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Thema: Firmenwagen zu 100% abschreiben ?

  1. #1
    TP-Member frankyhh macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jun 2005
    Beiträge
    49

    Firmenwagen zu 100% abschreiben ?

    Hallo zusammen,
    über Firmenwagen und 1% Regelung/Fahrtenbuch etc. wurde schon viel geschrieben.....
    Trotz Suchfunktion habe ich dennoch eine Frage , die mir keine "Ruhe" lässt.

    Im letzten Jahr habe ich meinen Privat PKW mit der 30 cent- Regelung pro gefahrenen Kilometer abgerechnet.

    Nun möchte ich mir einen Firmenwagen zulegen, der auch schön mit Werbung beklebt ist, um noch ein wenig mehr aufzufallen. Außerdem ist der private Wagen zu klein geworden, was die Transporte für mein Geschäft betrifft.

    Also, lange Rede kurzer Sinn - ein (kleiner) Transporter muss her.

    meine erste Wahl fiel auf einen "reinen" Kastenwagen mit 2 Sitzplätzen- und mein Gedankengang war das das Finanzamt diesen ja eigentlich zu 100% anerkennen muss, da
    a) ich noch einen Privatwagen habe
    b) Der Wagen als Transporter (LkW) mit Ladefläche zugelassen wird
    c) ich ihn nicht privat nutze (siehe Punkt a)

    Nun sagte meine Frau jedoch , ein KombiTransporter sei sinnvoller, da ich ja hin und wieder mehr als 1 Person mit zu den Aufträgen nehmen muss.

    Meine Wahl fiel dann auf dem Fiat Fiorino Kombi - also nicht Kastenwagen.

    Super teil, da die Rücksitzbank komplett entnehmbar ist und dann eben als Ladefläche genutzt werden kann..

    Nun habe ich jedoch bedenken, ob das Finanzamt diesen Wagen zu 100% als Betriebsausgabe anerkennt (und ich alle Kosten für diesen Wagen abschreiben kann)-

    oder , ob mir einfach "Unterstellt" wird, "Rücksitzbank" gleich Familienauto- also
    1% Regelung oder Fahrtenbuch.

    Ist jemand in der gelichen Situation ? bzw. kann mir Auskunft geben?

    Bin für jede Info dankbar !

    PS: Tut zwar nicht direkt zur Sache, aber Wagen soll geleast werden

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Hi,

    das ist mit Sicherheit ein Punkt über den sich bei einer Betriebsprüfung streiten lässt.

    Die 100%ige betriebliche Nutzung kannst du aber mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch belegen. Ist zwar ein gewisser Aufwand, aber wenn das Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt wird, dann ist das m.E. wasserdicht.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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