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Thema: Fragebogen zum Kleingewerbe

  1. #1
    TP-Newbie tacha macht alles soweit korrekt
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    Fragebogen zum Kleingewerbe

    Hallo,
    ich habe gerade ein Kleingewerbe angemeldet. Und nun habe ich vom FA den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bekommen. dazu habe ich einige Fragen. Die Ausfüllhilfe ist ja keine wirkliche Hilfe,da dort das Gleiche steht,wie im Antrag. Nur in anderen Worten.
    Zur Info: Hauptberuflich bin ich Beamter und meine Frau Hausfrau/Studentin.
    Nun die Fragen:
    1:Auf dem Atrag gibt es ja 3 Felder für die Kontodaten.
    Verstehe ich das richtig,daß es einmal für alle Steuerangelegenheiten ist? Also die vom Gewerbe und die von der normalen Einkommensteuer.
    Die anderen beiden dann für die Trennung beider Steuererklärungen?

    2:Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen.
    Muß ich dort auch die Einkünfte aus meinem Beruf angeben? Also einmal den gewerbebetrieb und einmal nichtselbstständige Arbeit?
    Was kommt dort bei der öhe der Sonderausgaben/Steuerabzugsbeträge rein?

    3: Gesamtumsatz = Nur eingenommenes Geld?

    4:Muß ich irgendwas bei Steuerbefreiung/Steuersatz eintragen? (habe Kleinunternehmen-Regelung)

    5ie Erklärung mache ich dann über beilage "G" im normalen Einkommensteuerantrag und gebe dort nur Einnahmen/Ausgaben an?

    Sorry für die vielen Fragen,aber selbst für einen gestandenen beamten ist das Beamtendeutsch nicht immer zu verstehen

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von tacha Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich habe gerade ein Kleingewerbe angemeldet.
    Nein. Bisher hast du ein Gewerbe angemeldet, der Gemeinde ist völlig egal, was für eines. Die Kleinunternehmereigenschaft ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant und dazu kommst du jetzt, indem du das entsprechende Feld im Fragebogen ankreuzt.

    1:Auf dem Atrag gibt es ja 3 Felder für die Kontodaten.
    Verstehe ich das richtig,daß es einmal für alle Steuerangelegenheiten ist? Also die vom Gewerbe und die von der normalen Einkommensteuer.
    Die anderen beiden dann für die Trennung beider Steuererklärungen?
    Welche Trennung von Steuererklärungen? Du gibst nur eine Steuererklärung ab, nicht mehrere.

    Im übrigen sind die Felder doch eindeutig beschriftet. Wenn du das erste wählst, erledigen sich die anderen beiden von alleine ...

    2:Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen.
    Muß ich dort auch die Einkünfte aus meinem Beruf angeben? Also einmal den gewerbebetrieb und einmal nichtselbstständige Arbeit?
    Ja. Und falls du sonst Einkünfte hast, die natürlich auch.

    Was kommt dort bei der öhe der Sonderausgaben/Steuerabzugsbeträge rein?
    Die Sonderausgaben/Steuerabzugsbeträge.

    Du kannst dich an dem orientieren, was du bei deiner letzten Steuererklärung an Werten hattest, es sei denn, du weisst schon, dass es bei der nächsten höhere sein werden ...

    3: Gesamtumsatz = Nur eingenommenes Geld?
    Ja, Gesamtumsatz aus dem Gewerbe halt.

    4:Muß ich irgendwas bei Steuerbefreiung/Steuersatz eintragen? (habe Kleinunternehmen-Regelung)
    Nein, hast du noch nicht. Dafür entscheidest du dich gerade erst.

    5ie Erklärung mache ich dann über beilage "G" im normalen Einkommensteuerantrag und gebe dort nur Einnahmen/Ausgaben an?
    Nein. Eine "Beilage G" gibt es auch gar nicht. Sorry, aber richtig mit dem Thema beschaftigt hast du dich bisher nicht.

    Du füllst den Mantelbogen, die Anlage N, die Anlage GSE aus, dazu machst du die EÜR, auf die Umsatzsteuererklärung verzichtet das FA mitunter, es ist aber auch kein Akt, die gleich zu machen, entsprechend eben mit den Werten Null, und ggf. weitere Anlagen (KAP, SO, etc.)

    Sorry für die vielen Fragen,aber selbst für einen gestandenen beamten ist das Beamtendeutsch nicht immer zu verstehen
    Aber die Forensuche hier ist kinderleicht zu bedienen und abgesehen davon, dass du ja selbst Beamter bist, musst du dich schon mal ein bisschen mit dem Thema Selbstständigkeit befassen, sonst geht das in die Hose. Und deine Fragen sind alle absolute Basics.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie tacha macht alles soweit korrekt
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    Erst einmal danke für die Antworten.
    Auch wenn sie ein wenig herablassend ausfallen und teilweise falsch sind.


    Natürlich gibt es eine Anlage G.
    Die habe ich hier liegen und ist für Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.Und da will ich halt wissen,ob da lediglich die Einnahmen/Ausgaben rein kommen.

    Natürlich gebe ich nur eine Steuererklärung ab.
    Aber im Fragebogen sind dennoch 3 x Felder für die Kontodaten.
    für: Personensteuererstattungen,Betriebssteuererstattungen und für alle Steuererstattungen.
    Daher meine Frage.


    Und natürlich habe ich bei der Gemeinde nur ein Gewerbe angemeldet und kein Kleingewerbe. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen,daß ich es als Kleingewerbe betreiben werde

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Auch wenn sie ein wenig herablassend ausfallen und teilweise falsch sind.
    jupp, so is' er - unser copy. Aber den erziehen wir uns auch noch

    Natürlich gibt es eine Anlage G.
    Die habe ich hier liegen und ist für Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.Und da will ich halt wissen,ob da lediglich die Einnahmen/Ausgaben rein kommen.
    ja, ab 2008 gibt es die Anlage GSE nicht mehr. Die wird aufgeteilt.

    In der Anlage G wird in Zeile 4 der Gewinn eingetragen.

    Welche Trennung von Steuererklärungen? Du gibst nur eine Steuererklärung ab, nicht mehrere.
    eine, also als Kleinunternehmer gibt er eine ESt-Erklärung inkl. Anlage G und der EÜR und dann gibt er eine USt-Erklärung (mit lauter Nullen) ab. Also schon 2 Erklärungen.

    Bei tacha dürften gar keine Betriebssteuern anfallen, aber davon mal ab. Beim Kleingewerbe reicht eine Kontoverbindung für alles.

    Ich wollte nur zum Ausdruck bringen,daß ich es als Kleingewerbe betreiben werde
    nur zur Info. Ein Kleingewerbe gibt es nicht. Man hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Gewerbetreibende auch. Lediglich bei bestimmten Umsatzgrenzen gibt es Erleichterungen wie z.B. Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer, Freibeträge für IHK oder vergleichbare Institutionen etc.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  5. #5
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    Zitat Zitat von tacha Beitrag anzeigen
    Erst einmal danke für die Antworten.
    Auch wenn sie ein wenig herablassend ausfallen und teilweise falsch sind.
    Höflichkeit ist optional – ich persönlich fände es zum Beispiel höflich, wenn "Selbstständige" oder solche die es werden wollen, einfach mal selbstständig (!) die FAQs lesen und die Suche benutzen würden, bevor sie die Privatvorführung wählen, aber 'ne Privatvorführung ist natürlich bequemer ...

    Natürlich gibt es eine Anlage G.
    Hast Recht. Bis 2007 hieß sie "GSE", seit 2008 "G". Sorry. Dass du dich mit dem Thema Selbstständigkeit bisher nicht richtig beschäftigt hast, bleibt davon aber leider unberührt.

    Die habe ich hier liegen und ist für Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.Und da will ich halt wissen,ob da lediglich die Einnahmen/Ausgaben rein kommen.
    Die Anlage G - "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" dient nur der Feststellung der Einkünfte.

    Natürlich gebe ich nur eine Steuererklärung ab.
    Dass dir das bewusst ist, ergibt sich aus deiner Frage

    Die anderen beiden dann für die Trennung beider Steuererklärungen?
    nicht.

    Aber im Fragebogen sind dennoch 3 x Felder für die Kontodaten.
    für: Personensteuererstattungen,Betriebssteuererstattungen und für alle Steuererstattungen.
    Daher meine Frage.
    Und daher meine Antwort. Wenn du das Feld _alle_ Steuererstattungen wählst, sind die anderen beiden hinfällig. Wenn du Personensteuererstattungen und Betriebssteuererstattungen auf unterschiedliche Konten haben willst, sind diese Felder auszufüllen.

    'Alles auf eins' und gleichzeitig doch getrennt geht halt nicht.

    copy

    P.S.:
    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    jupp, so is' er - unser copy. Aber den erziehen wir uns auch noch
    Pah.

  6. #6
    TP-Insider mogidala hilft, wo's geht mogidala hilft, wo's geht mogidala hilft, wo's geht Avatar von mogidala
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    nö der copy soll mal schön so bleiben wie er ist. das leben ist kein ponyhof

    //sorry für OT!

    Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
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    ich will mehr grüne kästchen!


  7. #7
    TP-Newbie tacha macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen

    Und daher meine Antwort. Wenn du das Feld _alle_ Steuererstattungen wählst, sind die anderen beiden hinfällig. Wenn du Personensteuererstattungen und Betriebssteuererstattungen auf unterschiedliche Konten haben willst, sind diese Felder auszufüllen.

    'Alles auf eins' und gleichzeitig doch getrennt geht halt nicht.
    Hab ich nie behauptet.
    ich hatte das auch so geschrieben . Ich wollte nur wissen,ob ich es richtig aufgefasst hatte

    Zitat:
    Die habe ich hier liegen und ist für Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.Und da will ich halt wissen,ob da lediglich die Einnahmen/Ausgaben rein kommen.

    Die Anlage G - "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" dient nur der Feststellung der Einkünfte.
    Nee,mach Sachen
    Hab ich aber auch nicht gefragt

    Höflichkeit ist optional – ich persönlich fände es zum Beispiel höflich, wenn "Selbstständige" oder solche die es werden wollen, einfach mal selbstständig (!) die FAQs lesen und die Suche benutzen würden, bevor sie die Privatvorführung wählen,
    Grundsätzlich richtig.
    Aber wenn man in einem Forum neu ist,muß man sich auch immer erstmal reinfuchsen
    Werde aber besserung geloben

    Dass du dich mit dem Thema Selbstständigkeit bisher nicht richtig beschäftigt hast, bleibt davon aber leider unberührt.
    Bin gerade dabei.
    Ist nun mal so,daß ich Hals über Kopf das Gewerbe anmelden mußte,um mein Hobby zu legalisieren.
    Denn es kann ja bei unserem Staat nicht angehen,daß jemand ein Hobby hat,wo mal ein kleines Taschengeld hängenbleibt,und er davon nicht 20ct abgreifen könnte

    ES LEBE DIE TOTALE ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE!!

    Danke,Sven

  8. #8
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    Zitat Zitat von tacha Beitrag anzeigen
    Nee,mach Sachen
    Hab ich aber auch nicht gefragt
    Doch:

    Die habe ich hier liegen und ist für Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.Und da will ich halt wissen,ob da lediglich die Einnahmen/Ausgaben rein kommen.
    Und wenn man das Formular ohnehin neben sich liegen hat, könnte einem auch auffallen, dass das nirgends Felder sind, wo man Ausgaben eintragen könnte ...

    ES LEBE DIE TOTALE ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE!!
    Rumbrüllen ist übrigens so was von unhöflich ... Ich verdiene kein Geld mit meinen Hobbys, mich kontrolliert keiner.

    copy

  9. #9
    TP-Newbie tacha macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Doch:



    Und wenn man das Formular ohnehin neben sich liegen hat, könnte einem auch auffallen, dass das nirgends Felder sind, wo man Ausgaben eintragen könnte ...



    copy
    Hast recht.
    Allerdings auch nichts,wo ich die Einnahmen eintragen muß,sondern den Gewinn.
    Und nun mal eine einfache Frage:
    Kommt dort also nur die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben rein?
    Und dazu dann einfach die Belege?

    Und wenn dem so sein sollte,was mache ich dann bei negativem Gewinn,also wenn die Ausgaben höher als die Einnahmen waren?

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