Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 16 bis 26 von 26

Thema: Warum zahle ich zu wenig?

  1. #16
    TP-Greis
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Was denn noch?
    gucken wir mal ins Gesetz

    § 39b EStG

    Sagen wir also 1.000 EUR Bruttoarbeitslohn im Monat.

    Dieser wird zuerst auf einen Jahreslohn umgerechnet, sprich: 1.000 EUR x 12 Monat = 12.000 EUR

    Davon wird ein evtl. zu gewährender Versorgungsfreibetrag abgezogen (gilt für Beamte) sowie ein Altersentlastungsbetrag sofern das 64. Lebensjahr überschritten wurde. Hier wird also nichts abgezogen.

    Hinzurechnungs- oder Freibeträge sind nicht auf der LSt-Karte eingetragen, so dass da auch keine Auswirkungen entstehen.

    Wir sind also immer noch bei 12.000 EUR. Jetzt wird davon der Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie der Sonderausgaben-Pauschbetrag abgezogen.

    12.000 EUR
    abzgl. 920 EUR
    abzgl. 36 EUR
    = 11.044 EUR

    Zusätzlich wird bei Personen der Stkl. 1 die Vorsorgepauschale nach § 10c Abs. 2 oder 3 in Verbindung mit Absatz 5 EStG abgezogen.

    I. Berechnung Vorsorgepauschale neues Recht § 10c Abs. 2 EStG
    a) § 10c Abs. 2 Nr. 1 EStG:
    12.000 EUR Bruttoarbeitslohn x (1/2 von 19,9 % Rentenversicherungsbeitrag) = 1.194 EUR * 36 % nach Absatz 5 für das Jahr 2009 = 429,84
    b) § 10c Abs. 2 Nr. 2 EStG:
    11 % des Bruttoarbeitslohns, maximal 1.500 EUR => 12.000 EUR x 0,11 = 1.320 EUR
    Vorsorgepauschale = Summe aus a) und b) = 1.749,84 EUR

    II. Berechnung Vorsorgepauschale altes Recht § 10c Abs. 2 EStG alte Fassung i.V.m. § 10c Abs. 5 EStG neuer Fassung
    20 % des Arbeitslohns = 2.400 EUR,
    a) Vorwegabzug:
    jedoch höchstens 3.068 abzgl. 16 % des Arbeitslohns => 1.148 EUR abziehbar
    b) Grundhöchstbetrag:
    verbleiben als noch nicht berücksichtigt: 2.400 EUR - 1.148 EUR = 1.252 EUR
    1.252 EUR, max. 1.334 EUR => 1.252 EUR
    somit abziehbar nach altem Recht: 2.400 EUR

    III. Günstigerprüfung:
    abziehbar nach neuem Recht = 1.749,84 EUR
    abziehbar nach altem Recht = 2.400 EUR
    => altes Recht ist günstiger

    Zwischensumme 11.044 EUR
    abzgl. altes Recht 2.400 EUR
    = 8644,00 EUR

    Einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gibt es nicht, so dass ein Abzug dafür entfällt.

    Folge: Der sogenannte "zu versteuernde Jahresbetrag" beträgt 8.644 EUR

    Darauf ist der Grundtarif des § 32a Abs. 1 EStG anzuwenden (Steuerklasse 1), dazu bediene ich mich mal des Abgabenrechners zumal die gleiche Berechnung wie beim "zu versteuernden Einkommen" erfolgt.
    https://www.abgabenrechner.de/ekst/?

    Alternativ könnte ich auch die Formel im besagten Paragraphen nehmen.

    Daraus resultieren 155 EUR Steuern auf das Jahr gerechnet.

    Die monatliche Lohnsteuer beträgt 1/12 und somit 12,916667 EUR

    nicht rundbare Centbeträge werden fallen gelassen => 12,91 EUR vom Arbeitgeber einzubehaltende Lohnsteuer

    Wenn ich diese 12,91 EUR im Hinterkopf behalte und den Bruttoarbeitslohn in den Lohnsteuerrechner vom Abgabenrechner einticker dürften diese 12,91 EUR herauskommen.
    https://www.abgabenrechner.de/bl2009/?

    et voilà: 12,91 EUR


    Gruß
    Sven

    EDIT: Ich hoffe jetzt weißt du, warum ich die Vorsorgepauschale nicht neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 EUR und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR erwähnt habe. Sie ist nämlich nicht so leicht zu berechnen, wird aber dennoch abgezogen.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  2. #17
    TP-Supporter Avatar von Medienmacher
    Registriert seit
    Mar 2008
    Beiträge
    350


    Bei Sven meine ich immer er arbeitet im BMF und macht unsere Steuergesetze persönlich. Respekt!
    Zitat Zitat von Medienmacher
    Realität 2.0 statt Xing & Co || Aufträge bekommt man im Internet, Kunden nicht!
    Silence! I kill you! Me² Me² Me² Me² Me² Me² Me²

  3. #18
    TP-Greis
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    danke für die Blumen
    Das steuerliche Wissen was ich für die Fragen in diesem Forum benötige wurde bei uns innerhalb von 5 Monaten vermittelt. Insofern hat das Steuerrecht schon noch ein paar Dinge zu bieten, wenn man das dann auf 3 Jahre hochrechnet.

    Ich hab' aber nichts mehr mit der Festsetzung von Steuern zu tun.
    ... und das merk ich mittlerweile auch ganz schön. Naja, solange es noch für die eigene Steuererklärung reicht ist's mir egal. Aber meine beste Freundin macht gerade ihren Steuerberater, insofern könnte ich die zur Not fragen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  4. #19
    TP-Supporter Avatar von Medienmacher
    Registriert seit
    Mar 2008
    Beiträge
    350
    Was hast du denn gelernt wenn ihr so tief in die steuerliche Materie abtaucht?
    Zitat Zitat von Medienmacher
    Realität 2.0 statt Xing & Co || Aufträge bekommt man im Internet, Kunden nicht!
    Silence! I kill you! Me² Me² Me² Me² Me² Me² Me²

  5. #20
    TP-Member
    Registriert seit
    Jan 2009
    Beiträge
    45
    Super Sven Danke!!! Perfekt°!

  6. #21
    TP-Greis
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Was hast du denn gelernt wenn ihr so tief in die steuerliche Materie abtaucht?
    http://de.wikipedia.org/wiki/Diplom-Finanzwirt_(FH)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  7. #22
    TP-Member
    Registriert seit
    Jan 2009
    Beiträge
    45
    Aber eine Sache ist noch unklar...Wo ist der Freibetrag von rund 7600 Euro in der Rechnung?

  8. #23
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.681
    Zitat Zitat von garack Beitrag anzeigen
    Aber eine Sache ist noch unklar...Wo ist der Freibetrag von rund 7600 Euro in der Rechnung?
    Da:

    "Darauf ist der Grundtarif des § 32a Abs. 1 EStG anzuwenden (Steuerklasse 1), dazu bediene ich mich mal des Abgabenrechners zumal die gleiche Berechnung wie beim "zu versteuernden Einkommen" erfolgt.
    https://www.abgabenrechner.de/ekst/?"

    M.a.W.: Den hat der von Sven benutze Rechner ganz von alleine berücksichtigt.

    copy

  9. #24
    TP-Member
    Registriert seit
    Jan 2009
    Beiträge
    45
    wie ist das mit der vorsorgepauschale und steuerklasse 5 wenn ich heirate und 5 nehmen?

  10. #25
    TP-Greis
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Zitat Zitat von copy
    Den hat der von Sven benutze Rechner ganz von alleine berücksichtigt.
    richtig

    wie ist das mit der vorsorgepauschale und steuerklasse 5 wenn ich heirate und 5 nehmen?
    Vorsorgepauschale und Sonderausgaben-Pauschbetrag fallen bei Steuerklasse 5 weg, so dass der zu versteuernde Jahresbetrag schonmal höher liegt.

    und dann kommt auch noch dieses Satz hinzu:
    "In den Steuerklassen V und VI ist die Jahreslohnsteuer zu berechnen, die sich aus dem Zweifachen des Unterschiedsbetrags zwischen dem Steuerbetrag für das Eineinviertelfache und dem Steuerbetrag für das Dreiviertelfache des zu versteuernden Jahresbetrags nach § 32a Abs. 1 ergibt; die Jahreslohnsteuer beträgt jedoch mindestens 15 Prozent des Jahresbetrags, für den 9.144 Euro übersteigenden Teil des Jahresbetrags höchstens 42 Prozent und für den 25.812 Euro übersteigenden Teil des zu versteuernden Jahresbetrags jeweils 42 Prozent sowie für den 200.000 Euro übersteigenden Teil des zu versteuernden Jahresbetrags jeweils 45 Prozent."

    Wird also 'ne wilde Berechnung.

    Die Lohnsteuer wird aber am Jahresende bei der ESt-Veranlagung angerechnet auf die tatsächlich zu zahlende Steuer.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  11. #26
    TP-Lady-Mod
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    7.103
    Mein pers. Beispiel: mein Mann verdient brutto ungefähr das 3,5 fache von mir (Teilzeit) und bezahlt grad mal 50 Cent mehr Lohnsteuer in Stkl. 3.
    Ich freu mich schon auf die Rückzahlung.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

Seite 2 von 2 ErsteErste 12

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Wo zahle ich die USt? Waren aus Holland vom Schweizer Unternehmen
    Von Rotucko im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 19.05.2007, 12:58
  2. zu wenig fsb???
    Von dipo01 im Forum Hardware
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 14.06.2005, 19:14

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51