Hallo,
zu 1. Dann trag deinen Namen ein.
zu 2. Nein, ein pauschal versteuerter Minijob ist zur Berechnung der EkSt. irrelevant.
zu 3. Jährlich.
Gruß
Hallo zusammen,
nach fleißigem Lesen hier im Forum und dem durchgerungenem Schritt eine gewerbliche Tätigkeit kann ich es kaum erwarten mit meiner Tätigkeit zu beginnen.
Jedoch habe ich 2-3 Frage die ich leider beim Durchsuchen des Forums nicht gefunden habe. Ich hoffe jemand kann mir in diesen Fällen weiterhelfen.
1. In Zeile 53 des Fragebogens wird nach einer "Unternehmsbezeichnung" gefragt. Ist die Bezeichnung ein "MUSS"? Ich werde durch meine kleine händlerische Tätigkeit unter meinem realen Namen auftreten und könnte eigentlich auf diese "Bezeichnung" verzichten.
2. In der Zeile 94 werden "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen" für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gemacht.
Ich habe neben meiner jetzigen Gewerbeanmeldung einen 400 Euro Job.
Muss ich die 4800 Euro p.a. aus diesem Job hier eintragen?
Meine Logik sagt ja, da ja dadurch z.B. die Einkommensteuer berechnet wird.
Auf der anderen Seite musste ich laut meinem Finanzamt in meiner letztjährigen und erstmaligen Steuererklärung dazu keine Angaben machen. In der ESt-Erklärung fielen die 4800 Euro komplett raus und mussten in keinem Punkt erwähnt werden.
Was soll ich tun? Eintragen oder nicht?
3. Da ich u.a. kleine Menge an Ware im EU-Ausland beziehen möchte, möchte ich eine USt-ID, jedoch als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer kein Gebrauch machen (u.a. aus Arbeits-Minimierungsgründen).
Muss ich durch die USt-ID eine monatliche Voranmeldung machen oder reicht wie bei der normalen Kleinunternehmer-Regelung die jährliche USt-Erklärung?
Ich würde mich über eine Antwort bezüglich meiner Fragen riesig freuen und hoffe mich hier in dieser Community gut einleben zu können.
Alles Gute,
Alex
Hallo,
zu 1. Dann trag deinen Namen ein.
zu 2. Nein, ein pauschal versteuerter Minijob ist zur Berechnung der EkSt. irrelevant.
zu 3. Jährlich.
Gruß
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Danke für die schnelle (und knappe) Beantwortung![]()
Hallo Dorinthia,
habe gerade Deine Antwort gesehen und hätte dazu noch eine Zusatzfrage: Ich will mich ebenfalls als Kleinunternehmer selbständig machen, war gestern beim Finanzamt und fülle gerade den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" aus. Dort ist unter 7.9 anzukreuzen, ob man eine Umsatzsteuer-ID benötigt. Brauche ich, weil ich Übersetzungen an Kunden im EG-Ausland liefern werde. Bei 7.9 kann ich das aber nicht ankreuzen, weil die USt-IdNr. in dem Fall (Lieferungen) nur für "pauschalierende Land- und Forstwirte)" beantragt werden kann. Wie komme ich an meine USt-IdNr. ?
Gruß asap
Wieso meinst du eine zu brauchen?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
... weil in einigen EU-Staaten (z.B. Belgien) die Steuer vom Abnehmer der Lieferung erhoben wird, der dabei wiederum die USt-ID des Lieferers anzugeben hat Der Lieferer -ich- hat sich zudem mit seiner USt-ID in Belgien bei einer dafür vorgesehenen staatl. Stelle anzumelden.
Willst du regelbesteuert sein oder den Kleinunternehmerstatus nutzen?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Kleinunternehmerstatus
Ich muss mich für heute leider abmelden, komme morgen auf das Thema zurück. Einstweilen vielen Dank, dass Du mir so schnell geantwortet hast !
asap
Geändert von asap (06.03.2009 um 19:58 Uhr)
Wenn du im Fragebogen nicht einen anderen Grund "vortäuschen" willst, frag am besten bei deinem FA nach.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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