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Thema: Private Krankenversicherung

  1. #1
    TP-Junior Fitzi65 macht alles soweit korrekt
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    Unhappy Private Krankenversicherung

    Hallo alle miteinander! Ich habe zufällig dieses Forum gefunden und da ich seit einiger Zeit über meiner E/Ü Rechnung brüte hab ich auch gleich meine erste Frage.
    Wo schreibe ich die Privaten Krankenversicherungen der Kinder und von mir selbst rein. Da gibts in meinem Steuerprogramm für die E/Ü Rechnung kein eigenes Konto. Oder kommt das gar nicht mit rein obwohl es eine Ausgabe ist ? LG Fitzi65

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Die Krankenversicherung (egal ob privat oder gesetzlich) ist eine Sonderausgabe und wird im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung eingetragen.

    In der Gewinnermittlung (Anlage EÜR) werden lediglich die betrieblich veranlassten Kosten berücksichtigt.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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  3. #3
    TP-Junior Fitzi65 macht alles soweit korrekt
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    Danke für deine schnelle Antwort. Also gibt es auf dem Mantelbogen außer Ehemann und Ehefrau auch eine Spalte wo die Krankenversicherung der Kinder rein kommen oder muß das auf die Anlage Kind? Aber ich glaub da hab ich sowas nicht gesehen. LG Fitzi65

  4. #4
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Auf den Mantelbogen Kommen neben den "Grunddaten" wie Name, Steuernummer, Bankverbindung etc. auch die Krankenversicherung, außergewöhnliche Belastungen und und und.

    Für die Kinder gibt es eine separate Anlage, die Anlage Kinder. Hier werden alle Daten der Kinder eingetragen, sowie das Kindergeld welches man erhalten hat. Die Krankenversicherung für die Kinder kommt aber auch in den Mantelbogen.

    Gruß,
    Matthias
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  5. #5
    TP-Junior Fitzi65 macht alles soweit korrekt
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    Ok. Vielen Dank.
    Noch was anderes. Für meine Arbeit muß ich bestimmte Farben an Kleidung tragen. Die Oberteile kriege ich gestellt, aber nicht die Hosen und Schuhe in dieser Farbe. Kann ich auch Arbeitskleidung absetzen wenn ich sowas in der vorgeschriebenen Farbe kaufen muß? Die gekauften Sachen haben natürlich kein Firmenlogo so wie die Oberteile und Jacken. LG Ines (Fitzi65)

  6. #6
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Ich dachte du bist Selbstständig?!

    Wer schreibt dir denn da vor was du anzuziehen hast und wer stellt dir die Sachen?
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  7. #7
    TP-Junior Fitzi65 macht alles soweit korrekt
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    Ja ich bin selbstständig. Ich arbeite für eine Strom- und Telefonfirma. Das kaufmännische Risiko liegt bei mir, da ich alle Einkaufsmärkte wo ich Werbung mache alleine anmiete und bezahle. Wenn ich also krank werde hab ich Pech gehabt, die Marktmiete ist dann trotzdem weg. Ist nicht so einfach zu erklären, aber ich muß eine E/Ü Rechnung machen, evtl. sogar eine Bilanz (ich hoffe nicht). Da gibts so ein paar Kleinigkeiten die ich noch nicht weiß, wie das mit den Arbeitssachen. LG Ines

  8. #8
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    Aso...

    Also grundsätzlich kannst du Arbeitskleidung als Betriebsausgaben geltend machen. Probleme treten da auf, wo du deine Arbeitskleidung auch privat tragen kannst (z.B. blaue Jeans, schwarze Stoffhose, etc.). Hier musst du ggf. dem Finanzamt einen Nachweis erbringen das du diese Bekleidung ausschließlich betrieblich nutzt.

    Gruß,
    Matthias
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  9. #9
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    Naja. Ich werde die Belege vorsichtshalber nicht reinnehmen, das kann ich ja nicht beweisen. Aber ich hab gehört, das es eine Formel für Reinigungskosten gibt, die könnte ich ja nehmen für die gestellte Kleidung. Kennst du die zufällig? LG Ines.
    PS: Ich hab erst 2008 angefangen bei der Firma, davor war meine Steuererklärung nicht so kompliziert

  10. #10
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Eine Formel?

    Also wenn du die betrieblich genutzte Kleidung reinigst, dann kannst du die Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.

    Wenn du die Kleidung in die Reinigung bringst, dann einfach den Beleg mit in die Buchhaltung heften und dann bei der EÜR als Betriebsausgabe geltend machen. Wenn du deine Sachen selber wäschst, würde ich ggf. zwei "Waschmittelvorräte" machen. Einmal für die private und einmal für die betriebliche Wäsche, also das Waschmittel für die betriebliche Wäsche separat kaufen (getrennte Quittung).

    Gruß,
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  11. #11
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    Zitat Zitat von Fitzi65 Beitrag anzeigen
    Ja ich bin selbstständig. Ich arbeite für eine Strom- und Telefonfirma. Das kaufmännische Risiko liegt bei mir, da ich alle Einkaufsmärkte wo ich Werbung mache alleine anmiete und bezahle. Wenn ich also krank werde hab ich Pech gehabt, die Marktmiete ist dann trotzdem weg.
    Für mich klingt das ganz arg nach Scheinselbstständigkeit ...

    Was die Reinigungskosten angeht, ja, da gibt es eine Art Formel, aber mach' dir keine großen Hoffnungen. Das Wichtigste steht gleich am Anfang:

    "Nur wenn es sich um typische Berufskleidung handelt, sind Aufwendungen für deren Reinigung als Werbungskosten abziehbar. Denn »die Folgekosten teilen das rechtliche Schicksal der Anschaffungskosten« (BFH-Urteil vom 29.6.1993, BStBl. 1993 II S. 83"

    http://www.konz-steuertipps.de/forum...iew/0/164.page

    "Typische Berufskleidung" heisst für das FA in der Regel Monteursoveralls, Schnittschutzhosen, Kochmützen oder Bauarbeiterhelme ...

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  12. #12
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    Scheinselbstständig? Na ich weiß ja nicht. Ich muß ja da nicht arbeiten, aber lohnt sich halt. Ich hab mal gelesen, das man scheinselbstständig ist, wenn der Auftraggeber einem vorschreiben kann, das man für keinen anderen tätig sein darf und wo und wann man zu arbeiten hat. Das ist hier alles nicht der Fall. Das bestimme ich alles selbst. Mit Der Reinigungsformel habe ich von jemandem wo der Ehepartner bei der Polizei arbeitet. Und die Sachen die ich anhabe mit dem Logo drauf sind doch auch so ne Art Betriebskleidung oder doch nich
    LG Ines

  13. #13
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    Zitat Zitat von Fitzi65 Beitrag anzeigen
    Scheinselbstständig? Na ich weiß ja nicht. Ich muß ja da nicht arbeiten, aber lohnt sich halt. Ich hab mal gelesen, das man scheinselbstständig ist, wenn der Auftraggeber einem vorschreiben kann, das man für keinen anderen tätig sein darf und wo und wann man zu arbeiten hat. Das ist hier alles nicht der Fall.
    Du bist aber von einem einzigen Auftraggeber abhängig.

    Das bestimme ich alles selbst. Mit Der Reinigungsformel habe ich von jemandem wo der Ehepartner bei der Polizei arbeitet.
    Jo, Uniformen dürfen ja auch nicht in der Freizeit getragen werden ...
    Versuchen kannst du es ja, aber damit rechnen solltest du nicht.

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  14. #14
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    Naja wenn ich scheinselbstständig bin, kann ich auch nichts machen, dann ist das eben so. Das einzige was mir dann ins Haus kommt ist die gesetzliche Rentenversicherung. Ich lasse mich überraschen.
    Ich danke euch erst mal herzlich für die Antworten.

    Eins hab ich noch, gehört aber nicht zum Thema.
    Ich habe mich ja heute erst hier eingloggt. Ich steige noch nicht so richtig dahinter wie ich mich wenn jemand eine Frage gestellt hat, die mich auch interessiert oder die Folgefragen aufbringt, da mit reinhänge ins Gespräch ohne gleich ein neues Thema eröffnen zu müssen. Wenn ich auf antworten gehe, denkt doch derjenige das ich eine Antwort weiß und nicht das ich noch ne andere Frage dazu habe. Könnt ihr mir da weiterhelfen? LG Ines.

  15. #15
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    Nicht nur die Rentenversicherung wird sich bei dir melden.

    Die Einkünfte aus der "Scheinselbstständigkeit" werden der Sozialversicherung und der Lohnsteuer unterworfen. Dies hat dann auch Auswirkungen auf deinen Auftraggeber, der wird dann nämlich zu deinem Arbeitgeber.

    Wenn auf "antworten" klickst, dann kannst du natürlich auch eine ergänzende Frage zu diesem Threat stellen, oder anderweitig deinen "Senf dazu geben" Es sollte halt immer nur zum Thema passen.

    Gruß,
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