine Einkommensteuer zahlt nur, wer im Jahr weniger als 7664,- Euro Einkommen hat. Darüber wird jeder Euro versteuert.

    Bisher habe ich immer gedacht, dass man in allen Rechnungen eine Steuer einbeziehen muss. Vielleicht sollte ich an dieser Stelle erwähnen, dass ich von der Selbständigkeit lebe und sonst keine Einkünfte habe.
    Vielleicht solltest du dich dann ganz besonders _dringend_ mal mit dem vertraut machen, was du da eigentlich tust.

    Wann ist denn eine Regelbesteuerung angebracht?
    Wie gesagt, du hast keine Wahl mehr.

    Angebracht ist die immer, wenn man selbst hohe betriebliche Ausgaben hat, weil man die selbst gezahlte USt ja von der USt-Schuld abziehen kann.

    copy

  9. #9
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    Question

    Zuerst ein dickes Danke für deine schnelle Antwort.

    Also wie gepostet, ich habe mich wirklich erst vor kurzem Selbständig gemacht und lediglich 2 Rechnungen die USt. ausgewiesen, die sich auf 21 € beläuft. Diese habe ich bisher noch nicht abgeführt. Was ist denn wenn ich nun einfach weitermache, ohne die USt. zu berechnen?

    Hat die Regelbesteuerung für mich denn auch irgendwelche Vorteile? Oder bin ich damit jetzt bis in 5 Jahre "von der Schande gebranntmarkt"?
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  10. #10
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    Zitat Zitat von netzor Beitrag anzeigen
    ...
    Also wie gepostet, ich habe mich wirklich erst vor kurzem Selbständig gemacht und lediglich 2 Rechnungen die USt. ausgewiesen, die sich auf 21 € beläuft. Diese habe ich bisher noch nicht abgeführt. Was ist denn wenn ich nun einfach weitermache, ohne die USt. zu berechnen?
    ...
    Das geht nicht mehr! Wie copy schon sagte, damit hast du dich entschieden für die nächsten 5 Jahre.

  11. #11
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    Zitat Zitat von netzor Beitrag anzeigen
    Zuerst ein dickes Danke für deine schnelle Antwort.

    Also wie gepostet, ich habe mich wirklich erst vor kurzem Selbständig gemacht und lediglich 2 Rechnungen die USt. ausgewiesen,
    Wie gesagt, das war's, du wirst auch so weitermachen. Jeden Monat die Voranmeldung machen, abführen, jährlich die Umsatzsteuererklärung machen.

    Hat die Regelbesteuerung für mich denn auch irgendwelche Vorteile?
    "Angebracht ist die immer, wenn man selbst hohe betriebliche Ausgaben hat, weil man die selbst gezahlte USt ja von der USt-Schuld abziehen kann."

    copy

  12. #12
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  13. #13
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    Und welche Vorteile hab ich jetzt?
    Wahrscheinlich keine... Kommt halt drauf an, siehe copy.

  14. #14
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    Wink

    Habe soeben mit dem Finanzamt telefoniert.

    Kleinunternehmer ist nicht gleich Kleinunternehmer. Denn ich habe ja geschrieben, dass ich von der Selbständigkeit lebe, sonst keine anderen Einkünfte habe also das hauptberuflich mache. Da greift die Regelbesteuerung auf jeden Fall. Das andere, bei dem ich die USt. nicht ausweisen muss, geht bis zu einem "Umsatz" von 1400 € jährlich.

    Zudem hätte ich mich, falls ich wirklich "nur jeden zweiten Monat beim Nachbarn den Rasen gemäht" hätte, mich nicht für die Regelbesteuerung 5 Jahre lang entschieden. Ich hätte die USt. zwar abführen müssen - "gebranntmarkt" wäre ich dadurch aber nicht.

    Zum Schluß danke ich euch für eure Postings. Aber schreibt bitte nur euren Rat wenn ihr wirklich wisst wovon ihr da postet.
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    Genau und darum sind wir am besten in Zukunft ruhig was dich betrifft. Überprüf doch einfach mal deine Aussagen hier und informiere dich im Internet. Wie das geht solltest du als "Webdesigner" ja wissen, oder?




    Manchmal glaub ich einfach nur ich bin im falschen Film, hier.

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