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Thema: Befreiung Umsatzsteuer - Kleinunternehmer

  1. #1
    TP-Junior Jataner macht alles soweit korrekt
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    Befreiung Umsatzsteuer - Kleinunternehmer

    Gute Tag,

    ich habe meine Steuererklärung für 2008 abgegeben und das mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Ich erhalte noch 240 Euro, wenn ich jedes Quartal eine Voranmeldung abgeben würde. Außerdem hat man mir gesagt, ich würde dadurch auf automatisch auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.

    Meine Frage ist jetzt, ob ich nachträglich meinen Status als Kleinunternehmer beantragen kann und wie ich jetzt vorgehen kann? ich habe Einnahmen von 4000 Euro mit dem Nebengewerbe gehabt und Ausgaben von knapp 5000 Euro.

    Bye
    Jataner

  2. #2
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    Wie hast du deine Rechnungen geschrieben?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior Jataner macht alles soweit korrekt
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    die rechnungen habe ich mit ausgewiesener mehrwertsteuer geschrieben. ich frag mich, ob ich jetzt trotzdem noch als kleinunternehmer behandelt werden kann, oder ob ich einen antrag auf befreiung zur abgabe von vierteljährlichen anträgen auf vorauszahlungen stellen soll?

    bye
    jataner

  4. #4
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    *vorunverständnisdenkopfschüttel*

    Was hast du denn im Fragebogen angekreuzt?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior Jataner macht alles soweit korrekt
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    ich habe die steuererklärung mit dem wiso sparbuch 2009 erstellt. dort habe ich aufgelistet welche kosten ich hatte (5000 euro) und beim punkt rechnungen habe ich meine geschriebenen rechnungen aufgeführt.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Jataner Beitrag anzeigen
    ich habe die steuererklärung mit dem wiso sparbuch 2009 erstellt. dort habe ich aufgelistet welche kosten ich hatte (5000 euro) und beim punkt rechnungen habe ich meine geschriebenen rechnungen aufgeführt.
    Dorintia meint, was du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung des FA angegeben hast, nach Anmeldung deines Gewerbes ....

    Wie ich das sehe, schuldest du dem FA die eingenommene Umsatzsteuer aus 2008 und wirst so weiter machen wie bisher - nur dass du eben die USt jetzt fristgerecht anmeldest und abführst.

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  7. #7
    TP-Junior Jataner macht alles soweit korrekt
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    ich habe angegeben, dass ich nicht mehr als 800 euro gesamtumsatz hätte, und dass ich die kleinunternehmerregelung beanspruchen möchte. leider habe ich bei meiner steuererklärung rechnungen mit ausgewiesener mwst mitgeschickt. weshalb man mir am telefon gesagt hat, dass ich darauf verzichten würde als kleinunternehmer angesehen zu werden. das will ich aber nicht. was soll ich jetzt tun?

    bye
    jataner

  8. #8
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    Hast du Firmen als Kunden?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
    TP-Junior Jataner macht alles soweit korrekt
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    ich habe überwiegend private kunden. ich habe aber schon zwei-dreimal den firmennamen auf meiner rechnung angegeben.

    bye
    jataner

  10. #10
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    Ob du deinen Firmennamen angegeben hast wollte ich nicht wissen.

    Wenn du ausschließlich Privatkunden hattest, mach umgehend einen Termin beim FA, schildere denen dein Problem und bitte darum deine Steuererklärung revidiert abgeben zu dürfen um die Kleinunternehmerregelung beizubehalten.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  11. #11
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    hast du einen USt-Bescheid bekommen für das Jahr 2008???

    wenn nein, anrufen und sagen, dass du nicht optierst. Auf der USt bleibst du jedoch sitzen, sofern du die Rechnungen nicht korrigierst (sollte vorher mit Kunden abgesprochen werden).

    wenn ja, und die Einspruchsfrist ist abgelaufen, ist der Zug abgefahren.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  12. #12
    TP-Junior Jataner macht alles soweit korrekt
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    ich habe morgen einen termin beim fa gemacht um die steuererklärung zu revidieren. einen ust bescheid habe ich noch nicht erhalten. ich berichte morgen ob ich die kleinunternehmerregelung doch noch in anspruch nehmen kann. wie müsste ich denn dann meine steuererklärung abgeben? ich bleibe ja definitiv sicher unter 17500 euro.

    bye
    jataner

  13. #13
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    Zitat Zitat von Jataner Beitrag anzeigen
    ich habe angegeben, dass ich nicht mehr als 800 euro gesamtumsatz hätte,
    Hattest dann aber 4000,-. In welchem Zeitraum denn? Die 17.500,- gelten für das ganze Jahr, wenn du dein Gewerbe irgendwann im laufenden Jahr angemeldet hast, ist die Grenze entsprechend niedriger ...

    und dass ich die kleinunternehmerregelung beanspruchen möchte. leider habe ich bei meiner steuererklärung rechnungen mit ausgewiesener mwst mitgeschickt.
    Leider hast du die Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausgewiesen und von deinen Kunden eingenommen. Da ist das Problem entstanden, nicht erst mit deiner Steuererklärung.

    weshalb man mir am telefon gesagt hat, dass ich darauf verzichten würde als kleinunternehmer angesehen zu werden. das will ich aber nicht. was soll ich jetzt tun?
    Kommt darauf an. Entweder das, was dorintia vorgeschlagen hat oder nichts - falls das zutrifft, was Sven geschrieben hat. Dann kannst du nichts mehr machen.

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  14. #14
    TP-Junior Jataner macht alles soweit korrekt
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    meinen firmennamen gebe ich natürlich immer an. zweimal habe ich einen firmennamen als empfänger der rechnung mit angegeben. die 4000 euro habe ich im jahr eingenommen.

    vielen dank an der stelle erstmal für die ganzen antworten - sie haben schon sehr geholfen.


    gruß
    jataner

  15. #15
    TP-Member petit macht alles soweit korrekt
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    Vielleicht solltest du dein Unternehmen aber auch mit Regelbesteuerung weiterlaufen lassen. Vielleicht, wie gesagt: Du hast gesagt, du hast 4000 (incl. Steuer?) Gewinn bei 5.000 (incl. Steuer?)Kosten. Dann hast du doch eventuell auch für diese 5000 die Vorsteuer an die Lieferanten bezahlt, die du dann vom Finanzamt zurückbekommen könntest, das wäre dann ja eigentlich mehr als du zu zahlen hättest für die einkassierte Mehrwertsteuer. Es kommt also sehr darauf an, wie es mit dem Gewerbe weitergehen wird...

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