
Zitat von
Woko
Hallo,
ein Pkw kann nur über 6 Jahre abgeschrieben werden.
Handelt es sich bei dem alten Pkw um ein privates Fahrzeug, das bisher nicht betrieblich genutzt bzw. keine AfA geltend gemacht wurde, wirkt sich das steuerlich nicht aus. Allenfalls wenn du einen privaten Veräußerungsgewinn hierdurch gemacht hast.
War das Fahrzeug bisher schon im Betriebsvermögen, dann ist der Verkaufspreis als Einnahme zu buchen. Ist der Verkaufspreis höher als der Buchwert, dann entsteht ein Gewinn, ist er niedriger dann ein Verlust.
Welche Buchungen du vornehmen musst, hängt davon ab, ob du den Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung oder Bilanzierung ermittelst.
Das neue Fahrzeug muss als Betriebsvermögen aktiviert werden oder bei EÜR ins Vermögens-Bestandsverzeichnis aufgenommen werden.
Gruß Woko