Die Krankenversicherung (egal ob privat oder gesetzlich) ist eine Sonderausgabe und wird im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung eingetragen.
In der Gewinnermittlung (Anlage EÜR) werden lediglich die betrieblich veranlassten Kosten berücksichtigt.
Gruß,
Matthias


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LG Fitzi65
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