Hallo,
Sie schreiben also Rechnungen, die die Uni als Ausgabe absetzt? Und Sie haben Sie als "Dozenmt" steuerlcih angemeldet? Dann wird das Finanzamt eine EÜR und ESt-Erklärung erwarten und Sie ggf. dazu auffordern, wenn Sie es nicht machen!
E.
Guten Tag,
ich habe gerade dieses tolle Forum gefunden und hoffe, mir kann jemand weiterhelfen. Meine Frage: Muss ich für 2008 eine Steuererklärung abgeben?
Ich bin Student und beziehe Halbwaisenrente. Abzüglich der Ausbildungskosten liege ich einige 100 Euro unter der Steuerfreibetragsgrenze. Dafür habe ich noch nie eine Steuererklärung abgegeben.
Seit August 2008 bin ichzusätzlich nebenberuflich als Dozent (freiberuflich) tätig. Die Ausgaben im Jahr 2008 übertreffen die Einnahmen bei weitem.
Vielen Dank!
tausendbriefe
Hallo,
Sie schreiben also Rechnungen, die die Uni als Ausgabe absetzt? Und Sie haben Sie als "Dozenmt" steuerlcih angemeldet? Dann wird das Finanzamt eine EÜR und ESt-Erklärung erwarten und Sie ggf. dazu auffordern, wenn Sie es nicht machen!
E.
Hallo,
die Universität? Die hat doch mit meinen Rechnungen eigentlich wenig zu tun, oder? Ich hatte nur dazu geschrieben, was ich hauptberuflich mache, damit meine Frage verständlich ist.
Rechnungen schreibe ich an meine Auftraggeber, ja. Ich habe mich nicht beim Finanzamt angemeldet. Ich war dort und hatte gefragt und man sagte mir, dass eine Mitteilung über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit an das Finanzamt nicht notwendig sei.
Gruß,
tausendbriefe
Wenn du Verlust machst, brauchst du auch keine Steuern zahlen, es ist je keine wertschöpfung ergangen. Der Verlust wird angerechnet und senkt spätere Steuerlasten. Und eine Steuererklärung ist für freiberufliche, sowie für Tätigkeiten aus selbstständiger Arbeit und Einahmen aus Gewerbebetrieb anzufertigen, bei der natürlich das gesamte Einkommen erklärt werden muss.
Genau das war meine Frage, ob ich überhaupt eine Steuerklärung abgeben muss, wenn ich deutlich mehr Ausgaben habe als Einnahmen. Dann werde ich die kommenden Tage einen Steuerberater aufsuchen müssen.
Vielen Dank für die Antwort und noch einen schönen Abend.
Sollte noch jemand einen Hinweis für mich haben, freue ich mich natürlich weiterhin.
Gruß,
tausendbriefe
Das bezweifle ich. Stellst du denn Umsatzsteuer in Rechnung?
Auf die Schnelle:
"Freiberufler müssen sich selbst beim Finanzamt anmelden, da dieses nicht vom Gewerbeamt verständigt wird."
http://www.foerderland.de/126.0.html
"Hinweis: Freiberufler unterliegen nicht der Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt. Sie müssen dem zuständigen Finanzamt die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit mitteilen. Das Finanzamt entscheidet, ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich anzuerkennen ist."
http://www.ulm.de/politik_verwaltung...,4402,4159.htm
Ja, denn woher soll das FA wissen, was du einnimmst und ausgibst und wer sagt, das alles, was du als Ausgabe betrachtest, sich auch steuerlich auswirkt? Mitunter gibt es da die abenteuerlichsten Vorstellungen darüber, was 'absetzbar' wäre ...
copy
Nein, ich bin nebenberuflich tätig und weise als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer aus. Ich habe beim Finanzamt extra nachgefragt und mir wurde gesagt, dass es verschiedene Vorteile hat, wenn ich die Tätigkeit melde, ich sei aber nicht verpflichtet.
Gruß,
tausendbriefe
wenn das zvE weniger als 7.664 EUR beträgt braucht keine Steuererklärung abgegeben werden, § 56 EStDV. Liegt es darüber ist eine abzugeben, es sei denn § 46 EStG sagt in Arbeitnehmerfällen etwas anderes.
Wenn das FA jedoch dazu auffordert eine ESt-Erklärung abzugeben, hat dies auch zu erfolgen.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Ich habe das, was Sven geschrieben hat, gerade mal nachgelesen. § 56 EStDV verstehe ich so, dass ich keine Steuererklärung abgeben muss. Eigentlich eindeutig die Vorschrift.
Gruß,
tausendbriefe
Hallo,
hier kommen die Zahlen. Bitte nur durchlesen, wer die Zeit dafür hat. Ich möchte niemanden für seine Gutmütigkeit ausnutzen.
Teil 1: Halbwaisenrenten
Halbwaisenrenten 2008: 7.858,00 Euro
Davon abzuziehen:
Kosten Repetitorium (zur Vorbereitung auf das Examen): 1.305,00 Euro
Bücher und Gesetze fürs Studium: 250,00 Euro
Wissenschaftliche Zeitschriften: 20,00 Euro
Das macht: 6.283,00 Euro
Ich liege also deutlich unter dem Steuerfreibetrag von 7664,00 Euro, selbst wenn (was sehr unwahrscheinlich ist) die Repetitorkosten nicht akzeptiert würden.
Teil 2: Nebenberufliche (freiberufliche selbstständige) Tätigkeit
Hinweis: Ich fahre jedes Mal zu einem neuen Kunden (unbekannte Strecke) und habe Fahrten von bis zu 250 km.
Einnahmen durch Dozententätigkeit: 900,00 Euro
Davon abzuziehen:
3300 km Fahrt zu Kunden und zurück: 990,00 Euro
Kauf eines Beamers: 255,00 Euro
Reparaturkosten für alten Laptop: 100,00 Euro
Kauf eines Laptops: 479,00 Euro
Kauf eines Navigationssystem: 155,00 Euro
Kauf von Schreibmaterialien: 30,00 Euro
Visitenkartendruck: 9,00 Euro
Kauf weiterer Unterrichtshilfsmittel: 100,00 Euro
Das macht: -1218,00 Euro
Selbst wenn einzelnes nicht akzeptiert wird, liege ich doch ganz klar im Minus. Oder?
Vielen Dank allen, die sich die Mühe gemacht daben, das durchzulesen.
Gruß,
tausendbriefe
die Halbwaisenrente wird nur zum Ertragsanteil berücksichtigt.
Bei den Wirtschaftsgütern des Gewerbes hast du diese hoffentlich im Rahmen der Abschreibung angesetzt - ansonsten: meine Signatur, Steuerinfothread.
Insgesamt deutlich unter 7.664 EUR.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Danke!
Gruß,
tausendbriefe
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)