Auf "Tickets", sofern hier Eintrittskarten gemeint sind, ist die Differenzbesteuerung gar nicht anwendbar, was "Paket - Reisen" sind, weiss ich nicht.
"§ 25a Abs. 1 UStG legt unmissverständlich fest, dass die Differenzbesteuerung ausschließlich auf Lieferungen beweglicher körperlicher Gegenstände angewendet werden kann. Der Weiterverkauf von Eintrittskarten (Konzerttickets, Tickets für Sportveranstaltungen etc.) stellt die Einräumung des Rechts zum Besuch einer Veranstaltung dar. Somit handelt es sich um eine sonstige Leistung, die nicht der Differenzbesteuerung unterworfen werden kann."
http://www.steuerlinks.de/steuerlexi...steuerung.html
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