Hi,
wenn du die "Jahresrechnung" in ausgedruckter Form nutzt, brauchst du die einzelnen PDF Rechnungen nicht archivieren. Es langt dann die Hardcopy Printform vom rechnungstellenden Unternehmen.
Vorsteuer kannst du dann auch ohne Gefahr geltend machen.
Die PDF-Rechnungen kannst du tatsächlich nur verwenden - in sachen Vorsteuerabzug - wenn sie eine qualifizierte elektronische Signatur aufweisen. Wenn du die Vorsteuer bei elektronischen Rechnungen geltend machen willst, bist du auch automatisch verpflichtet diese zu archivieren (wie sonst auch üblich 10 Jahre). Setzt du eRechnungen ohne Signatur vorsteuertechnisch ab, läufst du Gefahr, dass das Finanzamt die nicht anerkennt und du bei einer Steuerprüfung die gezogene Vorsteuer inkl. Zinsen zurückzahlen musst.
LG


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