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Thema: Buchführung

  1. #1
    TP-Member melisa30 ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Buchführung

    Hallo zusammen,

    zuerst einmal vielen Dank, dass es so ein schönes Forum gibt! Bin durch google.de auf diese Seite gestossen und hoffe, dass man hier einige Fragen von mir beantworten kann. Ich werde mir auch einen Steuerberater nehmen aber vorweg möchte ich selber mich schlau machen...

    Es geht um ein Gewerbe, wo einige 400 Euro-Jobber tätig seien werden und der Gewerbeinhaber auch tätig sein wird. Es geht um ca. 20-40 tausend Euro Umsatz pro Jahr.

    Wenn man ein Geschäftsjahr abgeschlossen hat, was sollte in dem Ordner alles enthalten sein? Was verlangen die Betriebsprüfer/das Finanzamt?

    -Fahrtkostenabrechnung
    -Kontoauszüge
    -Rechnungen/Quittungen
    -Umsatzsteuervoranmeldungen
    -Übermittlungen der Sozialabgaben

    was noch?


    Braucht man auch ein Buchungsjournal, wo jeder Vorfall zu sehen ist?

    Braucht man auch Kontoblätter, wie zum Beispiel Kasse / Bank / Einnahmen / Ausgaben usw. extra ausgedruckt sind?

    Wie sieht es aus mit Privateinlagen und Privatentnahmen?

    Wieviel darf man monatlich Privat entnehmen als verheirateter mit einem Kleinkind?

    Reicht es dann, wenn man am Geschäftsjahresende (31.12.) die Gesamthöhe der Privateinnahmen und Privatentnahmen schreibt oder muss man das monatlich bzw. dann aufschreiben, wann man das auch entnommen hat?

    Ich hoffe, ich habe nicht zu unverständlich gefragt.

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

    Lg Melisa

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von melisa30 Beitrag anzeigen
    Es geht um ein Gewerbe, wo einige 400 Euro-Jobber tätig seien werden und der Gewerbeinhaber auch tätig sein wird. Es geht um ca. 20-40 tausend Euro Umsatz pro Jahr.

    Wenn man ein Geschäftsjahr abgeschlossen hat, was sollte in dem Ordner alles enthalten sein? Was verlangen die Betriebsprüfer/das Finanzamt?
    Alles, was nötig ist, deine Geschäftstätigkeit gegenüber einem Außenstehenden Dritten, dem Prüfer nämlich, plausibel zu machen.

    -Fahrtkostenabrechnung
    -Kontoauszüge
    -Rechnungen/Quittungen
    -Umsatzsteuervoranmeldungen
    -Übermittlungen der Sozialabgaben

    was noch?
    Woher sollen wir denn wissen, was bei dir noch so anfällt?

    Braucht man auch ein Buchungsjournal, wo jeder Vorfall zu sehen ist?
    Zum "Brauchen" gibt es keine Vorschriften, wenn es dir hilft, kannst du eines führen. Wenn du Bargeschäfte machst empfiehlt sich ein Kassenbuch ...

    Braucht man auch Kontoblätter, wie zum Beispiel Kasse / Bank / Einnahmen / Ausgaben usw. extra ausgedruckt sind?

    Wie sieht es aus mit Privateinlagen und Privatentnahmen?

    Wieviel darf man monatlich Privat entnehmen als verheirateter mit einem Kleinkind?
    Du darfst soviel nehmen wie du willst. Du bist das Unternehmen, was an Gewinn übrig bleibt, musst du natürlich als Einkommen versteuern. Das solltest du vor dem Ausgeben bedenken.

    Reicht es dann, wenn man am Geschäftsjahresende (31.12.) die Gesamthöhe der Privateinnahmen und Privatentnahmen schreibt oder muss man das monatlich bzw. dann aufschreiben, wann man das auch entnommen hat?
    Eine 'Privatentnahme' im eigentlichen Sinn gibt es ja beim Einzelunternehmer nicht, der (versteuerte) Gewinn ist ja sowieso seiner und mit dem kann er machen, was er will. Der Einzelunternehmer entnimmt dem Unternehmen ja nichts, weil er kein Unternehmen hat, sondern das Unternehmen ist.

    copy

  3. #3
    TP-Member melisa30 ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

    Verstehe ich das jetzt richtig.

    Das es eigentlich schon ausreicht, wenn man einen Ordner hat mit einer EÜR, wo man auch die Zahlen dort belegen kann mit Quittungen usw..

    Also man braucht für das FA oder für eine Betriebsprüfung auch kein Buchungsjournal, Kontoblätter usw.? Ist das richtig?

  4. #4
    TP-Insider mogidala hilft, wo's geht mogidala hilft, wo's geht mogidala hilft, wo's geht Avatar von mogidala
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    Beim FA habe ich bisher immer nur die EÜR zusammen mit den Steuererklärungen abgegeben, das hat gereicht. Natürlich sollte man auf Anfrage sämtliche Dokumente parat haben, mit denen man die EÜR plausibel begründen kann (Rechnungen, Belege, Kontoauszüge, Fahrtenbuch, Kassenbuch usw). Ein Journal ist da sicherlich auch nicht verkehrt, schon allein für dich um den Überblick zu behalten.

    Eine "richtige" Buchhaltung mit Kontierung musst du als Einzelunternehmer ja nicht machen.

    Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
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  5. #5
    TP-Member melisa30 ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Zitat Zitat von mogidala Beitrag anzeigen
    Eine "richtige" Buchhaltung mit Kontierung musst du als Einzelunternehmer ja nicht machen.
    Hallo Mogidala,

    also eine richtige Buchhaltung mit Journal, Konten usw. muss man nicht machen?

    was ist das nötigste was man braucht?

  6. #6
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
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    man muss nicht, aber wie wollen Sie sonst eine vernünftige EÜR machen? Und wenn Sie eine EDV-Buchhaltung machen, müssen Sie diese auch zur Überprüfung bereithalten!

    E.

  7. #7
    TP-Member melisa30 ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Zitat Zitat von eugenie Beitrag anzeigen
    man muss nicht, aber wie wollen Sie sonst eine vernünftige EÜR machen? Und wenn Sie eine EDV-Buchhaltung machen, müssen Sie diese auch zur Überprüfung bereithalten!

    E.
    Eine vernünftige EÜR geht auch ohne Buchungsjournal und ohne einige Konten, wie zum Beispiel Kasse, Privateinlagen/entnahmen usw..

    Natürlich muss man Rechnungen und Quittungen usw. aufbewahren das ist auch mir schon klar.

  8. #8
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    Zitat Zitat von eugenie Beitrag anzeigen
    man muss nicht, aber wie wollen Sie sonst eine vernünftige EÜR machen? Und wenn Sie eine EDV-Buchhaltung machen, müssen Sie diese auch zur Überprüfung bereithalten!

    E.
    Und wie das geht! Sogar auf Papier und ohne PC. Hat der Betriebsprüfung übrigends stand gehalten, es gab nichs zu meckern.
    Zitat Zitat von Medienmacher
    Realität 2.0 statt Xing & Co || Aufträge bekommt man im Internet, Kunden nicht!
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  9. #9
    TP-Member melisa30 ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Zitat Zitat von Medienmacher Beitrag anzeigen
    Und wie das geht! Sogar auf Papier und ohne PC. Hat der Betriebsprüfung übrigends stand gehalten, es gab nichs zu meckern.
    endlich mal eine Antwort, die mich erfreut...

    Herr Medienmacher man braucht doch kein Buchungsjournal, keine Kontoblätter und muss auch die Privatentnahmen, einlagen usw. nicht auflisten, oder?

    Es reicht doch wenn man eine EÜR hat und die Zahlen darauf auch belegen kann, oder?

  10. #10
    TP-Supporter Medienmacher bringt sich richtig ein Medienmacher bringt sich richtig ein Avatar von Medienmacher
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    Zitat Zitat von melisa30 Beitrag anzeigen
    endlich mal eine Antwort, die mich erfreut...

    Herr Medienmacher man braucht doch kein Buchungsjournal, keine Kontoblätter und muss auch die Privatentnahmen, einlagen usw. nicht auflisten, oder?

    Es reicht doch wenn man eine EÜR hat und die Zahlen darauf auch belegen kann, oder?
    Bitte nicht falsch verstehen!

    Eine EÜr alleine reicht nicht! Du musst natürlich jede Einnahme und Ausgabe dokumentieren und belegen können. Dazu musst du diese eben auch schriftlich festhalten. Ob du dies nun kontierst oder untereinander auflistest ist relativ egal, aber jeder Cent muss zwingend schriftlich festgehalten werden.

    Dazu gehören eben auch Privatentnahmen, Einlagen, Barauszahlungen, unentgeldliche Wertabgaben, und so weiter und so fort....
    Zitat Zitat von Medienmacher
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  11. #11
    TP-Member melisa30 ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Danke für die Antworten!

    Habe mir sehr geholfen!

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