Hallo,
ja, ein Anruf klärt manches!
Die Grenzen haben sich ab 2009 erhöht: wer im Vorjahr unter 1000,-- Gesamtzahllast hatte, braucht ab 2009 keine vierteljährlichen Anmeldungen abzugeben und muss erst mit der Jahreserklärung die gesamte USt 2009 abführen!
Es ist im § 18 UStG eine "Kannvorschrift", erfahrungsgemäß wollen die Finanzämter das auch so belassen und berufen sich auf "der Computer macht das so"!
Aber wenn Sie unbedingt eine vierteljährliche Anmeldung machen wollen, besprechen Sie das am Telefon! Der Vorteil ist, dass die finazielle Belastung verteilt ist, der Nachteil, dass Sie an die VA`s denken müssen!
Gruß E.


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