die dürft ihr behalten.
Gruß
Sven
Hallo,
wir haben bis Ende 2008 unsere Geschäfte im Rahmen der Kleinunternehmerregelung getätigt. In 2009 wechseln wir zur Regelbesteuerung. Hierzu habe ich nun ein Problem:
Wir haben Dez. 2008 Waren bestellt in Höhe von rd. 2300 € netto zzgl. 19 % MWSt. Diese Waren wurden noch in 2008 geliefert und auch in 2008 vollständig bezahlt. Jetzt wurde aber im Jan. 09 ein Teil der Ware wieder an den Lieferanten zurückgegeben im Wert von 900,- € netto. Der Gutschriftsbetrag i.H.v 1071,- € (incl. MWSt) wurde nun im Jan. unserem Konto gutgeschrieben.
Müssen wir nun die MWSt der Rücklieferung an das FA abführen oder dürfen wir sie behalten, da das ursprüngliche Geschäft ja noch aus einer Lieferung von 2008 stammt?
die dürft ihr behalten.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Hallo Sven,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Das sind doch mal gute Neuigkeiten
Grüße
madewe
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