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Thema: Reverse Charge Regelung DE-DK

  1. #1
    TP-Junior NeuDabei05 macht alles soweit korrekt
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    Reverse Charge Regelung DE-DK

    Hallo,

    ich plane ein Webseiten-Projekt mit einem Kunden in Dänemark. Ich habe als Kleinunternehmer auf Umsatzsteuer optiert und die Auftragssumme wird sich innerhalb der Bagatellgrenze von 5.000 € bewegen.

    Kann mir jemand sagen, ob ich die Reverse-Charge-Regelung hier anwenden soll oder kann? Oder muß ich ganz normal Umsatzsteuer ausweisen?

    Vielen Dank im Voraus

  2. #2
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    Bagatellgrenze von 5.000 € bewegen.
    diese Grenze gibt es nicht, zumindest "noch" nicht. Das sind alles nur Planungen

    Wenn du zur USt optiert hast stellst du eine Rechnung ohne USt mit Hinweis auf die Schuldnerschaft des Leistungsempfängers aus. Da gibt es kein Wahlrecht.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Junior NeuDabei05 macht alles soweit korrekt
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    hm, so weit ich das hier herauslesen konnte, gibt es diese Grenze schon wirklich:

    http://www.bundesfinanzministerium.d...se-Charge.html

    Werd wohl morgen mal mit den netten Damen vom FA telefonieren, vielleicht helfen ja auch die weiter... Danke trotzdem schonmal!

  4. #4
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    Nachdem im ECOFIN-Rat der Finanzminister im Mai 2008 keine Einigung über die generelle Einführung eines Reverse-Charge-Verfahrens (zunächst in Form eines (österreichischen) Pilotprojekts) erzielt werden konnte, müssen zusätzliche Maßnahmen zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung in erster Linie auf nationaler Ebene erfolgen.
    der letzte Absatz aus dem dortigen Artikel.

    Es bestehen bislang nur Bestrebungen etwas zu verändern. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.

    Werd wohl morgen mal mit den netten Damen vom FA telefonieren, vielleicht helfen ja auch die weiter... Danke trotzdem schonmal!
    ich könnte mir gut vorstellen, dass die Dame von dem Begriff "Reverse-Charge-Verfahren" noch nie etwas gehört hat.

    Gruß
    Sven
    Geändert von SvenWeb (02.01.2009 um 18:10 Uhr)
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