diese Grenze gibt es nicht, zumindest "noch" nicht. Das sind alles nur PlanungenBagatellgrenze von 5.000 € bewegen.
Wenn du zur USt optiert hast stellst du eine Rechnung ohne USt mit Hinweis auf die Schuldnerschaft des Leistungsempfängers aus. Da gibt es kein Wahlrecht.
Gruß
Sven


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