+ Antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Rechnung für Dienstleistung ohne UST

  1. #1
    TP-Junior saarwerner macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2009
    Ort
    Saarbrücken
    Beiträge
    9

    Rechnung für Dienstleistung ohne UST

    Hallo zusammen

    eine Firma möchte ein Angebot von mir bzgl. Erbringung von Leistungen im Schulungsbereich.

    Als Hinweis bekam ich noch das im Falle der Leistungserbringung die Rechnung ohne USt sein soll und auch nur so beglichen wird.

    Darf ich das überhaupt?

    Ich selbst bin Einzelunternehmer.



    mfg
    Werner

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
    Registriert seit
    Apr 2006
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    1.734
    Hallo,

    so pauschal kann man das nicht beantworten.
    • Habt ihr beide euren Sitz in Deutschland?
    • Unterliegst du der Regelbesteuerung oder bist du Kleinunternehmern gem. § 19 UStG?
    • Was bedeutet "Erbringung von Leistungen im Schulungsbereich"? Schulst du die Angestellten deines Kunden oder vermittelst du nur?

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

    JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE


  3. #3
    TP-Junior saarwerner macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2009
    Ort
    Saarbrücken
    Beiträge
    9

    re

    Beide Unternehmen sind in Deutschland

    ich selbst erbringe mit meinem Unternehmen Dienstleistungen und Verkaufe auch Produkte (EDV und Peripherie) diese Rechnungen schrieb ich bisher mit USt da ich auch beim Einkauf diese bezahlte.

    Meine Frage bezog sich auf folgendes:
    Durch die Anfrage des Angebots sehe ich nun eine Chance für Dienstleistungen im Schulungsbereich (ich ertele dann selbst im entsprechenden Unternehmen Unterricht) einen größeren Auftrag erhalten zu können.

    Wenn ich nun aussenvor bleiben muss, weil ich keine Rechung ohne UST stellen kann, wäre das für mein Denken nicht Chancengleich.

    Info:

    der Auftragswert beläuft sich auf ca. 20.000 Euro verteilt auf 10 Monate.

    Wie gesagt: ohne UST


    Gru
    Werner

  4. #4
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
    Registriert seit
    Apr 2006
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    1.734
    Ist dein Interessent eine Schule oder eine Bildungseinrichtung?

    Wenn nein, dann darfst du m.E. keine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen, da eine Schulung wie du sie anbietest, keine Unterrichtende Tätigkeit i.S.d. § 4 Nr. 21 UStG sein wird.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

    JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE


  5. #5
    TP-Junior saarwerner macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2009
    Ort
    Saarbrücken
    Beiträge
    9
    Vielen Dank für diese wirklich kompetente Hilfe, es ist eine Bidldungseinrichtung!

    Danke Deiner Einträge hab ich alles gefunden was mir da wirklich weiterhilft, Danke!

    Gruß
    Werner

  6. #6
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
    Registriert seit
    Apr 2006
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    1.734
    Danke.

    Wenn es sich um eine unterrichtende Tätigkeit für eine Bildungseinrichtung handelt, dann ist ggf. die Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 21 UStG gegeben.

    Dies würde ich ggf. jedoch von einem Steuerberater prüfen lassen der den gesamten Umfang deines Angebotes kennt.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

    JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE


+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. MwSt bei Rechnung nach GB / Dienstleistung aber in DE erbracht
    Von _tom_ im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 19.06.2008, 15:54
  2. Rechnung für Dienstleistung
    Von 1984 im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 26.08.2007, 19:04
  3. Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 22.04.2007, 13:39
  4. Rechnung ohne Gewerbeschein?
    Von sunflower324 im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 27.05.2005, 13:29
  5. Rechnung ohne Gewerbeschein
    Von m72 im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 21.02.2003, 20:11

Stichworte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51