+ Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 10

Thema: Abschreibung vom PKW

  1. #1
    TP-Member melisa30 ist mal kurz schlecht aufgefallen
    Registriert seit
    Jan 2009
    Beiträge
    68

    Abschreibung vom PKW

    man hat ein PKW verkauft das für 4000 Euro. kauft sich einen Neune für 6000 Euro und möchte als Betriebsvermögen abschreiben, da man über 50 % den Wagen betrieblich nutzt.

    was muss man da genau beachten?

    wie wirkt sich der Verkauf in der Buchhaltung aus?

    was für Abschreibmöglichkeiten hat man für den neuen Wagen. Ich möchte so viel wie möglich und in kürzester Zeit abschreiben. Also am liebsten wäre mir Abschreiben zwei - drei Jahre.

    bedanke mich für hilfreiche Antwort.

    mfg

    melisa

  2. #2
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
    Registriert seit
    Feb 2009
    Ort
    Calw
    Beiträge
    175
    Hallo,

    ein Pkw kann nur über 6 Jahre abgeschrieben werden.

    Handelt es sich bei dem alten Pkw um ein privates Fahrzeug, das bisher nicht betrieblich genutzt bzw. keine AfA geltend gemacht wurde, wirkt sich das steuerlich nicht aus. Allenfalls wenn du einen privaten Veräußerungsgewinn hierdurch gemacht hast.

    War das Fahrzeug bisher schon im Betriebsvermögen, dann ist der Verkaufspreis als Einnahme zu buchen. Ist der Verkaufspreis höher als der Buchwert, dann entsteht ein Gewinn, ist er niedriger dann ein Verlust.
    Welche Buchungen du vornehmen musst, hängt davon ab, ob du den Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung oder Bilanzierung ermittelst.

    Das neue Fahrzeug muss als Betriebsvermögen aktiviert werden oder bei EÜR ins Vermögens-Bestandsverzeichnis aufgenommen werden.

    Gruß Woko

  3. #3
    TP-Member melisa30 ist mal kurz schlecht aufgefallen
    Registriert seit
    Jan 2009
    Beiträge
    68
    Zitat Zitat von Woko Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ein Pkw kann nur über 6 Jahre abgeschrieben werden.

    Handelt es sich bei dem alten Pkw um ein privates Fahrzeug, das bisher nicht betrieblich genutzt bzw. keine AfA geltend gemacht wurde, wirkt sich das steuerlich nicht aus. Allenfalls wenn du einen privaten Veräußerungsgewinn hierdurch gemacht hast.

    War das Fahrzeug bisher schon im Betriebsvermögen, dann ist der Verkaufspreis als Einnahme zu buchen. Ist der Verkaufspreis höher als der Buchwert, dann entsteht ein Gewinn, ist er niedriger dann ein Verlust.
    Welche Buchungen du vornehmen musst, hängt davon ab, ob du den Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung oder Bilanzierung ermittelst.

    Das neue Fahrzeug muss als Betriebsvermögen aktiviert werden oder bei EÜR ins Vermögens-Bestandsverzeichnis aufgenommen werden.

    Gruß Woko

    das mit den 6 Jahren ist nicht richtig, denn hatte einen Steuerberater gefragt gehabt und der sagte über 4 Jahre und 25 % Abschreibung.

    es wird eine EÜR gemacht.

    das Fahrzeug gehört zum Betriebvermögen. es ist ein Privatfahrzeug, was Mitte des Jahres für 6500 Euro gebracht und ohne ausgewiesener MwSt. von einem Autohändler gekauft wurde.

  4. #4
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.320
    Zitat Zitat von melisa30 Beitrag anzeigen
    das mit den 6 Jahren ist nicht richtig, denn hatte einen Steuerberater gefragt gehabt und der sagte über 4 Jahre und 25 % Abschreibung.
    Warum fragst du dann eigentlich? Bei Gebrauchtfahrzeugen muss die Restnutzungsdauer geschätzt werden.

    das Fahrzeug gehört zum Betriebvermögen. es ist ein Privatfahrzeug,
    Was denn nun? Entweder, oder. Beides geht nicht und Privatfahrzeuge können überhaupt nicht abgeschrieben werden.

    Da sich deine Fragen immer im selben Themenbereich bewegen: Wie wäre es, mal ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater zu führen? Die Kosten dafür sind Betriebsausgaben.

    copy

  5. #5
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
    Registriert seit
    Feb 2009
    Ort
    Calw
    Beiträge
    175
    Hallo,

    zur AfA von Pkw ab Anschaffungsjahr 2003
    hier ein Auszug aus den amtlichen AfA-Tabellen:

    4 Fahrzeuge

    4.1 Schienenfahrzeuge 25
    4.2 Straßenfahrzeuge
    4.2.1 Personenkraftwagen und Kombiwagen 64.2.2 Motorräder, Motorroller, Fahrräder u.ä. 7
    4.2.3 Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Kipper 9

    Frag doch deinen Steuerberater erneut.
    Wenn du einen Steuerberater hast, warum fragst du hier noch einmal.
    Auch wenn du zu mehreren Ärzten gehst, die Diagnose wird sich kaum ändern.

    Gruß Woko

  6. #6
    TP-Member melisa30 ist mal kurz schlecht aufgefallen
    Registriert seit
    Jan 2009
    Beiträge
    68
    4.2.1 Personenkraftwagen und Kombiwagen 64.2.2 Motorräder, Motorroller, Fahrräder u.ä. 7

    was bedeutet das genau?

  7. #7
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
    Registriert seit
    Feb 2009
    Ort
    Calw
    Beiträge
    175
    Abschreibungszeiträume nach der AfA-Tabelle

    4 Fahrzeuge

    4.1 Schienenfahrzeuge = 25 Jahre

    4.2 Straßenfahrzeuge

    4.2.1 Personenkraftwagen und Kombiwagen = 6 Jahre

    4.2.2 Motorräder, Motorroller, Fahrräder u.ä. = 7 Jahre

    4.2.3 Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Kipper = 9 Jahre

    Gruß Woko

  8. #8
    TP-Member melisa30 ist mal kurz schlecht aufgefallen
    Registriert seit
    Jan 2009
    Beiträge
    68
    Das habe ich grad als Antwort in einem anderen Forum bekommen:

    Der Pkw wird in das Betriebsvermögen eingelegt..

    "Sachanlagen" an Einlage

    Nun kann dieser Pkw abgeschrieben werden. In der Regel wird ein PKW (sowieso) in drei Jahren linear abgeschrieben

    Bsp: Einlagewert = 15000 €....dann AfA je Jahr 5000 €

    AfA an "Sachanlagen"

    Nach drei Jahren wäre der Pkw abgeschrieben und müsste mit dem symbolischen 0,50 € in der Bilanz stehen bleiben.

  9. #9
    TP-Member melisa30 ist mal kurz schlecht aufgefallen
    Registriert seit
    Jan 2009
    Beiträge
    68
    Zitat Zitat von Woko Beitrag anzeigen
    Abschreibungszeiträume nach der AfA-Tabelle

    4 Fahrzeuge

    4.1 Schienenfahrzeuge = 25 Jahre

    4.2 Straßenfahrzeuge

    4.2.1 Personenkraftwagen und Kombiwagen = 6 Jahre

    4.2.2 Motorräder, Motorroller, Fahrräder u.ä. = 7 Jahre

    4.2.3 Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Kipper = 9 Jahre

    Gruß Woko


    @woko

    habe einige Gespräche mit Steuerberatern gehabt und kann jetzt auch mitreden!

    die 6 Jahre Abschreibung beziehen sich nur auf Neu-Anschaffung (Neuwagen) und nicht auf ein Gebrauchtwagen.

    natürlich kann man einen Wagen auch 3 Jahre abschreiben!!!

  10. #10
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
    Registriert seit
    Feb 2009
    Ort
    Calw
    Beiträge
    175
    Hallo Melisa,

    schau mal deine ersten Angaben an:

    kauft sich einen Neune für 6000 Euro

    was für Abschreibmöglichkeiten hat man für den neuen Wagen


    Darauf war auch meine Antwort ausgerichtet, nämlich auf die AfA für Neuwagen. Wenn du ungenaue Angaben machtst, kannst du es mir nicht ankreiden.

    Gruß Woko

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Abschreibung
    Von x49 im Forum Recht & Co
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 04.04.2006, 16:22
  2. Abschreibung von PKW
    Von Markus30 im Forum Archiv
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 02.11.2004, 22:27
  3. Abschreibung
    Von Robert K. im Forum Archiv
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 15.03.2004, 13:19
  4. Abschreibung
    Von preyz im Forum Archiv
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 31.08.2003, 19:23
  5. Abschreibung
    Von Master_T2 im Forum Archiv
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 27.05.2003, 18:13

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51