Alles, was nötig ist, deine Geschäftstätigkeit gegenüber einem Außenstehenden Dritten, dem Prüfer nämlich, plausibel zu machen.
Woher sollen wir denn wissen, was bei dir noch so anfällt?-Fahrtkostenabrechnung
-Kontoauszüge
-Rechnungen/Quittungen
-Umsatzsteuervoranmeldungen
-Übermittlungen der Sozialabgaben
was noch?
Zum "Brauchen" gibt es keine Vorschriften, wenn es dir hilft, kannst du eines führen. Wenn du Bargeschäfte machst empfiehlt sich ein Kassenbuch ...Braucht man auch ein Buchungsjournal, wo jeder Vorfall zu sehen ist?
Du darfst soviel nehmen wie du willst. Du bist das Unternehmen, was an Gewinn übrig bleibt, musst du natürlich als Einkommen versteuern. Das solltest du vor dem Ausgeben bedenken.Braucht man auch Kontoblätter, wie zum Beispiel Kasse / Bank / Einnahmen / Ausgaben usw. extra ausgedruckt sind?
Wie sieht es aus mit Privateinlagen und Privatentnahmen?
Wieviel darf man monatlich Privat entnehmen als verheirateter mit einem Kleinkind?
Eine 'Privatentnahme' im eigentlichen Sinn gibt es ja beim Einzelunternehmer nicht, der (versteuerte) Gewinn ist ja sowieso seiner und mit dem kann er machen, was er will. Der Einzelunternehmer entnimmt dem Unternehmen ja nichts, weil er kein Unternehmen hat, sondern das Unternehmen ist.Reicht es dann, wenn man am Geschäftsjahresende (31.12.) die Gesamthöhe der Privateinnahmen und Privatentnahmen schreibt oder muss man das monatlich bzw. dann aufschreiben, wann man das auch entnommen hat?
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