hilft es, wenn Sie die richtige Zahl nehmen: 17.500,--!!??
E.
Hallo, habe ien Frage zu 17.000 € Umsatzgrenze für Kleinunternehmer...
im Jahr der Gründung dürfen ja die 17.000 € nicht überschritten werden, wenn der KU-Status mit U-Steuer Befreiung beibehalten werden soll. Ich verstehe auch, dass bei Gründung nach dem 1.1. die 17.000 Grenze entsprechend angepasst wird.
Wie verhält es sich aber nun bei einer Unternehmensgründung mitten in einem bestimmten Monat, sagen wir mal dem 12. Juni?
Wird die 17.000 Grenze dann tagesgenau beachtet? Also 17.000 / 12 * 7 (für Juli bis Dez) plus 17.000 / 12 * 18/30 (für Juni)? Oder wird der Einfachheit vom FA erst ab 1.7. oder ab 1.6. gerechnet?
Bei mir ist der Umsatz so knapp an der 17.000 Grenze, dass die Frage entscheidend ist ob ich den KU-Status mit U-Steuer Befreiung behalten kann.
Vielen Dank im Voraus für die Klärung!!!!!!!!!!!
hilft es, wenn Sie die richtige Zahl nehmen: 17.500,--!!??
E.
leider nein
auch damit wäre ich aufs Jahr hochgerechnet knapp über 17.500,-
Mit würde nur helfen wenn es tagesgenau berechnet würde oder der Monat anteilsmäßig.
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html
§ 19 Abs. 3 letzter Satz UStG
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Sven, you made my day :-)
Also zumindest wenn ichs richtig verstanden habe, kann ich den angefangenen Juni auch einrechnen. Im schlimmsten Fall für mich wärs tagesgenau, was mich auch noch sicher unter die 17.500 bringt. Tödlich (nicht im Wortsinn) wäre nur gewesen, wenn ich erst ab dem 1. des Folgemonats, also ab 1.7. hätte rechnen dürfen.
Allerletzte Frage... ich hatte weder im (angefangenen) Juni, noch im Dezember Umsätze. Wann ich genau die Einnahmen hatte, spielt doch keine Rolle, right? Es wird immer der Zeitpunkt Geschäftsgründung bis 31.12. zugrundegelegt?
ja, immer volle Monate!
E.
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