+ Antworten
Ergebnis 1 bis 11 von 11

Thema: Umsatz = Marge beim Handel mit Gebrauchtwaren?

  1. #1
    TP-Junior Caro_XX macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2009
    Beiträge
    7

    Umsatz = Marge beim Handel mit Gebrauchtwaren?

    Hallo,

    ich bin schon seit einigen Jahren selbständig, allerdings nur im 1. Jahr Kleinunternehmer, da der Umsatz die Freigrenze von knapp 17000 Euro überstiegen hat. Also habe ich von da an für meine Umsätze (Handel mit Gebrauchtwaren) die Differenzbesteuerung gewählt.

    So weit, so gut...

    Nun habe ich aber kürzlich gehört, dass beim Handel mit Gebrauchtwaren angeblich gar nicht der gesamte Umsatz herangezogen wird, um zu berechnen, ob man über die für Kleinunternehmer gültige Freigrenze kommt, sondern lediglich die Marge. Ist das richtig? Ich habe davon noch nie vorher etwas gehört!

    Beispiel:

    Ich dachte es läuft so:
    Ankauf Gegenstand x für 30 Euro
    Verkauf Gegenstand x für 100 Euro
    Umsatz: 100 Euro, Marge: 70 Euro --> Umsatzsteuer wird von 70 Euro abgeführt, zum Jahresumsatz addiert werden aber 100 Euro!

    So soll es angeblich sein:
    Ankauf Gegenstand x für 30 Euro
    Verkauf Gegenstand x für 100 Euro
    Umsatz: 70 Euro, Marge: 70 Euro --> d.h. es werden nur 70 Euro zum Jahresumsatz addiert und man könnte wesentlich mehr umsetzen, ohne aus der Kleinunternehmerregelung herauszufallen!

    Ist dem so?

    Verwirrte Grüße
    Caro

  2. #2
    TP-Junior §25a_ustg macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2008
    Beiträge
    24
    In Deiner angegebenen Konstellation sieht es so aus:


    30 Euro Ankauf

    100 Euro Verkauf

    70 Euro Bruttoumsatz

    Nettoumsatz: 70 / 1,19 = 58,82 Euro


    Auf diese 58,82 Euro zahlst du 19% Umsatzsteuer also genau 70 - 58,82 = 58,82 x 0,19 = 11,18 Euro


    Entscheidend für Umsatzsteuerbetrachtungen ist also einzig der mit 19% Umsatzsteuer zu belegende Nettoumsatz von exakt 58,82 Euro


    Wenn du die Differenzbesteuerung nach §25a UStG nicht anwendest, wären die 100 Euro der Bruttoumsatz und die 100 / 1,19 = 84,03 Euro der mit 19% USt zu besteuernde Nettoumsatz..

    So einfach ist das -noch Fragen ?
    Geändert von §25a_ustg (31.01.2009 um 12:30 Uhr)

  3. #3
    TP-Junior Caro_XX macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2009
    Beiträge
    7
    Nee, das ist schon klar! Um die Besteuerung des steuerpflichtigen Teils des Umsatzes geht es nicht.

    Tun wir doch mal so, als hätten wir hier einen Kleinunternehmer vor uns, der sowieso keine Umsatzsteuer abführt.

    Als Kleinunternehmer darf man nicht mehr als 17500 Euro Umsatz machen. Die Frage ist, was zählt zu diesem Umsatz, wenn man mit Gebrauchtwaren handelt:
    - alles, was man im Zeitraum dieses Jahres einnimmt, also die 100 Euro aus meinem Beispiel
    - oder der Verkaufspreis vermindert um den Einkaufspreis des jeweiligen Gegenstands?

    Mal aufs Jahr gesehen
    Verkauf von Gegenständen: 23000 Euro
    Ankauf dieser Gegenstände: 8000 Euro
    Differenz: 15000

    Ich bin bisher davon ausgegangen, dass man damit aus der Kleinunternehmerregelung herausfallen würde, da man im ganzen Jahr über 17500 Euro umgesetzt hat. Gehört habe ich aber jetzt, dass eben nur diese Differenz als Umsatz gewertet wird und zwar unabhängig davon, ob die Gegenstände in verschiedenen Jahren gekauft wurden. Das würde für dieses Beispiel bedeuten, dass unser Kleinunternehmer auch weiterhin Kleinunternehmer bleiben könnte. Kann das wirklich sein?

  4. #4
    TP-Junior §25a_ustg macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2008
    Beiträge
    24
    naja meine Antwort traf aber doch genau den Kern der Sache !


    Um was geht es ?

    Es geht um den Umsatz - der z.b. bei der erwähnten Kleinunternehmerregelung wichtig ist zu wissen.

    Kleinunternehmer kann sich derjenige nennen der im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro bei UMSATZ zuzüglich der DARAUF ENTFALLENDENUmsatzsteuer nicht überschritten hat..

    Was ist also der Umsatz bei einem der nach §25a UStG die Differenzbesteuerung anwendet?

    Exakt die Differenz aus An- und Verkauf dividiert durch 1,19.

    Die Differenz wäre dann der Bruttoumsatz - nämlich genau der Wert um den es bei den 17.500 Euro in der Kleinunternehmerregelung geht.

    Folglich wäre im Bsp. bei 23000 Euro Verkauf und 8000 Euro Ankauf der UMSATZ exakt (23000 - 8000) / 1,19 = 12605,04 Euro

    Die darauf entfallende Umsatzsteuer wäre dann 12605,04 x 0,19 = 2394,96

    Umsatz plus USt wären also wieder 15000.

    15000 kleiner also 17500 -> Folglich Berechtigung zur Kleinunternehmerschaft..


    Gruß von §25a_ustg

  5. #5
    TP-Junior Caro_XX macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2009
    Beiträge
    7
    Hmm, das funktioniert also tatsächlich so? Jemand, der für Kunstgegenstände, die er von Privat ankauft, die Regelbesteuerung anwendet, wäre dann also im Nachteil weil er trotz gleicher An- und Verkaufspreise nicht im folgenden Jahr Kleinunternehmer werden könnte. Irgendwie leuchtet mir das nicht recht ein.

    Ich dachte immer, Umsatz ist das, was man umsetzt, also einnimmt - und das wäre ja der höhere Betrag. Der einzige Unterschied war für mich nur, dass bei der Differenzbesteuerung auf einen Teil der Umsätze Steuern erhoben werden und auf einen Teil halt nicht. Aber Umsatz ist doch eigentlich das, was der Käufer für einen Artikel bezahlt.

    Und wie würde das dann bei jemandem berechnet, der bisher immer nur Kleinunternehmer war und daher nie die Differenzbesteuerung angewendet hat? Wäre da der Umsatz auch nur die Differenz aus Ankaufspreis und Verkaufspreis?

    Und ist tatsächlich egal, wenn der Ankauf zB. in 2006 stattgefunden hat und der Verkauf in 2008?

  6. #6
    TP-Junior §25a_ustg macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2008
    Beiträge
    24
    Jo wer die Regelbesteuerung bei Gebrauchtwarenhandel einsetzt ist tatsächlich umsatzsteuertechnisch klar im Nachteil gegenüber einem Differenzbesteuerer. Nicht umsonst gibt es diese ja.

    Allerdings ist vielen Unternehmern der buchhalterische Aufwand unangemessen groß, so dass Sie den steuerlichen Nachteil der Regelbest. in Kauf nehmen.



    Kaufst du eine Ware im Jahr 2008 und verkaufst Sie im Jahr 2009 - ist das kein Problem - wenn du die Berechnung nach Einzeldifferenz machst.

    Da kannst du Ein- und Verkäufe direkt gegenüberstellen.

    Blos wer macht das schon ? Ich nicht und sicher viele andere auch nicht.

    Bei der Berechnung nach der Gesamtdifferenz geht das nicht mehr über mehrere Jahre hinweg. Da werden immer nur die Summe aller Verkäufe eines Jahres mit der Summer aller Einkäufe verrechnet und daraus der für die Umsatzsteuer zu grunde liegende Umsatz errechnet.

    Ein Kleinunternehmer kann keine Differenzbesteuerung anwenden - das erlauft das UStG nicht. Ist ja auch logisch , da erja sowieso erstmal nix mit der USt. zutun hat.

    Aber auch jeder Kleinunternehmer muss seinen Umsatz natürlich genau am Ende des Jahres kennen um zu wissen, ob er evtl. aufgrund der Überschreitung der Umsatzgrenzen aus der Kleinunternehmerregelung rausfliegt. Da muss er also die Regelbesteuerung anwenden. Das heißt bei Ihm sind tatsächlich sämtliche Einnahmen der Nettoumsatz und die gedachte 19% USt muss noch draufgerechnet werden (wie Sie angefallen wäre - wenn er bereits voll umsatzsteuerpflichtig gewesen wäre)..

    Grüße

    §25a_ustg

  7. #7
    TP-Junior Caro_XX macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2009
    Beiträge
    7
    So, das Ganze hat mir keine Ruhe gelassen und deshalb habe ich an verschiedenen Stellen mal nachgefragt und unabhängig voneinander völlig identische Antworten bekommen. So wie Du die Sache erklärt hast, ist es wohl nicht richtig.

    Zuerst einmal:
    Umsatz ist immer das, was der Leistungsempfänger bezahlt, vermindert um die darin eventuell enthaltene Umsatzsteuer.

    Für Kleinunternehmer gilt also: Brutto = Netto, d.h. alles, was der Kleinunternehmer vereinnahmt, ist Umsatz. Nimmt er 23000 Euro ein, sind diese 23000 Euro auch sein Umsatz und er fällt im folgenden Jahr aus der Kleinunternehmerregelung raus.

    Für Differenzbesteuerer gilt: Umsatzsteuer wird nur von dem Teil des Umsatzes abgeführt, der im Gewinnbereich liegt, doch auch der vereinnahmte Restbetrag zählt zum Umsatz, nur dass daraus keine Umsatzsteuer abgeführt wird.
    Umsatz ist hier also alles, was der Differenzbesteuerer einnimmt, vermindert um die Umsatzsteuer aus dem Teil, der in der Gewinnzone liegt. Ankaufspreis dienen nur zur Berechnung dieser Gewinnzone.
    Z.B.:
    Einnahmen: 23000 Euro
    Für diese Waren wurden mal bezahlt: 8000 Euro
    Umsatzsteuer wird also abgeführt aus 15000 Euro, d.h. USt. = 2394,96 Euro
    Daraus ergibt sich ein Gesamtumsatz von 23000 Euro Einnahmen - 2394,96 Euro USt. = 20605,04 Euro Umsatz --- der Umsatz ist also nicht wie in Deiner Berechnung 15000 Euro! Würde unser fiktiver Differenzbesteuerer also im folgenden Jahr die Kleinunternehmerregelung anwenden, würde er ziemlichen Ärger mit dem Finanzamt bekommen!

    Der Steuerberater, den ich befragt habe, wusste übrigens um diesen kursierenden Irrtum, er betreut zur Zeit nämlich gleich 2 Kunden, die dieser fehlerhaften Berechnungsweise gefolgt sind und gerade ziemlichen Ärger am Hals haben.
    Geändert von Caro_XX (04.02.2009 um 13:33 Uhr)

  8. #8
    TP-Junior §25a_ustg macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2008
    Beiträge
    24
    Danke nochmal für die Infos - man lernt doch nie aus ;-)

    Habe gerade nochmal in meinen Unterlagen nachgeschaut und ich hab es tatsächlich genau so gemacht wie du gerade anhand der Aussagen von STB und FA geschildert hast. Habe ich aus der Erinnerung leider falsch wiedergegeben - ich bitte um Entschuldigung und vielen Dank für die Korrektur.

    Was mich aber trotzdem schon immer interessiert hat bei der Differenzbesteuerung (jetzt wo du schonmal bei STB und FA nachgefragt hast) wäre folgendes:

    Wie nennt man den nicht umsatzsteuerbaren Anteil des Umsatzes denn eigentlich korrekt? Das konnte mir noch keiner wirklich beantworten. Auch im Hinblick auf die Felder / Kennzeichen in der USt Erkl und EÜR.


    Verkäufe: 23000 Euro

    Ankäufe: 8000 Euro

    Differenz: 15000 Euro

    Bemessungsgrundlage: 15000 / 1,19 = 12605,04 Euro

    anfallende USt: 2394,96 Euro


    Folglich wäre also

    Umsatz = 23000 - 2394,96 = 20605,04 Euro

    zu zahlende USt wäre = 2394,96 Euro

    mit 19% umsatzsteuerpflichtiger Umsatz wäre 12605,04 Euro

    Was ist dann der Anteil 20605,04 - 12605,04 = 8000 Euro ????

    Wie nennt man diese 8000 Euro finanzamttechnisch / buchhaltungstechnisch ?

    Ich hätte es spontan "umsatzsteuerfreier Anteil" am Gesamtumsatz aufgrund Anwendung Differenzbesteuerung nach §25a UStG genannt.. Ich wurde aber schon mehrmals darauf hingewiesen, dass das wohl so nicht sein kann..


    Beste Grüße

    §25a UStG
    Geändert von §25a_ustg (02.02.2009 um 14:25 Uhr)

  9. #9
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Daraus ergibt sich ein Gesamtumsatz von 23000 Euro Einnahmen - 2394,96 Euro USt. = 20605,04 Euro Umsatz --- der Umsatz ist also nicht wie in Deiner Berechnung 15000 Euro! Würde unser fiktiver Differenzbesteuerer also im folgenden Jahr die Kleinunternehmerregelung anwenden, würde er ziemlichen Ärger mit dem Finanzamt bekommen!
    einfach unfassbar, denn diese Aussage ist völlig falsch.

    Wenn die Differenzbesteuerung möglich ist, ist auch nur die Bruttomarge (Differenz zwischen An- und Verkauf) in die Berechnung des Gesamtumsatzes einzubeziehen. Dies ist nicht nur logisch im Zuge der Gleichberechtigung, sondern auch rechtlich eindeutig geregelt.

    A 251 Abs. 1 S. 4 UStR i.V.m. A 276a Abs. 8 UStR

    Der Steuerberater, den ich befragt habe, wusste übrigens um diesen kursierenden Irrtum, er betreut zur Zeit nämlich gleich 2 Kunden, die dieser fehlerhaften Berechnungsweise gefolgt sind und gerade ziemlichen Ärger am Hals haben.
    völliger Unsinn. Als Steuerberater würde ich mich schämen wenn ich es nicht besser weiß solche Aussagen ohne vorher nachzudenken zu tätigen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  10. #10
    TP-Junior Caro_XX macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2009
    Beiträge
    7
    Ich blick nicht mehr durch!

    Zu dem, was Du da geschrieben bzw. verlinkt hast, habe ich noch ein paar Fragen:

    Also, ich als Differenzbesteuerer hatte mal angenommene Verkäufe im Wert von 23000 Euro, für diese Sachen habe ich irgendwann mal 8000 Euro bezahlt, dh. mein Gesamtumsatz wäre dann doch nur 15000 Euro?
    Wie sieht es da eigentlich mit Ausfuhrlieferungen aus (§4 Nr. 1a UStG), zählen die auch zum Gesamtumsatz oder nicht und gibt es einen Paragrafen, der regelt, welche Umsätze nicht zum Gesamtumsatz zählen?

    Und wie ist denn dann der Gesamtumsatz für jemanden zu berechnen, der z.B. im letzten Jahr Kleinunternehmer war und prüfen muss, ob er es auch dieses Jahr sein kann?
    Angenommen, er hätte ebenfalls für 23000 Euro gebrauchte Waren verkauft. Dann wären diese 23000 Euro doch sein Gesamtumsatz, obwohl er für die Waren ja auch mal 8000 Euro bezahlt hat, oder nicht? Es kann doch dann der Gesamtumsatz nicht einfach so berechnet werden, wie er berechnet worden wäre, wenn er die Differenzbesteuerung angewendet hätte. Aber dann wäre er doch im Nachteil, weil er bei gleichen Einnahmen einen höheren Gesamtumsatz hätte als jemand, der diese Einnahmen als Differenzbesteuerer erzielt hat, wenn bei diesem der Gesamtumsatz dann nur 15000 Euro betragen würde.

    Also,
    Differenzbesteuerer: Verkäufe 23000 Euro - 8000 Euro, die für die verkauften Sachen in den Vorjahren mal bezahlt wurden = 15000 Gesamtumsatz = Kleinunternehmer im Folgejahr möglich
    Kleinunternehmer: Verkäufe 23000 Euro = Gesamtumsatz 23000 Euro = im folgenden Jahr kein Kleinunternehmer mehr?

  11. #11
    TP-Junior Caro_XX macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2009
    Beiträge
    7
    Zitat Zitat von §25a_ustg Beitrag anzeigen
    Wie nennt man diese 8000 Euro finanzamttechnisch / buchhaltungstechnisch ?

    Ich hätte es spontan "umsatzsteuerfreier Anteil" am Gesamtumsatz aufgrund Anwendung Differenzbesteuerung nach §25a UStG genannt.. Ich wurde aber schon mehrmals darauf hingewiesen, dass das wohl so nicht sein kann..


    Beste Grüße

    §25a UStG
    Wenn es tatsächlich doch so ist, wie Du zuerst gesagt hast (Sven hat Deine Version ja auch bestätigt), dann wären diese 8000 Euro ja gar kein Umsatz und müssten also auch nicht in der Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuer-Erklärung angeben werden. Habe ich bisher ja auch nie gemacht und dachte eigentlich, das sei ein Fehler gewesen, war es dann aber wohl doch nicht.

    In der Einkommensteuererklärung müssen diese Einnahmen dann aber ja doch wohl trotzdem angeben werden, deshalb habe ich in der EÜR diese z.B. 8000 Euro immer in Zeile 6 unter nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen verbucht. Irgendwo müssen sie ja rein, immerhin hat man das Geld ja bekommen und wenn schon nicht als Umsatz, aber als Einnahme zählen sie ja wohl in jedem Fall!

    Beim Finanzamt frage ich jedenfalls nicht mehr nach und von Steuerberatern ist wohl auch nicht viel zu erwarten. Ich frage mich nurlangsam, wo sonst man denn richtige Auskünfte erwarten kann. *Frust*

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. AGB für den Handel (B2C)
    Von bweichel im Forum Business allgemein
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 04.09.2006, 16:27
  2. Umsatz
    Von Taney im Forum Recht & Co
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 05.10.2005, 11:32
  3. Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 09.07.2004, 19:09
  4. Neu- und Gebrauchtwaren in einer Rechnung - Differenzbesteuerung
    Von Desty im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 19.05.2004, 19:00
  5. Deutlicher Zuwachs beim Internet-Handel
    Von PortalNews im Forum Einfach so ...
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 20.10.2003, 12:03

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51