Hallo,
ich hoffe das mir hier einer helfen kann.
Ich verkaufe als Treuhänder im Auftrag meiner Kunden gegenstände über Ebay. Leider konnte ich nirgendswo im Umsatzsteuerrecht eine Regelung dazu finden.
Der fall ist wie folgt mit einfachen Zahlen.
Ein Kunde bringt mir eine menge von 25 gegenständen, die ich in seinem Auftrag über Ebay verkaufe.
Nach dem Verkauf liste ich alle Verkauften gegenstände mit dem jeweiligen Umsatz auf und bilde dann eine Summe.
Von dieser Summe ziehe ich mir dann 10% für Ebaygebühren und meinen Arbeitsaufwand ab. Ebenfalls ziehe ich ggf. offene Forderungen von diesem Betrag ab.
die Ebay käufer zahlen dann natürlich den Kaufpreis plus die Versandkosten, welche ich 1 EURO über denen der Post taxiere.
Nun meine Frage.
Was muss ich mit Umsatzsteuer ausweisen?
Die Gegenstände, die ich als Treuhänder (im Fremden Namen und Fremder Rechnung) für den Kunden verkaufe ?
Die in Rechnung gestellten Gebühren sicher, mit 19% (sonstige leistung)
Das erhaltene Porto sicher, aber mit wieviel Prozent? 19% oder 7%
=> hier bin ich am grübeln, da die Waren mit einem Regelsatz von 7% versteuert werden (nebenleistung = schicksal der hauptleistung) aber ist jetzt die hauptleistung der Treuhandsverkauf oder die in Rechnung gestellte Ebaygebühr???
Die von mir an den Kunden verkaufen waren mit 7% die ich ggf. als Forderung von dem Treuhandverkauf abziehe.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand etwas helfen könnte und mir ggf. auch die entsprechenden Rechtsvorschriften sagen könnte wie § im USTG oder USTDV bzw. wenn was in den Richtlinien Steht oder sogar BFH/BGH Urteile.
Danke an alle die sich beteiligt haben.
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