eigentlich gar keine. Nur bei bestimmten Dienstleistungen hat die UStID-Nr. Auswirkung auf den Ort der Leistung. Hier nicht.1. Muss man unbedingt eigene Ust-IdNr. in der Rechnung ausweisen? Oder nur die von dem Leistungsempfänger? - anders als im innengemeinschaftlichen Lieferung, wo beide Seiten ihre Ust-Id ausweisen müssen.
"Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über - Reverse-Charge-System"2. Was soll man auf der Rechnung zusätzlich schreiben?:
Die 3. Möglichkeit wäre unvollständig und die 1. falsch
das eine hat mit dem anderen an sich nichts zu tun. Die Grenzen stehen in § 18 Abs. 2 UStG3. Muss man eine Vorsteuer monatlich anmelden, wenn seine Leistungempfänger nur in Ausland (EU-Länder) ansässig sind?
nein, ZM gilt nur bei innergemeinschaftlichem Warenhandel.4. Muss man die vierteljährliche Zusammenfassende Meldung abgeben?
Gruß
Sven


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