Habe folgendes im Internet gefunden !
Werden falsche Rechnungen ausgestellt oder stellen Nichtunternehmer Rechnungen aus, in denen Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wird, führt die Aushändigung dieser Rechnung an Dritte für den Aussteller dazu, dass die zu hoch oder insgesamt ausgestellte Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen ist.
Bedeutet dies das ich als Rechnungssteller schlimmstenfalls bei einer Rechnungsprüfung die Umsatzsteuer an das Unternehmen oder and das Finanzamt nachzahlen muss ???


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