+ Antworten
Ergebnis 1 bis 15 von 15

Thema: Einkommenssteuererklärung Pflicht wenn kein Gewinn?

  1. #1
    TP-Junior tausendbriefe macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2009
    Ort
    Osnabrück
    Beiträge
    7

    Einkommenssteuererklärung Pflicht wenn kein Gewinn?

    Guten Tag,

    ich habe gerade dieses tolle Forum gefunden und hoffe, mir kann jemand weiterhelfen. Meine Frage: Muss ich für 2008 eine Steuererklärung abgeben?

    Ich bin Student und beziehe Halbwaisenrente. Abzüglich der Ausbildungskosten liege ich einige 100 Euro unter der Steuerfreibetragsgrenze. Dafür habe ich noch nie eine Steuererklärung abgegeben.

    Seit August 2008 bin ichzusätzlich nebenberuflich als Dozent (freiberuflich) tätig. Die Ausgaben im Jahr 2008 übertreffen die Einnahmen bei weitem.

    Vielen Dank!
    tausendbriefe

  2. #2
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
    Registriert seit
    May 2007
    Beiträge
    407
    Hallo,

    Sie schreiben also Rechnungen, die die Uni als Ausgabe absetzt? Und Sie haben Sie als "Dozenmt" steuerlcih angemeldet? Dann wird das Finanzamt eine EÜR und ESt-Erklärung erwarten und Sie ggf. dazu auffordern, wenn Sie es nicht machen!

    E.

  3. #3
    TP-Junior tausendbriefe macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2009
    Ort
    Osnabrück
    Beiträge
    7
    Hallo,

    die Universität? Die hat doch mit meinen Rechnungen eigentlich wenig zu tun, oder? Ich hatte nur dazu geschrieben, was ich hauptberuflich mache, damit meine Frage verständlich ist.

    Rechnungen schreibe ich an meine Auftraggeber, ja. Ich habe mich nicht beim Finanzamt angemeldet. Ich war dort und hatte gefragt und man sagte mir, dass eine Mitteilung über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit an das Finanzamt nicht notwendig sei.

    Gruß,
    tausendbriefe

  4. #4
    TP-Supporter Medienmacher bringt sich richtig ein Medienmacher bringt sich richtig ein Avatar von Medienmacher
    Registriert seit
    Mar 2008
    Beiträge
    350
    Wenn du Verlust machst, brauchst du auch keine Steuern zahlen, es ist je keine wertschöpfung ergangen. Der Verlust wird angerechnet und senkt spätere Steuerlasten. Und eine Steuererklärung ist für freiberufliche, sowie für Tätigkeiten aus selbstständiger Arbeit und Einahmen aus Gewerbebetrieb anzufertigen, bei der natürlich das gesamte Einkommen erklärt werden muss.
    Zitat Zitat von Medienmacher
    Realität 2.0 statt Xing & Co || Aufträge bekommt man im Internet, Kunden nicht!
    Silence! I kill you! Me² Me² Me² Me² Me² Me² Me²

  5. #5
    TP-Junior tausendbriefe macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2009
    Ort
    Osnabrück
    Beiträge
    7

    Smile

    Genau das war meine Frage, ob ich überhaupt eine Steuerklärung abgeben muss, wenn ich deutlich mehr Ausgaben habe als Einnahmen. Dann werde ich die kommenden Tage einen Steuerberater aufsuchen müssen.

    Vielen Dank für die Antwort und noch einen schönen Abend.
    Sollte noch jemand einen Hinweis für mich haben, freue ich mich natürlich weiterhin.

    Gruß,
    tausendbriefe

  6. #6
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.320
    Zitat Zitat von tausendbriefe Beitrag anzeigen
    Rechnungen schreibe ich an meine Auftraggeber, ja. Ich habe mich nicht beim Finanzamt angemeldet. Ich war dort und hatte gefragt und man sagte mir, dass eine Mitteilung über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit an das Finanzamt nicht notwendig sei.
    Das bezweifle ich. Stellst du denn Umsatzsteuer in Rechnung?

    Auf die Schnelle:

    "Freiberufler müssen sich selbst beim Finanzamt anmelden, da dieses nicht vom Gewerbeamt verständigt wird."

    http://www.foerderland.de/126.0.html


    "Hinweis: Freiberufler unterliegen nicht der Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt. Sie müssen dem zuständigen Finanzamt die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit mitteilen. Das Finanzamt entscheidet, ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich anzuerkennen ist."

    http://www.ulm.de/politik_verwaltung...,4402,4159.htm

    Zitat Zitat von tausendbriefe Beitrag anzeigen
    Genau das war meine Frage, ob ich überhaupt eine Steuerklärung abgeben muss, wenn ich deutlich mehr Ausgaben habe als Einnahmen.
    Ja, denn woher soll das FA wissen, was du einnimmst und ausgibst und wer sagt, das alles, was du als Ausgabe betrachtest, sich auch steuerlich auswirkt? Mitunter gibt es da die abenteuerlichsten Vorstellungen darüber, was 'absetzbar' wäre ...

    copy

  7. #7
    TP-Junior tausendbriefe macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2009
    Ort
    Osnabrück
    Beiträge
    7
    Nein, ich bin nebenberuflich tätig und weise als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer aus. Ich habe beim Finanzamt extra nachgefragt und mir wurde gesagt, dass es verschiedene Vorteile hat, wenn ich die Tätigkeit melde, ich sei aber nicht verpflichtet.


    Gruß,
    tausendbriefe

  8. #8
    TP-Supporter Medienmacher bringt sich richtig ein Medienmacher bringt sich richtig ein Avatar von Medienmacher
    Registriert seit
    Mar 2008
    Beiträge
    350
    Zitat Zitat von tausendbriefe Beitrag anzeigen
    ich sei aber nicht verpflichtet.
    Das dachte Zumwinkel sich sicher auch.

    Du bist wahrscheinlich an einen einfach Verwaltungsfachangestellten (Aktenschieber) geraten der von Stuerrecht bisher nicht wirklich etwas gehört hat.
    Zitat Zitat von Medienmacher
    Realität 2.0 statt Xing & Co || Aufträge bekommt man im Internet, Kunden nicht!
    Silence! I kill you! Me² Me² Me² Me² Me² Me² Me²

  9. #9
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.320
    Zitat Zitat von tausendbriefe Beitrag anzeigen
    Nein, ich bin nebenberuflich tätig und weise als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer aus. Ich habe beim Finanzamt extra nachgefragt und mir wurde gesagt, dass es verschiedene Vorteile hat, wenn ich die Tätigkeit melde,
    Welche denn?

    ich sei aber nicht verpflichtet.
    Wie gesagt, das bezweifle ich .

    copy

  10. #10
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    wenn das zvE weniger als 7.664 EUR beträgt braucht keine Steuererklärung abgegeben werden, § 56 EStDV. Liegt es darüber ist eine abzugeben, es sei denn § 46 EStG sagt in Arbeitnehmerfällen etwas anderes.
    Wenn das FA jedoch dazu auffordert eine ESt-Erklärung abzugeben, hat dies auch zu erfolgen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  11. #11
    TP-Junior tausendbriefe macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2009
    Ort
    Osnabrück
    Beiträge
    7
    Ich habe das, was Sven geschrieben hat, gerade mal nachgelesen. § 56 EStDV verstehe ich so, dass ich keine Steuererklärung abgeben muss. Eigentlich eindeutig die Vorschrift.

    Gruß,
    tausendbriefe

  12. #12
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.320
    Zitat Zitat von tausendbriefe Beitrag anzeigen
    Ich habe das, was Sven geschrieben hat, gerade mal nachgelesen. § 56 EStDV verstehe ich so, dass ich keine Steuererklärung abgeben muss. Eigentlich eindeutig die Vorschrift.
    Leg' doch einfach mal Zahlen auf den Tisch. Und zwar die Zahlen, die dein Einkommen betreffen - nicht das, was du als Ausgaben betrachtest. Wir hatten hier IIRC schon Leute, die ihre Bettwäsche als Betriebsausgabe geltend machen wollten ...

    copy

  13. #13
    TP-Junior tausendbriefe macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2009
    Ort
    Osnabrück
    Beiträge
    7
    Hallo,

    hier kommen die Zahlen. Bitte nur durchlesen, wer die Zeit dafür hat. Ich möchte niemanden für seine Gutmütigkeit ausnutzen.

    Teil 1: Halbwaisenrenten

    Halbwaisenrenten 2008: 7.858,00 Euro

    Davon abzuziehen:

    Kosten Repetitorium (zur Vorbereitung auf das Examen): 1.305,00 Euro
    Bücher und Gesetze fürs Studium: 250,00 Euro
    Wissenschaftliche Zeitschriften: 20,00 Euro

    Das macht: 6.283,00 Euro

    Ich liege also deutlich unter dem Steuerfreibetrag von 7664,00 Euro, selbst wenn (was sehr unwahrscheinlich ist) die Repetitorkosten nicht akzeptiert würden.

    Teil 2: Nebenberufliche (freiberufliche selbstständige) Tätigkeit

    Hinweis: Ich fahre jedes Mal zu einem neuen Kunden (unbekannte Strecke) und habe Fahrten von bis zu 250 km.

    Einnahmen durch Dozententätigkeit: 900,00 Euro

    Davon abzuziehen:

    3300 km Fahrt zu Kunden und zurück: 990,00 Euro
    Kauf eines Beamers: 255,00 Euro
    Reparaturkosten für alten Laptop: 100,00 Euro
    Kauf eines Laptops: 479,00 Euro
    Kauf eines Navigationssystem: 155,00 Euro
    Kauf von Schreibmaterialien: 30,00 Euro
    Visitenkartendruck: 9,00 Euro
    Kauf weiterer Unterrichtshilfsmittel: 100,00 Euro

    Das macht: -1218,00 Euro

    Selbst wenn einzelnes nicht akzeptiert wird, liege ich doch ganz klar im Minus. Oder?

    Vielen Dank allen, die sich die Mühe gemacht daben, das durchzulesen.

    Gruß,
    tausendbriefe

  14. #14
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    die Halbwaisenrente wird nur zum Ertragsanteil berücksichtigt.

    Bei den Wirtschaftsgütern des Gewerbes hast du diese hoffentlich im Rahmen der Abschreibung angesetzt - ansonsten: meine Signatur, Steuerinfothread.

    Insgesamt deutlich unter 7.664 EUR.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  15. #15
    TP-Junior tausendbriefe macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2009
    Ort
    Osnabrück
    Beiträge
    7

    Smile

    Danke!

    Gruß,
    tausendbriefe

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 18.06.2007, 08:34
  2. Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 24.02.2007, 11:34
  3. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 18.10.2002, 10:34
  4. wenn ein user kein flash hat ???
    Von ussystem im Forum Flash & Multimedia
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 27.11.2001, 08:23
  5. Alternatives Bild wenn kein Flashplugin vorhanden!
    Von mastergery im Forum Flash & Multimedia
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 09.04.2001, 21:23

Stichworte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51