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Thema: 17.500 Euro überschritten -> Was muss ich jetzt tun?

  1. #1
    TP-Junior mcgenerator macht alles soweit korrekt
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    17.500 Euro überschritten -> Was muss ich jetzt tun?

    Hallo liebe TPler,

    ich habe die Suche, etc. natürlich schon benutzt, bin aber nicht zu der Information gekommen, die ich mit erhofft hatte. Ich bin aber sicher, dass mir jemand von euch helfen kann...

    Folgendes Szenario:
    Ich habe eine kleine Internetagentur (nebenberuflich), welche seit 2004 besteht. Nun habe ich im laufenden Geschäftsjahr, sprich 2008, das erste mal die magische 17.500 Euro Grenze überschritten (in allen letzten Jahren unter 17.500 Euro).

    Meines Wissens nach kann ich deshalb von der Kleinunternehmerregelung ab 2009 kein Gebrauch mehr machen und muss die USt. in meinen Rechnungen ausweisen und an das FA abführen. Richtig?

    Meine Frage ist jetzt, welche Schritte muss ich genau einleiten?
    • Muss ich das FA benachrichtigen? Wenn ja, wie?
    • Muss ich irgendwas ausfüllen?
    • Muss ich irgendwas beachten?

    Ich wäre froh, wenn mir das jemand Schritt für Schritt erklären könnte.
    Vielen Dank schonmal, eine frohe Weihnacht und einen guten Rutsch ins neue Jahr...

    Mfg McGenerator

  2. #2
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    Richtig?
    richtig

    Muss ich das FA benachrichtigen? Wenn ja, wie?
    müssen nicht, macht aber Sinn, da die Grundkennbuchstaben für die Voranmeldung gesetzt werden muss. In dem Zusammenhang kannst du dann auch gleich fragen in welchem Turnus du USt-Voranmeldungen abgeben sollst (sollte vierteljährlich sein).

    Muss ich irgendwas ausfüllen?
    die USt-Voranmeldungen pünktlich zum 10. des Folgemonats

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Junior mcgenerator macht alles soweit korrekt
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    Danke erstmal für Deine Antwort...

    müssen nicht, macht aber Sinn
    Soll heißen, dass das auch einfach per Telefon möglich ist?

    die USt-Voranmeldungen pünktlich zum 10. des Folgemonats
    Also bei vierteljährlichem Abführen der USt. meinst Du damit den 10. des Folgemonats eines Quartals (sprich: bis zum 10.April, 10.Juli., etc.)?

  4. #4
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    Soll heißen, dass das auch einfach per Telefon möglich ist?
    jupp, die beißen nicht ... und schon gar nicht durchs Telefon.

    Also bei vierteljährlichem Abführen der USt. meinst Du damit den 10. des Folgemonats eines Quartals (sprich: bis zum 10.April, 10.Juli., etc.)?
    exactly

    Gruß
    Sven
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  5. #5
    TP-Junior mcgenerator macht alles soweit korrekt
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    Super und vielen Dank nochmal. War mir eine super Hilfe...
    Ich wünsche allen frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr

  6. #6
    TP-Junior HuhuMan macht alles soweit korrekt
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    muss man das mit der Ust Anmeldung unbedingt machen? mein Steuerberater meinte, es gäbe neue Limits. Erst ab 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Euro Gewinn!? sonst reicht eine normale Buchhaltung!?

  7. #7
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    muss man das mit der Ust Anmeldung unbedingt machen? mein Steuerberater meinte, es gäbe neue Limits. Erst ab 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Euro Gewinn!?

    Das bezieht sich auf die Erstellung einer Bilanz und hat nichts mit den USt-Voranmeldungen zu tun.

    Auch hier: Lies dir mal den Absatz 2 durch
    http://195.243.173.120/persoline/ser...ent.ioid=19269

    Gruß
    Sven
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  8. #8
    TP-Insider mogidala hilft, wo's geht mogidala hilft, wo's geht mogidala hilft, wo's geht Avatar von mogidala
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    Buchhaltung hat mit der Umsatzsteuermeldung so viel zu tun wie Dieter Bohlen mit guter Musik. Lies dir doch bitte nochmal durch, was die beiden Begriffe bedeuten, entweder hier in den FAQ oder bei Wikipedia, Google oder sonst wo

    Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
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    ich will mehr grüne kästchen!


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