Auch wenn das andere Unternehmen nicht Umsatzsteuerpflichtig ist, so müßte es die Rechnung des Anwalts Komplett bezahlen. Als ich noch von der Umsatzsteuer befreit war, weil Kleinunternehmer, musste ich dies auch. Wenn du von der Umsatzsteuer befreit bist, darfst du keine Vorsteuer abziehen und keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Bezahlen musst du diese dennoch. (Wenn das Unternehmen sich bei IKEA einen Schreibtisch kauft, wird IKEA auch nicht die Umsatzsteuer von der Rechnung streichen). Dafür ersparst du dir halt die monatlich Umsatzsteuervoranmeldung.
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