Naja, ich würde schon 'nen Zettel machen mit den relevanten Daten wie Kaufdatum, Kaufpreis, wo gekauft... und dazu dann die "Beweise" für den jetzigen Wert.
Wie schon in der Überschrift.
Wenn ich eine private EInlage tätige und den momentanen Wert an verkauften Online Aktionen festsetze ABER keinen Belege (Kassenbon) mehr habe, muss ich dann zusätzlich zu den EBay Ausdrucken einen Eigenbeleg schreiben?
(ein kleines ja oder nein reicht)
Danke
Naja, ich würde schon 'nen Zettel machen mit den relevanten Daten wie Kaufdatum, Kaufpreis, wo gekauft... und dazu dann die "Beweise" für den jetzigen Wert.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ja danke dorintia,
werde ich machen.
Und um mir die Frage zum Eigenbeleg mal selber zu beantworten
"Ohne Beleg keine Ausgabe" (habe ich mal irgendwo gelesen)
Also wenn der originale Beleg weg ist, MUSS ich ja einen Eigenbeleg schreiben, da ja sonst es nicht als Ausgabe angelegt werden kann....richtig?
Danke
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