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Thema: Umsatzsteuervoranmeldung ab 01.01.2009 befreit

  1. #1
    TP-Junior big78 macht alles soweit korrekt
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    17

    Umsatzsteuervoranmeldung ab 01.01.2009 befreit

    Hallo zusammen,

    habe vom FA einen Brief bekommen, in dem sie mir mitteilen das ich ab dem 01.01.2009 UStVA-befreit bin (habe aber im Januar USt. abgeführt, der Brief kam erst gestern).

    Ist diese Mitteilung nun ein 'kann' oder ein 'muss'? Kann ich die USt. nun bis nächstes Jahr einbehalten oder muss ich? Oder kann ich weiterhin die USt. abführen wie gehabt? Für mich klingt das so als ob ich wählen könnte wie ich vorgehe.

    Sicherlich sollte ich drüber nachdenken die USt. einzubehalten. Evtl. auf ein gut verzinstes Konto legen (die es allerdings gar nicht mehr gibt; seit der Finanzkrise purzeln die Zinsen nur so).

    Evtl. rufe ich nachher auch einfach mal dort an.

    Grüße

  2. #2
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
    Registriert seit
    May 2007
    Beiträge
    407
    Hallo,

    ja, ein Anruf klärt manches!

    Die Grenzen haben sich ab 2009 erhöht: wer im Vorjahr unter 1000,-- Gesamtzahllast hatte, braucht ab 2009 keine vierteljährlichen Anmeldungen abzugeben und muss erst mit der Jahreserklärung die gesamte USt 2009 abführen!

    Es ist im § 18 UStG eine "Kannvorschrift", erfahrungsgemäß wollen die Finanzämter das auch so belassen und berufen sich auf "der Computer macht das so"!

    Aber wenn Sie unbedingt eine vierteljährliche Anmeldung machen wollen, besprechen Sie das am Telefon! Der Vorteil ist, dass die finazielle Belastung verteilt ist, der Nachteil, dass Sie an die VA`s denken müssen!

    Gruß E.

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