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Thema: Dienstleistung Büroarbeiten: wo wird gebucht

  1. #1
    TP-Newbie f__s macht alles soweit korrekt
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    Dienstleistung Büroarbeiten: wo wird gebucht

    Ein freundliches Hallo!

    Ein Büroservice übernimmt bei mir das Heften, Lochen, Knicken auf dem Schreibtisch. Die MwSt wird in der Rechnung ausgewiesen.
    Wenn ich es verstanden haben, dann sind die MwSt-Beträge meiner Rechnungen wie folgt zu verteilen

    66 - meine Einkäufe (in Deutschland)
    61 - meine Einkäufe aus dem EU-Raum
    62 - was der Zoll von mir haben will
    67 - Werklieferung

    67 sieht für mich verdächtig geeignet für meinen Büroservice aus.

    Würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.

    Gruß

    Fabian

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von f__s Beitrag anzeigen
    66 - meine Einkäufe (in Deutschland)
    richtig.
    Zitat Zitat von f__s Beitrag anzeigen
    61 - meine Einkäufe aus dem EU-Raum
    richtig.
    Zitat Zitat von f__s Beitrag anzeigen
    62 - was der Zoll von mir haben will
    richtig.
    Zitat Zitat von f__s Beitrag anzeigen
    67 - Werklieferung

    67 sieht für mich verdächtig geeignet für meinen Büroservice aus.
    falsch.

    Kommt auch in Feld 66. In Zeile 54-55 steht ja "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen (§15 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 UStG)".

    Feld 67 ist nur für Fälle des §13b UStG (Wechsel der Steuerschuldnerschaft).

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    62 - was der Zoll von mir haben will
    aber nur die Einfuhrumsatzsteuer, nicht die Zollgebühren.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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