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Thema: Ust richtig ausweisen

  1. #1
    TP-Member anniekosmetik ist auf einem guten Weg
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    Ust richtig ausweisen

    Hi allerseits!

    Wie weise ich die Ust in meinen Rechnungen korrekt aus?
    Kann ich einfach zum Rechnungsbetrag den Hinweis "inkl 19% MwSt" setzen oder
    müssen der Nettobetrag und der genaue Steuerbetrag auch aufgeführt werden?

    Vielen Dank,
    Annie

  2. #2
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    Zitat Zitat von anniekosmetik Beitrag anzeigen
    Hi allerseits!

    Wie weise ich die Ust in meinen Rechnungen korrekt aus?
    Kann ich einfach zum Rechnungsbetrag den Hinweis "inkl 19% MwSt" setzen oder
    müssen der Nettobetrag und der genaue Steuerbetrag auch aufgeführt werden?
    Das muss schon aufgeschlüsselt sein.

    http://www.voitl-sommer.com/voitl/pdf/rechnung.pdf

    copy

  3. #3
    TP-Member anniekosmetik ist auf einem guten Weg
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    Hallo Copy!

    Vielen Dank für deine Antwort. Sieht das genauso bei handgeschriebenen Rechnungen aus,
    und gibt es Unterschiede zwischen Rechnungen für private und gewerbliche Kunden?

    LG, Annie

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    und gibt es Unterschiede zwischen Rechnungen für private und gewerbliche Kunden?
    Rechnungen sind nur für gewerbliche Kunden erforderlich. Ein Privatmann kann aber eine Quittung (Achtung: nicht mit dem umgangsprachlichen Begriff verwechseln ----> Wikipedia) verlangen. Für Beträge unter 150 EUR gibt es noch die Kleinbetragsrechnungen.

    Hier findest du ein paar Musterrechnungen
    http://www.traum-projekt.com/forum/a...rechnungen.pdf

    Zudem bieten die IHK's ganz gute PDFs zum Thema Rechnungsanforderungen auf ihren Internetseiten an. Google hilft.

    Alternativ der Gesetzestext: § 14 UStG bzw. § 33 UStDV

    Oder meine Kollegen im anderen Gebäude:
    http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...177951_L20.pdf

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  5. #5
    TP-Member anniekosmetik ist auf einem guten Weg
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    Vielen Dank Sven, da werd ich mich mal durchwühlen.

    LG, Annie

  6. #6
    TP-Member anniekosmetik ist auf einem guten Weg
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    (...)Ein Privatmann kann aber eine Quittung (Achtung: nicht mit dem umgangsprachlichen Begriff verwechseln ----> Wikipedia) verlangen (...)
    Darf die Quittung dann trotzdem Rechnung heissen?

    LG, Annie

  7. #7
    TP-Member anniekosmetik ist auf einem guten Weg
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    Hm, ich versuchs nochmal anders:

    Darf ich einen Beleg für einen privaten Kunden über seine (Bar-)Zahlung "Rechnung" nennen obwohl es eigentlich eine Quittung ist?

    Und muss diese unterschrieben werden?

    LG Annie

  8. #8
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Ich versteh dein Problem nicht, entweder du gibst dem Kunden eine Quittung - da nimmt man ja wohl einen Quittungsblock - und diese wird normalerweise auch unterschrieben. Steuernummer muss da normalerweise nicht drauf.
    Oder du schreibst dem Kunden eine Rechnung und da wird der Barzahler imho selbst drauf achten das da irgendwo ein "Bezahlt"-Vermerk drauf ist. Unterschrieben muss die Rechnung wiederum nicht, allerdings wird der "Bezahlt"-Vermerk normalerweise abgezeichnet.

    Worum geht es dir genau?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
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    Zitat Zitat von anniekosmetik Beitrag anzeigen
    Hm, ich versuchs nochmal anders:

    Darf ich einen Beleg für einen privaten Kunden über seine (Bar-)Zahlung "Rechnung" nennen obwohl es eigentlich eine Quittung ist?
    Du _darfst_ auch Privatkunden Rechnungen ausstellen. Du _musst_ es halt nicht. Spricht ja auch nichts dagegen, heutzutage bekommt man auch als Privatkunde überall 'ne Rechnung ...

    Und muss diese unterschrieben werden?
    Rechnungen zu unterschreiben, sollte man sich gar nicht erst angewöhnen. Wenn die Rechnung schon bezahlt ist, mach halt 'nen "Bezahlt"-Stempel drauf.

    copy

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