Habe Dich persönlich angeschrieben...
schönen Abend noch.
Hallo,
ich habe mein Unternehmen im Jahr 2006 als Kleinunternehmer gegründet und lag mit dem Umsatz auch unterhalb der Grenze von 17.500 Euro. In 2007 wurde der Betrag von 50.000 aber deutlich überschritten. Daher muss ich ab 2008 Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Ich habe allerdings in den Rechnungen von Anfang 2008 noch den Vermerk das die Umsatzsteuer gemäß Kleinunternehmerregelung nicht ausgeweisen wird. Jetzt habe ich eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung und will nichts falsch machen.
Ich habe allen Kunden (Privat Deutschland, Privat EU, Privat außerhalb des Gemeinschaftsgebietes, Geschäftlich Deutschland) jeweils ein Rechung als PDF (nicht signiert) per Email zukommen lassen. Und nur auf ausdrücklichen Wunsch (sehr selten) zusätzlich die Rechnung in Papierform zugestellt. Die Rechnungen habe ich selbst auch nicht ausgedruckt, könnte die Rechnungen aber notfalls reproduzieren. Die Daten sind jeweils in einer Liste gespeichert (Afterbuy) und zudem im Lexware Buchhalter verbucht (verbucht mit korrektem Ausweis der MwSt. wie vom Gesetzgeber vorgesehen).
Um die Verkäufe bei der Umsatzsteur Sonderprüfung plausibel zu machen würde ich jetzt gerne die alten (falschen) Rechnungen korrigieren (mit MwSt Ausweis innerhalb D und EU, bzw. Netto außerhalb der EU), ausdrucken und abheften. Was darf/muss ich dabei beachten? Insbesondere darf/muss ich die alten Rechnungsnummern beibehalten? Gibt es Besonderheiten die für die verschiedenen Kunden (Privat Deutschland, Privat EU, Privat außerhalb des Gemeinschaftsgebietes, Geschäftlich Deutschland) zu beachten sind? Was darf ich sonst machen? Reicht es evtl. sogar schon einfach nur die Rechnungen für die Firmenkunden abgeändert auszudrucken und den Rest nicht zu drucken?
Beispiel: Ein Kunde hat am 1.1.2008 einen Artikel für 50 Euro inkl. Versandkosten gekauft. Ich habe den Artikel am 3.1.2008 verschickt und die Rechnung auch am 3.1.2008 ausgestellt, allerdings mit dem Vermerk das die Umsatzsteuer gemäß Kleinunternehmerregelung nicht ausgeweisen wird. Diese Rechnung würde ich jetzt gerne nachträglich in soweit ändern, dass der vom Kunden bezahlte Betrag von 50 Euro zwar erhalten bleibt, aber auf der Rechnung sollte die enthaltene MwSt in Höhe von 7,98 Euro aufgeführt werden. Den Betrag werde ich natürlich auch an das Finanzamt abführen, es geht mir nur um die richtige Rechnungsstellung. Muss/darf ich die Rechnung entsprechend ändern? Muss/darf ich das Rechnungsdatum / die Rechnungsnummer dabei ändern?
Das Beispiel soll sich auf einen Privatkunden innerhalb Deutschlands beziehen. Zudem hatte ich Privatkunden innerhalb der EU und Privatkunden außerhalb der EU (z.B. USA). Wie verhält es sich bei diesen Rechnungen? Außerhalb der EU muss ich ja sowieso keine MwSt abführen, hier würde ich einfach den Rechnungsbetrag als Netto kennzeichnen und den Zusatz Steuerfreie Lieferung außerhalb des Gemeinschaftsgebiets zufügen. Die Preise sollen sich generell nie ändern.
Die weinigen Firmenkunden in Deutschland haben mir gegenüber nicht erwähnt, das Sie die Artikel gewerblich kaufen wollen. Aber teilweise wurde eine Firmenanschrift als Rechnungsanschrift angegeben. Nur einer dieser Kunden hat mehrere Artikel gekauft, die meisten allerdings nur einzelne Artikel in Haushaltsüblichen Mengen. Auch hier würde ich gerne im Nachhinnein die MwSt auf der Rechnung ausweisen.
Vielen Dank
Habe Dich persönlich angeschrieben...
schönen Abend noch.
mit freundlichen Grüßen
Lexhelfer
Lexware Schulungen, Beratungen & Support
www.fbs-varga.de
“Mich interessiert vor allem die Zukunft, denn das ist die Zeit, in der ich leben werde.” (Albert Einstein)
Ich bringe meine Fragen mal auf den Punkt:
Meine Besteuerungsform hat sich geändert von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung aber ich habe fälschlicherweise Rechnungen gedruckt ohne MwSt auszuweisen. Einige Rechnungen sind noch nichtmal ausgedruckt.
1) Wie kann ich solche Rechnungen korrigieren?
2) Welche Rechnungen muss ich überhaupt ausdrucken bzw. Elektronisch bereithalten?
Grüße
Besprich das als allererstes mal mit den Kunden, die es betrifft. Wenn die nicht mitspielen, gar nicht.
http://www.akademie.de/fuehrung-orga...echnungen.html2) Welche Rechnungen muss ich überhaupt ausdrucken bzw. Elektronisch bereithalten?
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Kein Kunde soll mehr oder weniger Zahlen, ich will den Rechnungsbetrag so lassen wie er ist. Ich will nur den MwSt Betrag und MwSt Satz extra aufführen und den Satz umsatzsteuerbefreit nach Kleinunternehmerregelung streichen. Also wie macht man sowas? Sowas muss doch relativ häufig vorkommen wenn sich die Besteuerungsform eines Unternehmers ändert.Besprich das als allererstes mal mit den Kunden, die es betrifft. Wenn die nicht mitspielen, gar nicht.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Das kann natürlich sehr schnell vorkommen wenn man am Anfang des Jahres noch nicht genau wusste ob man weiterhin als Kleinunternehmer behandelt wird oder nicht.
Das ich das mit Ust. verbucht habe liegt daran das ich es erst relativ spät in Lexware Buchhalter engetippt habe, da wusste ich schon das ich die Kleinunternehmerregelung nicht anwenden darf.
Aber eigentlich wil ich mich dafür hier nicht rechtfertigen. Das interessiert doch überhaupt nicht.
Dann ein völlig anderer fiktiver Fall. Ich habe mich bei einer Rechnung vertippt und statt 19% Mehrwertsteuer nur 7% angegeben. Der Bruttopreis ist richtig, der Nettp Preis verschieden. Wie kann ich das ändern.
Ich denke Lexhelfer wird dir Hilfe zu deinem Buchungsprogramm angeboten haben, oder?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Richtig
Zur ursprünglichen Frage, kann ich weitergeben, was mir meine Steuerberaterin zu gleichem Fall bei mir gesagt hat:
Die Rechnungen so lassen und ab sofort 19% ausweisen.
Das wird beim Finanzamt dann später so geregelt, dass von den Rechnungen ohne 19%-Ausweisungen die 19% ausgerechnet werden und Du diese (leider) aus eigener Tasche zahlen musst - sofern Deine Kunden nicht bereit sind, die 19% nach korrigierter Rechnung zu zahlen.
Das war aber nicht wirklich die Frage...![]()
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Doch eigtl. schon.
Er muss ab 08 19% ausweisen und abführen, hat es aber bei den ersten Rechnungen in 08 noch nicht getan und fragt nun wie er verfahren soll/kann bzw. ob er seine Rechnung ändern kann/darf.
mit freundlichen Grüßen
Lexhelfer
Lexware Schulungen, Beratungen & Support
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“Mich interessiert vor allem die Zukunft, denn das ist die Zeit, in der ich leben werde.” (Albert Einstein)
Trotzdem... imho ging es dem TE nicht um die Sache an sich - ich denke die Rechtslage war/ist (uns) klar, sondern um die beste Handhabung in "seinem" Buchungsprogramm...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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